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Wie könnte unser Steuersystem konkret reformiert werden ?
Eine relativ einfache Lösung dazu stammt von Herrn Götz W. Werner (Gründer der Drogeriemarktkette dm), der fordert: Alle Steuern abschaffen bis auf die Mehrwertsteuer, da dies die einzige Steuer ist, die auf den Wertschöpfungsvorgang (und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) keinen negativen Einfluss nimmt.
auf den Punkt gebracht bedeutet das:
Besteuern wir die Leistungsnehmer, statt die Leistungsgeber.
Mit Leistungsgeber sind hier alle gemeint, die etwas leisten, also erfinden, entwickeln oder ganz allgemein Produkte herstellen und Dienste ausführen.
Leistungsnehmer sind dagegen alle, die Erfindungen und Problemlösungen einkaufen bzw. ganz allgemein Produkte kaufen und Dienste in Anspruch nehmen.
Eine andere, etwas weitergehende Steuerreform beschreibt Peter De Baer, wie folgt auf seiner Website:
kurze Problembeschreibung
Das heutige Steuersystem ist dreifach problembelastet:
– Es ist zu kompliziert und unübersichtlich.
– Es ist in vieler Hinsicht unsozial und ungerecht.
– Es ist in bedrohlicher Weise unökologisch.
Die Unübersichtlichkeit ist so groß, dass selbst Finanz- und Steuerexperten das Dickicht der Gesetze und Bestimmungen nicht mehr durchschauen.
Die Ungerechtigkeit ist so groß, dass man die Steuerabgaben der Lohnabhängigen halbieren könnte, kämen alle anderen ihren Verpflichtungen korrekt nach.
die Lösung in aller Kürze
Die Bemessungsgrundlagen für die aufkommenshöchsten Steuern sind bislang Leistung und Umsatz, Verdienst und Gewinn. Im Hinblick auf die genannten ökologischen Folgen unseres Wirtschaftens dürften nicht die leistungsbezogenen Größen die Basis der Besteuerung sein, sondern jene Produktions- und Verhaltensweisen, die mit ihren Wirkungen die Grundlagen des Lebens und Überlebens beeinträchtigen. Nicht das Verdienen, sondern das Verbrauchen muss verstärkt die Ausgangsgrösse der Besteuerung werden, nicht die Einnahmen, sondern die Ausgaben!
Welche neuen Steuerarten wären dazu geeignet?
Neben den heutigen Umsatzsteuern (z. B. Mehrwertsteuer), die mit ihren festen Sätzen weiter eine Grundlage der Staatseinnahmen bilden, könnten folgende Steuern bzw. Abgaben an die Stelle der Einkommensteuern treten:
1. Rohstoff- und Energiesteuer
2. Bodennutzungssteuer
3. Wassernutzungs- und -verschmutzungssteuer
4. Luftbelastungssteuer
5. Gesundheitssteuer
6. Verkehrssteuer
7. Geldnutzungssteuer
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