Meine Vision und wie ich sie realisieren möchte

Inhalt

martin-glogger

Ich heiße Martin und bin Lebensunternehmer, Coach, Vordenker, Vater, Autor, Elektro-Ingenieur, Netzwerker und Zimmerer.

Hier schreibe ich darüber, wie ich mir eine weitestgehend ideale Welt vorstelle und wie wir sie realisieren können und lade dich herzlich dazu ein, mitzulesen, mitzudenken und aktiv mitzumachen.

Diese ideale Welt ist die Welt der Lebensunternehmer; die mit ihren täglich gelebten Werten und Gewohnheiten, mutig und tatkräftig an einer neuen, für uns alle erstrebenswerten Lebensumgebung arbeiten.
Damit ich berechtigt darauf hoffen kann, daß diese schöne Welt eines Tages tatsächlich Wirklichkeit wird, lebe ich so weit ich es kann, diese Werte und Gewohnheiten der Lebensunternehmer selbst vor.
Nicht nur das, ich arbeite auch aktiv daran, dass diese Welt für alle, die es möchten, erreichbar bzw. erlebbar wird.
Ich wünsche dir viele interessante Leseminuten und hoffe, dass ich dich für die Welt der Lebensunternehmer begeistern kann 🙂

In diesem Sinne:

  • mach dir bewusst, was für dich möglich wäre
  • lerne auf praktischem Wege wie wir leben und übernimm, was für dich passt
  • erfahre wie du deine bzw. die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten kannst
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Zahlungssysteme im Internet

.

Praxis

Welche wichtigen Zahlungssysteme gibt es und wie funktionieren sie ?

Der Online-Handel läuft überwiegend nach folgendem Muster ab: Der Kunde informiert sich online und bestellt im World Wide Web, die Auslieferung der Waren und das Einziehen des Rechnungsbetrages erfolgen jedoch offline. Für die Begleichung seiner Rechnung bedient er sich bereits bekannter Verfahren: Zusenden einer Rechnung mit ausgefülltem Überweisungsformular, Versand per Nachnahme oder Bankeinzug. Kann der Anbieter über weitere Verhandlungen einen Auftrag oder eine gesicherte Zahlungsvereinbarung erreichen, etwa durch Unterschrift des Kunden unter einen entsprechenden Beleg, dann kann er relativ sicher sein, daß er sein Geld auch erhält.

Es gibt eine ganze Reihe von Zahlungssystemen, die theoretisch auch im Internet zum Einsatz kommen können. Nachfolgend werden jedoch nur einige davon vorgestellt, die in nennenswertem Umfang zur Anwendung kommen oder spezifische und erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten für Händler und Käufer anbieten.

Lieferung auf Rechnung (Zahlung per Überweisung)

Funktionsweise Die Ware und die Rechnung werden per Post geliefert, der Käufer kann dann, nachdem er die Ware überprüft hat, bequem den Kaufbetrag auf das Konto des Verkäufers überweisen.

Es wird dabei zwischen einer Einzelüberweisung (einmalige Überweisung eines Betrages) und einer Überweisung zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen, beispielsweise die Bezahlung der Miete per Dauerauftrag, unterschieden.

Zeitpunkt der Zahlung: nach Erhalt der Ware

besondere
Voraussetzungen
Käufer: keine

Verkäufer: Bankkonto

Kosten  Käufer: keine (abhängig von den Instituten)

Verkäufer: keine (abhängig von den Instituten)

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: hoch

Der Kunde zahlt nur die Ware, die er tatsächlich erhalten hat und er hat die Möglichkeit, das Produkt vor der Bezahlung noch einmal gründlich zu kontrollieren. Weiterhin müssen keine sicherheitskritischen Zahlungsdaten per Internet übertragen werden, so daß auch hier kein Mißbrauch befürchtet werden muß.

Sicherheit für den Verkäufer: mäßig

Der Kunde kann die Überweisung rückgängig machen, solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist.

Verbreitung  hoch
Besonderheiten

Zahlung per Nachnahme

Funktionsweise Die Ware wird per Post geliefert und dort nach der Vorlage des Nachnahmescheins in Verbindung mit dem Personalausweis bezahlt.

