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Kategorie - sicher einkaufen

Kann ich das Produkt oder die Dienstleistung über den gefundenen Online-Shop oder virtuellen Marktplatz sicher einkaufen?

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Verletzung der Informationspflicht im Online-Handel

Welche Informationspflichten hat der Händler im Internet ? Der Betreiber eines Online-Shops hat - im Gegensatz zum Inhaber eines traditionellen Ladens - dem Kunden eine ganze Reihe von Informationen zur Verfügung zu stellen. Dadurch, daß man den Kaufgegenstand nicht sieht und somit nicht direkt vor Ort prüfen kann, ob er den jeweiligen Vorstellungen entspricht, und daß man vor allem auch den Händler nicht unmittelbar vor sich hat, um sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, kann eine Kaufentscheidung letztlich nur aufgrund der vom Händler zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen.
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Online-Einkauf- Probleme und Lösungen

Welche wesentlichen Probleme gibt es beim Online-Handel und wie können diese im Vorfeld verhindert bzw. als solche erkannt werden ? Der Ein- und Verkauf über das Internet bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: Die Online-Geschäfte können zeit- und ortsunabhängig abgewickelt werden, es besteht für den Kunden eine riesige Auswahl an Produkten und daher auch eine gute Möglichkeit des Vergleichens, der Verkäufer wiederum hat die Chance, sein Angebot schneller den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und vor allem bei bereits bekannten Kunden speziell auf deren individuellen Bedürfnisse einzugehen, d. h. ihnen persönlich auf sie zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Diesen Vorteilen stehen jedoch auch einige Nachteile gegenüber, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer:
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Wichtige Gesetze für den Online-Handel

Bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Grundlagen wie für solche, die "auf normalem Wege" zustande kommen. Das allgemeine Vertragsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort im 2. Buch (mit dem Titel Schuldrecht) niedergelegt ist, ist selbstverständlich auch hier anzuwenden, da nirgendwo eine Regelung besteht, aufgrund der diese Vorschriften für Internetkäufe oder ähnliches nicht anwendbar wären. Das Medium Internet beinhaltet jedoch einige Besonderheiten, zu denen das BGB (oder sonstige in Frage kommenden Rechtsvorschriften) keine ausreichenden oder eindeutigen Antworten liefern kann. Hierbei handelt es sich vor allem um Fragen, wie ein Vertrag zustande kommt oder wie gegebenenfalls bestehende Ansprüche auch belegt und durchgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurden einige zusätzliche Gesetze und Regelungen geschaffen, die speziell auf die Nutzung des Internets zugeschnitten sind.
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Gefahren beim Internet-Handel

Immer mehr Menschen kaufen über das Internet ein, weil sie die Vorteile, die diese Technik mit sich bringt, erkennen und für sich nutzen möchten: Es geht von zuhause aus, man ist nicht an Öffnungszeiten gebunden und kann in aller Ruhe Preisvergleiche anstellen. Dieses Bild wird leider durch Schreckensmeldungen getrübt, wie Online-Shopper von gewieften oder unseriösen Geschäftemachern übers Ohr gehauen werden. Ein häufig genanntes Betrugsdelikt ist dabei das Anbieten von Programmen, die „Dialer" oder „Viewer" genannt werden, und beispielsweise einen Zugang zu kostenfreien Erotikangeboten versprechen, stattdessen jedoch unbemerkt auf teure Auslandstelefonnummern oder 0190-Nummern umleiten. Auch hört man immer wieder, daß bei Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung auftreten, der Kunde das Nachsehen hat. "Wie gefährlich ist der Einkauf per Internet aber nun wirklich ?".
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