Zeitpunkt der Zahlung: mit der Auslieferung der Ware

besondere
Voraussetzungen
Käufer: Bargeld

Verkäufer: keine

Kosten  Käufer: Nachnahmegebühr für jeden Versandvorgang

Verkäufer: keine

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: mäßig

Bei dieser Zahlungsweise hat der Käufer den Nachteil, daß er die Ware zunächst bezahlen muß, bevor er sie erhält. Außerdem kann er sie nicht vor der Bezahlung prüfen; damit geht er das Risiko ein, etwas zu erhalten  und zu bezahlen, was vielleicht fehlerhaft ist oder nicht dem entspricht, was er bestellt hat. Ist dies der Fall, muss er sich selbst darum kümmern, den Kaufpreis vom Verkäufer zurück zu erhalten. Zwar haben Kunde und Verkäufer einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, so daß der Verkäufer nicht einfach irgend eine andere Ware liefern kann, allerdings hat der Käufer das Geld zunächst bezahlt und anschließend den Ärger, der nicht selten erst vor Gericht endet. Schwarze Schafe in der Handelszunft machen sich das oft zunutze. Sie liefern per Nachnahme minderwertige oder andere Produkte und verlassen sich darauf, daß die meisten Kunden nicht bis zum Äußersten gehen.

Sicherheit für den Verkäufer: relativ hoch

Die Zahlungsart per Nachnahme ist für den Verkäufer sehr attraktiv. Er erhält auf jeden Fall sein Geld oder die Ware zurück, wobei das durchaus einige Wochen dauern kann, da diese von der Post solange zurückgehalten wird, wenn das Paket nicht zugestellt werden konnte oder nicht abgeholt wurde. Außerdem muß der Verkäufer die Rückversandkosten bezahlen.

Verbreitung  hoch
Besonderheiten Prinzipiell kann per Nachnahme jeder Waren bestellen und an eine beliebige Person verschicken (Scherzbestellung). 
Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Verkäufer die Auftragsdaten auf Gültigkeit überprüft. Dies kann beispielsweise durch einen Kontroll-Anruf beim Auftraggeber oder eine Telefon-CD (wohnt die Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse ?) geschehen.

Vorauskasse

Funktionsweise Bei Vorauskasse wird der Kaufbetrag auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Erst nach der Gutschrift der vollständigen Summe wird das Produkt geliefert. Auf dem Überweisungsschein sollte unter dem Verwendungszweck die Auftragsnummer angegeben werden.

Zeitpunkt der Zahlung: vor dem Erhalt

besondere
Voraussetzungen
Käufer: keine

Verkäufer: Bankkonto

Kosten  Käufer: keine

Verkäufer: keine

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: gering

Es ist sehr unsicher, wenn die Ware oder Dienstleistung bereits vorher bezahlt werden muß. Dies sollte man wirklich nur bei Händlern oder allgemein Personen tun, zu denen man ein sehr großes Vertrauen hat.

Sicherheit für den Verkäufer: hoch

Verbreitung  wenig
Besonderheiten

(Elektronisches) Lastschriftverfahren 

Funktionsweise Die gängigste Art des Lastschriftverfahrens ist die Einzugsermächtigung (Bankeinzug). Der Käufer muss über ein eigenes Bankkonto (Girokonto) verfügen und dem Verkäufer per handschriftlicher Unterschrift die Einzugs-Ermächtigung bestätigen, damit dieser die Vollmacht bekommt, den entsprechenden Kaufbetrag vom Girokonto des Käufers abzubuchen. Das Konto wird normalerweise fünf Tage nach Erhalt der Rechnung mit dem in Rechnung gestellten Betrag belastet. Der Käufer hat bei einer Einzugsermächtigung innerhalb von 6 Wochen das Recht auf einen Rückruf der Zahlung, wenn er mit der Abbuchung nicht einverstanden ist.

Sicherer für den Verkäufer ist hier das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag, da der Käufer dieser Abbuchung nicht widersprechen kann. Dieses Zahlverfahren wird beispielsweise beim Einzug von größeren Forderungsbeträgen aus Lieferung und Leistung zwischen Unternehmen eingesetzt.

Das elektronische Lastschriftverfahren wird in traditionellen Geschäften häufig über die EC-Karte abgewickelt. Dazu verfügt der Händler über ein entsprechendes Kartenlesegerät, das die auf der Karte gespeicherten Informationen liest und die Einzugs-Ermächtigung ausdruckt, die der Kunde dann unterschreibt. Die andere Möglichkeit ist, daß der Kunde seine PIN eingibt und sich damit als rechtmäßiger Besitzer der Karte ausweist und die Erlaubnis zur Abbuchung des Kaufpreises erteilt. Beide Verfahren sind aber für das Internet nicht geeignet, da die Zahlung dort ja rund um die Uhr und maschinell erfolgen soll.

Im Internet läuft die Bezahlung in der Praxis so ab, daß der Kunde die Kontodaten (Kontonummer, Bankleitzahl, Vor- und Nachname des Kunden) beim Ersteinkauf in ein Online-Formular eingibt und an den Händler schickt. Hier sollte auf eine sichere Übertragung, beispielsweise per SSL, geachtet werden. Häufig wird dabei auf die handschriftliche Unterschrift verzichtet, was vor allem für den Verkäufer im Zweifelsfalle ein Problem werden kann, wie später noch beschrieben wird. Die bestellte Ware wird geliefert und der Kaufpreis wird in der Regel 2-4 Tage nach Warenausgang vom Konto des Käufers abgebucht.

Der Kunde hat wenig Ärger, er kann die Waren einfach bestellen und muss nur einmal seine Kontodaten übermitteln. Der Anbieter nutzt die Kontodaten, um den Gegenwert der bestellten Waren vom Konto abzubuchen.

Zeitpunkt der Zahlung: je nach Zeitpunkt der Lastschrift, in der Regel vor dem Erhalt

besondere
Voraussetzungen
Käufer: gedecktes Girokonto

Verkäufer: Bankkonto

Kosten  Käufer: meist keine

Verkäufer: meist keine

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: relativ hoch (bei Einzugsermächtigung)

Gibt es Probleme mit der Lieferung, kann der Kunde die Abbuchung innerhalb von 6 Wochen rückgängig machen. Beim Lastschriftverfahren wird dem Verkäufer die Ermächtigung zur Einziehung des Kaufpreises bei der Bank des Kunden erteilt. Der Käufer hat hierbei nämlich das Risiko, daß diese Ermächtigung vom Verkäufer mißbraucht werden kann, weil die Bank die Wirksamkeit dieser Vollmacht häufig nicht überprüft. Vor Gericht beweiskräftig ist eigentlich nur eine Einzugs-Ermächtigung, die per handschriftlicher Unterschrift vom Käufer bestätigt wurde. Allein die Übermittlung der Kontodaten an den Händler reicht hierzu nicht aus, um einen sicheren Handel abzuschließen. Meist gehen die Banken davon aus, daß eine Einzugsermächtigung vorliegt, wenn ein Konto mit einem Lastschriftauftrag belastet wird. Die Prüfung der Lastschrift fällt so dem Kunden zu. Bucht der Verkäufer beispielsweise vom Konto des Käufers zu viel ab, so muß der Käufer selbst schriftlich Widerspruch einlegen und, wie oben schon erwähnt, die bereits erfolgte Abbuchung rückgängig machen.

Hinweis
Beim elektronischen Lastschriftverfahren sollte man darauf achten, daß die Zahlungsinformationen (Kontonummer,…) sicher zum Händler übertragen werden, beispielsweise per SSL.

Sicherheit für den Verkäufer:
mäßig

Die Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist beliebt, da der Verkäufer in der Regel mit dem Versand der Ware wartet, bis das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. Der Haken an der Sache ist, daß der Käufer innerhalb von 6 Wochen das Recht auf einen Rückruf der Zahlung hat, wenn er mit der Abbuchung nicht einverstanden ist. Der eingezogene Betrag wird dann auf sein Konto zurückgebucht. Der Verkäufer muß dann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Rechtmäßigkeit seiner Forderung darzulegen und das Geld dann doch noch zu erhalten.

Auch bei Buchungsfehlern oder mangelnder Deckung auf dem Kundenkonto kann es zu einer Rückbuchung der bereits auf dem Konto des Verkäufers eingegangenen Summe kommen. Die meisten Rücklastschriften entstehen übrigens dadurch, daß die Konten der Käufer nicht gedeckt sind.

Der Verkäufer hat also bei einer Einzugsermächtigung keine absolute Zahlungsgarantie.

Aus diesem Grund kann der Käufer bei vielen Anbietern nur  bis zu einem bestimmten Warenwert über das Lastschriftverfahren bezahlen.

Das schon beim Käufer angesprochene Problem mit der nicht handschriftlich unterschriebenen Einzugs-Ermächtigung kann auch dem Verkäufer Schwierigkeiten bereiten.
So könnte beispielsweise ein Kunde die Ware behalten und den Lastschrift-Auftrag mit Hinweis auf die fehlende Einzugs-Ermächtigung bei der Bank rückgängig machen. In der Regel wird sich der Kunde, der den Verkäufer bewusst aufs Kreuz legen will, mit der Behauptung wehren, er habe die Ware nie erhalten. Dann hätte er den Lastschriftauftrag sogar rechtens rückgängig gemacht. Der Einlieferungsbeleg eines Pakets bei der Aufgabe zur Post gilt vor Gericht übrigens nur als Beleg dafür, dass etwas abgeschickt wurde, nicht jedoch, dass es auch angekommen ist. Dasselbe gilt für ein Einschreiben – Abhilfe schafft nur die Rückantwort. In diesem Fall ist es für den Kunden nicht möglich, den Erhalt der Ware zu bestreiten.

Um das Problem zu lösen, gibt es sogenannte Scoring-Modelle – das sind Modelle, mit denen versucht wird, festzustellen, ob die Angaben des Kunden plausibel sind -, um zumindest die „faulsten“ Kunden auszusieben. Sinnvoller sind allerdings die vertrauten Schufa-Listen, die Kunden benennen, die als schlechte Schuldner bereits auffällig geworden sind. Weitere Information hierzu erfahren Sie im nachfolgenden Teilabschnitt „Bankinstitute,  SCHUFA und Gerichtvollzieher“.

Verbreitung  sehr
Besonderheiten Bei falschen Kontoangaben oder Rückbuchungen, die nicht durch das Verschulden des Verkäufers zustande kommen, werden dem Käufer die Rückbuchungsgebühren der Bank berechnet. Aus diesem Grund kann der Käufer bei vielen Anbietern nur bis zu einem bestimmten Warenwert über das Lastschriftverfahren bezahlen.

Kreditkarte

Funktionsweise Die Zahlung mittels Kreditkarte ist eine sehr bequeme Möglichkeit der Online-Bezahlung , sie kann einfach und schnell abgewickelt werden: der Kunde gibt seine Kreditkarteninformationen (Name des Kreditkarteninstituts, Kreditkartennummer, Gültigkeitszeitraum, Vor- und Nachname) beim Ersteinkauf in ein Online-Formular ein und schickt sie zum Händler. Hier sollte auf eine sichere Übertragung geachtet werden, beispielsweise per SSL.

Für den Online-Kauf ist weder die Geheimnummer (nur bei Bargeldabhebung) noch eine handschriftliche Unterschrift notwendig.

Zeitpunkt der Zahlung: nach dem Vertragsschluß

besondere
Voraussetzungen
Käufer: Kreditkarte

Verkäufer: Schnittstelle zum Kreditkarten-Institut

Kosten  Käufer: jährliche Pauschale für die Kreditkarte

Verkäufer: Prozentsatz vom Umsatz (meist 2 Prozent)

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: mittel

Da zur Bezahlung nur die Kartennummer angegeben werden muß und damit nicht sichergestellt ist, ob die Karte vom rechtmäßigen Besitzer verwendet wird – sie könnte auch gestohlen worden sein -, sollte man sich, bevor man seine Kreditkartennummer herausgibt, von der Vertrauenswürdigkeit des Online-Händlers überzeugen und bei Zweifeln den Kaufvorgang abbrechen. Es werden immer mehr Fälle bekannt, in denen selbst Unbeteiligte, die noch nie online eingekauft haben, plötzlich Abbuchungen auf ihrer Kreditkartenrechnung finden, die sie nie veranlasst haben. In solchen Fällen ist es zwingend notwendig, innerhalb der Frist (meistens vier Wochen) Einspruch einzulegen. Später wird es kaum möglich sein, solche Zahlungen wieder zurückzubekommen – nicht einmal auf dem Rechtsweg.

Hinweis
Sicherer wäre die Bezahlung per Kreditkarte, wenn sich der Kunde per PIN oder einer handschriftlichen Unterschrift als rechtmäßiger Besitzer ausweisen würde. Noch höhere Sicherheit bietet der speziell für dieses Zahlverfahren verwendete und nachfolgend genauer beschriebene Sicherheitsstandard „Secure Electronic Transaction“ (SET).

Sicherheit für den Verkäufer: mittel

Falls die Kreditkarte mißbraucht wurde, muß der Verkäufer selbst dafür sorgen, daß er entweder das Geld bekommt oder die Ware zurückerhält. Im schlimmsten Falle kann es auch passieren, daß er weder das eine noch das andere bekommt. Das liegt daran, daß die Kreditkartenunternehmen nicht in allen Einzelfällen haftbar gemacht werden können.

Verbreitung  in der USA sehr verbreitet, in Europa wächst die Zahl der Nutzer kontinuierlich
Besonderheiten Kreditkarten wie Visa und American Express sind weltweit anerkannt und eignen sich deshalb sehr gut für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen, die im Ausland eingekauft werden. Ein praktisches Beispiel hierfür ist der Kauf einer Shareware direkt von einem Software-Autor, der beispielsweise aus der USA stammt. Ohne die Kreditkarte müßten hier hohe Gebühren für die Auslandsüberweisung bezahlt werden.

SET (Secure Electronic Transaction), sicherstes Verfahren für Kreditkarten-Zahlungen

Funktionsweise Ablauf der Kundenregistrierung:
Dazu stellt der Kunde zunächst bei seiner Bank einen Antrag für ein SET-Zertifikat (digitaler Personalausweis), das er für die sichere Teilnahme am SET-Zahlungsverfahren benötigt. Die Bank leitet den Antrag weiter an die Kreditkartengesellschaft, die wiederum ein Zertifikat für den Kunden bei einem allgemein anerkannten Trust-Center beantragt. Nach der Bearbeitung des Antrags gibt das Trust-Center bestimmte Informationen an die Kreditkartengesellschaft zurück, welche diese Angaben an die Bank weiterleitet. Diese wiederum überreicht dem Kunden dann sein Wallet (elektronische Geldbörse), das die Kreditkarteninformationen und das Zertifikat enthält.Wallets können grundsätzlich neben Kreditkartendaten und Zertifikaten auch Bankverbindungen, Einkaufsquittungen, Benutzernamen und Passwörter des Kunden speichern. Sie sind also vergleichbar mit einer traditionellen Geldbörse. Dieses SET-Wallet muß der Kunde dann auf seinem Rechner installieren. Nach der Installation kann die erste Bezahlung (meist eine von der Bank bereitgestellte Möglichkeit zur Testzahlung) per SET erfolgen. Ablauf der Bezahlung per SET:
Der Kunde bestellt beim Händler die gewünschten Waren mit seiner Kreditkarte. Der Händler übermittelt die Transaktions-Nummer. Der Kunde übermittelt dem Händler sein Kunden-Zertifikat und die elektronisch unterschriebenen Bestell- und Zahlungsinformationen. Auf der Händlerseite wird das Kundenzertifikat und die elektronische Unterschrift überprüft. Die Bank des Händlers erhält die Zahlungsinformation und die elektronisch unterschriebene Autorisierungsanforderung des Händlers zusammen in einem digitalen Kuvert. Der Händler rechnet also mit dem Kreditkartenunternehmen ab, das Kreditkartenunternehmen mit dem Kunden. Der Vorteil für den Kunden: Der Händler bekommt die Kunden-Kartennummer nicht zu Gesicht.
Das SET-Wallet gewährleistet sowohl die Identifizierung des Käufers als auch die verschlüsselte Übertragung der Kaufdaten.Hinweis
SET schützt die Daten nicht nur auf dem Transportweg, sondern stellt auch ein datenschutzfreundliches „Need-to-Prinzip“ bereit. Händler und Abrechnungsstelle erhalten jeweils nur die für sie notwendigen Informationen: Der Händler bekommt keine Kartendaten und die Abrechnungsstelle keine Bestellinformationen. Elektronische Signaturen belegen die Verbindlichkeit des Kundenauftrags und die Gültigkeit der Kartendaten. Zeitpunkt der Zahlung: nach dem Vertragsschluß
besondere
Voraussetzungen
Käufer: Nach dem Herunterladen einer speziellen Software aus dem Internet muss diese installiert und konfiguriert werden. Danach muss der Käufer das SET-Zertifikat von der Bank abholen.

Verkäufer: Schnittstelle zum SET-Anbieter

Kosten Käufer: jährliche Pauschale

Verkäufer: einmalige Einrichtungs- und laufende Betriebskosten für die Schnittstelle zum SET-Anbieter

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: hoch

Der Kunde ist bei Missbrauch seiner SET-ID nicht haftbar, wenn er seinerseits alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Hierzu gehört beispielsweise die Anzeige eines Einbruchs auf seinen Rechner – wenn er ihn bemerkt.

Sicherheit für den Verkäufer: hoch

Über SET durchgeführte Zahlungen kann ein Kreditkartenkunde nicht so einfach stornieren wie eine normale Online-Kreditkartenzahlung.
Die bloße Angabe der Kreditkartennummer in einem Webformular, Brief, Fax oder am Telefon gilt als schwach autorisierte „Mailorder/Fone Order“ – das Risiko solcher Zahlungsanweisungen liegt in diesen Fällen voll beim Händler.

Verbreitung  wenig

SET ist für viele Kunden zu kompliziert: Großen Aufwand bereiten die Installation des SET-Wallets und das SET-Zertifikat für die Kreditkarte, das der Kunde persönlich bei seiner Bank beantragen muß. Eine weitere Einschränkung ist, daß dieses System nur für Windows-Betriebssysteme verfügbar ist.

Besonderheiten SET ist zweifelsfrei das sicherste Verfahren für Kreditkarten-Zahlungen im Internet. Die Verschlüsselung ist stark, die Beteiligten sind identifizierbar, und für den Kunden sind die Zahlungen kostenlos.

Hinweis
Damit jeder sofort SET testen kann, funktioniert es mit und ohne Wallet sowie mit und ohne Kundenzertifikat. 
Erfolgt die Transaktion ohne Wallet, so können nur normale SSL-Zahlungen durchgeführt werden. Ohne Verwendung des Kundenzertifikats kann allerdings der Kunde nicht eindeutig identifiziert werden, womit die hohe Sicherheit von SET beträchtlich sinkt.

Da SET selbst nur als Protokoll angelegt ist, muss die Zahlungsmethode nicht auf Kreditgeschäfte beschränkt sein. Über SET können weitere Protokolle gelegt werden, am wichtigsten dafür ist das JEPI (Joint Electronic Payment Initiative) Project. JEPI soll Technologien entwickeln, die das Hypertext Transfer Protokoll (HTTP) so erweitern, daß es daß es automatisch nach Auswahl der Zahlungsmethode (Kreditkarte, Geldkarte, elektronisches Lastschriftverfahren,…) das dazugehörige Zahlungsprotokoll verwendet.


Bezahlen per Geldkarte und Kartenlesegerät 

Funktionsweise Auf der kontoungebundenen Geldkarte, EC-Karte oder S-Card befindet sich der Chip mit beschreibbarem Speicher. Dieser Chip kann an einem Geldkarten-Terminal aufgeladen werden, indem ein Betrag vom Girokonto auf die Karte übertragen wird. Das Guthaben dieser „elektronischen Geldbörse“ reduziert sich dann jeweils um den zu zahlenden Betrag.

Wie gewohnt wählt der Kunde das gewünschte Produkt beim Online-Händler aus, legt es in seinen Warenkorb und leitet die Bezahlung mit der Geldkarte ein. Wird ein Kartenlesegerät der Klasse 3 (mit Tastatur und Display) verwendet, dann wird nun der zu zahlende Betrag am Display angezeigt, bei einem der Klasse 2 (mit Tastatur ohne Display) erscheint er am PC-Bildschirm, und der Kunde wird aufgefordert, die Geldkarte in das an den PC angeschlossene Kartenlesegerät zu stecken. Danach muss er sich über seine PIN gegenüber der Geldkarte identifizieren, damit sichergestellt ist, daß er auch der Eigentümer der Karte ist. Die Identifizierung und der sichere Transport der Zahlungsinformationen zwischen Kunde, Händler und Zahlungssystembetreiber kann beispielsweise über das vorher beschriebene SET-Protokoll durchgeführt werden. Der zu zahlende Betrag wird von der Karte abgebucht und dem Händler gutgeschrieben. Nach erfolgter Abbuchung werden Händler und Kunde durch entsprechende Nachrichten über den Erfolg der Zahlung unterrichtet.

Zeitpunkt der Zahlung: mit dem Erwerb (sofort)

besondere
Voraussetzungen
Käufer: Kartenlesegerät, Geldkarte (z. B. EC-Karte)

Verkäufer: eigenes Geldkarten-Zahlsystem, natürlich kann das System auch bei einem Service-Provider angemietet werden

Kosten  Käufer: einmalige Anschaffung des Kartenlesegeräts

Verkäufer: keine
Händler entrichten an die Betreiber etwa 0,3% ihres Umsatzes

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: hoch

Sicherheit für den Verkäufer: hoch

Verbreitung  Die Geldkarte ist ein weit verbreitetes Zahlungsmittel – allerdings nutzt nur ein geringer Teil der Besitzer ihre Geldkarte regelmäßig. Die Zahl der Shops, die mit der Geldkarte online arbeiten, ist daher gering.
Besonderheiten Derzeit fehlt es noch an preiswerten Kartenlesegeräten.

Die Geldkarte eignet sich für Kaufbeträge bis 200 Euro – mehr lässt sich auf einer Geldkarte nicht speichern.

Die Geldkarte in Verbindung mit einem Kartenleser ermöglicht es, daß auch Kleinstbeträge wirtschaftlich abgerechnet werden können.

Die elektronische Geldbörse des „GeldKarte“-Systems soll künftig nicht nur als Bargeldersatz dienen, sondern mit Zusatzfunktionen auch als elektronischer Fahrschein im Nahverkehr, als Eintrittskarte, Rabattmarkenheft oder als City-Karte zum Einsatz kommen. Für bereits ausgegebene Chipkarten soll es ein Konzept für ein Online-Upgrade geben; damit ließen sich auch weitere Zusatzanwendungen auf die Karten laden.


Bezahlung über ein Treuhandkonto 

Funktionsweise Der Anbieter des Treuhandkontos schaltet sich dabei zwischen Händler und Käufer und dient den beiden als vertrauensvolle Zwischenstation. Der Kunde bezahlt den Preis für die Ware nicht direkt an den Händler, sondern zunächst auf der Basis des Lastschriftverfahrens auf das Treuhandkonto. Dazu muß er sich vorher einmalig beim Anbieter des Treuhandkontos registrieren und erhält dann eine Kundennummer und ein Paßwort.

Nachdem der Treuhänder die Identität des Kunden und dessen Kundenkonto (ist es gedeckt ?) überprüft hat, wird der Händler informiert. Ist alles in Ordnung, schickt der Verkäufer die Ware an den Kunden und stellt die Rechnung an den Treuhänder. Erst nach Lieferung der Ware bzw. Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die Zahlung an den Händler weitergeleitet. Natürlich kann die Rechnung des Händlers auch unmittelbar, nachdem der Kunde die Ware erhalten, überprüft und dem Treuhänder Bescheid gegeben hat, von diesem  beglichen werden.

Die Bezahlung über ein Treuhandkonto stellt also sicher, daß der Kunde die gewünschte Ware ordnungsgemäß erhält und der Händler sein Geld bekommt.

Zeitpunkt der Zahlung: sofort, aber zunächst auf das Treuhandkonto; die endgültige Bezahlung an den Händler erfolgt, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist

besondere
Voraussetzungen
Käufer: Konto bei einer Bank, Registrierung beim Treuhändler

Verkäufer: Schnittstelle zum Anbieter eines Treuhandkontos

Kosten  Käufer : in der Regel keine

Verkäufer: in der Regel eine geringe Provision von seinem Bruttoumsatz
Dafür erhält er eine komplette Abwicklung des Rechnungskaufs inklusive Zahlungszusage. Gegenüber einer Abwicklung via Kreditkarte werden die Kosten einer Zahlungstransaktion deutlich gesenkt.
Sicherheit  Die Bezahlung über ein Treuhandkonto stellt sicher, daß der Kunde die gewünschte Ware ordnungsgemäß erhält und der Händler sein Geld bekommt.

Sicherheit für den Käufer: hoch

Sicherheit für den Verkäufer: hoch

Verbreitung  wenig

Hinweis
Die Verbreitung dieser Zahlungsmethode wird mit der steigenden Zahl an Online-Einkäufen zunehmen.

Besonderheiten Die Bezahlung per Treuhandkonto eignet sich sehr gut für Geschäfte (B2B oder B2C), bei denen es um höhere Geldbeträge geht uns bei denen sich die Geschäftspartner noch nicht kennen, wie es beispielsweise häufig bei virtuellen Marktplätzen (Online-Auktionen, Kleinanzeigenmärkten,…), aber auch bei unbekannten Shop-Anbietern der Fall ist.

Bezahlung per Mobiltelefon

Funktionsweise Der Kunde übermittelt seine Handy-Nummer an den Anbieter des Handy-Zahlverfahrens und erhält dafür eine PIN (persönliche Identifikationsnummer).

Nach der Auswahl des Produkts erfolgt die Bezahlung, die per Handy folgendermaßen abläuft:

Der Kunde sendet seine Bestelldaten und vor allem die Handy-Nummer an den Händler. Der Kunde sendet dann, nachdem er sich z.B. über seine PIN identifiziert hat, die Handy-Nummer und den Preis der bestellten Ware an den Anbieter des Handy-Zahlverfahrens; dieser wiederum teilt dem Käufer per Handy-Anruf den Betrag mit, der Käufer bestätigt (autorisiert) den Zahlungsauftrag per PIN-Eingabe auf seiner Handy-Tastatur. Der Anbieter des Handy-Zahlverfahrens dient also als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Der fällige Betrag wird dann vom Konto des Kunden per Lastschriftverfahren abgebucht.

Zeitpunkt der Zahlung: nach dem Erwerb

besondere
Voraussetzungen
Käufer: Handy (alle Modelle)

Verkäufer: Schnittstelle zum Anbieter eines Handy-Zahlungsverfahrens

Kosten Käufer: Telefongebühren, meist ist ein Jahresbeitrag fällig

Verkäufer: Telefongebühren, einmalige Einrichtungs- und laufende Betriebskosten für die Schnittstelle zum Anbieter des Handy-Zahlungsverfahrens

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: mittel

Die Daten können während ihrer Übertragung über das Mobilfunknetz abgehört werden, da sie in der Regel unverschlüsselt übertragen werden.

Hinweis
Bei der Zahlung per Handy, beispielsweise mit dem Paybox-Verfahren, haftet im Falle eines Mißbrauchs der Kunde nur für Schäden in Höhe bis 50 Euro, sofern er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Die Haftung entfällt sogar, wenn der Schaden eintritt, nachdem der Kunde eine Sperrung der Paybox veranlaßt hat und auch, wenn der Kunde nachweisen kann, daß er seine Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat.

Sicherheit für den Verkäufer: wie Käufer

Verbreitung  gering
Besonderheiten Voraussichtlich entfällt der Anbieter des Handy-Zahlverfahrens später als Vermittler, und das Online-Geschäft kann direkt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer von Handy zu Handy abgewickelt werden.

Bezahlen über die Telefonrechnung (Firstgate click&buy)

Funktionsweise Mit Firstgate click&buy (www.firstgate.de) kann man im Internet providerunabhängig Kleinbeträge, wie sie etwa beim Lesen von kurzen Artikeln oder Testberichten anfallen können, via Telefonrechnung bezahlen. Dazu muss man sich einmalig bei Firstgate click&buy registrieren und neben der Postadresse die Bankverbindung oder Kreditkartendaten über eine sichere SSL-Verbindung übermitteln.

Am nächsten Tag kommt eine Bestätigungs-E-Mail, die unter anderem den Benutzernamen und den Hinweis „Wir werden in den nächsten Tagen 0,01 Euro auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen“ enthält. Auf dem betreffenden Kontoauszug finden Sie dann im Feld „Verwendungszweck“ die sogenannte FIRSTGATE-PIN (Personal Identification Number)“. Dabei handelt es sich um eine Kontroll-Gutschrift, bei der auf das bei der Registrierung angegebene Konto ein Cent überwiesen wird. Damit überprüft der Anbieter die Identität des Nutzers. Die Überweisung enthält im Verwendungszweck weiterhin die PIN, mit der man sich dann auf dem Internetangebot von Firstgate einmalig identifizieren muß, um so ein Paßwort für die weitere Anmeldung bei dem Dienstleister zu erhalten.

Zusätzliche Programme müssen zur Bezahlung mit Firstgate Click&Buy nicht installiert werden. Alle genutzten und über Firstgate abgerechneten Internetdienste erscheinen unmittelbar nach Zahlung im Einzelverbindungsnachweis, der jederzeit auf der Website von Firstgate eingesehen werden kann. So hat man einen Überblick über die bereits entstandenen Kosten. Das Micropayment-System bietet zwei unterschiedliche Tarifvarianten: zum einen „Pay-per-Minute“ (zeitabhängige Bezahlung) und „Pay-per-Click“ (Zahlen per Mausklick).

Zeitpunkt der Zahlung: Firstgate bucht die entstandenen Kosten einmal monatlich per Lastschriftverfahren ab.

besondere
Voraussetzungen
Käufer:  Einmalige Registrierung bei Firstgate click&buy und ein Telefonanschluss innerhalb Deutschlands, bei dem die Netzkennzahlen der Telefongesellschaften (0 190er-Nummern) nicht gesperrt sind (einige Arbeitgeber nehmen eine solche Sperrung für ihre Telefonanlage vor).

Verkäufer: Schnittstelle zu Firstgate click&buy

Kosten Käufer: keine

Verkäufer: Firstgate übernimmt Rechnungsstellung/-versand und den Zahlungsverkehr und verlangt dafür eine Umsatzprovision.

Sicherheit  Sicherheit für den Käufer: hoch

Sicherheit für den Verkäufer: hoch

Verbreitung  bisher gering

Hinweis
Die Verbreitung wird zunehmen, da immer mehr Internetdienste kostenpflichtig werden und Firstgate eine gute Möglichkeit bietet, Kleinbeträge einfach und sicher abzurechnen.

Besonderheiten Der Anbieter kann seine Preise auf den Cent genau und täglich ändern.

Dieses System eignet sich hervorragend, um kleine Beträge abzurechnen, beispielsweise können Verlagshäuser so einzelne Dokumente kostenpflichtig anbieten oder Suchmaschinen für die dort getätigten Archiv- und Rechercheabfragen bezahlt werden. Weitere Anwendungen wären die Bezahlung von Routenplanern, Telefon- und Reiseauskunft oder bestimmten Fachbeiträgen aus den Foren von Communities. Darüber hinaus eignet sich der Dienst auch für die Bezahlung von Musik, Videos, Spielen und Bildern.

 

Hinweis
Sollten Unstimmigkeiten bezüglich der eingezogenen Summe, der Rechnungssumme oder der gelieferten Ware auftreten, kann sich der Käufer per Telefon oder E-Mail mit dem Verkäufer und/oder dem Anbieter des jeweiligen Zahlungsverfahrens in Verbindung setzen. 
Auch die Hausbank ist in so einem Fall ein kompetenter Ansprechpartner. Diese verfügen übrigens häufig über sehr informationsreiche Internetseiten, auf denen unter anderem auch verschiedene Zahlungsverfahren erklärt werden. Meistens wird auf den Internetangeboten eine lokale Suchmaschine bereitgestellt, mit der die Website gezielt nach bestimmten Stichwörtern (lastschrift, kreditkarte, geldkarte,…) durchsucht werden kann. Eine andere Möglichkeit ist die Suche durch die Eingabe von relevanten Stichwörtern in die Domain, beispielsweise www.geldkarte.de.

 

 

 

 

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