Meine Vision und wie ich sie realisieren möchte

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martin-glogger

Ich heiße Martin und bin Lebensunternehmer, Coach, Vordenker, Vater, Autor, Elektro-Ingenieur, Netzwerker und Zimmerer.

Hier schreibe ich darüber, wie ich mir eine weitestgehend ideale Welt vorstelle und wie wir sie realisieren können und lade dich herzlich dazu ein, mitzulesen, mitzudenken und aktiv mitzumachen.

Diese ideale Welt ist die Welt der Lebensunternehmer; die mit ihren täglich gelebten Werten und Gewohnheiten, mutig und tatkräftig an einer neuen, für uns alle erstrebenswerten Lebensumgebung arbeiten.
Damit ich berechtigt darauf hoffen kann, daß diese schöne Welt eines Tages tatsächlich Wirklichkeit wird, lebe ich so weit ich es kann, diese Werte und Gewohnheiten der Lebensunternehmer selbst vor.
Nicht nur das, ich arbeite auch aktiv daran, dass diese Welt für alle, die es möchten, erreichbar bzw. erlebbar wird.
Ich wünsche dir viele interessante Leseminuten und hoffe, dass ich dich für die Welt der Lebensunternehmer begeistern kann 🙂

In diesem Sinne:

  • mach dir bewusst, was für dich möglich wäre
  • lerne auf praktischem Wege wie wir leben und übernimm, was für dich passt
  • erfahre wie du deine bzw. die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten kannst
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Gefahren beim Internet-Handel

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Immer mehr Menschen kaufen über das Internet ein, weil sie die Vorteile, die diese Technik mit sich bringt, erkennen und für sich nutzen möchten: Es geht von zuhause aus, man ist nicht an Öffnungszeiten gebunden und kann in aller Ruhe Preisvergleiche anstellen. Dieses Bild wird leider durch Schreckensmeldungen getrübt, wie Online-Shopper von gewieften oder unseriösen Geschäftemachern übers Ohr gehauen werden. Ein häufig genanntes Betrugsdelikt ist dabei das Anbieten von Programmen, die „Dialer“ oder „Viewer“ genannt werden, und beispielsweise einen Zugang zu kostenfreien Erotikangeboten versprechen, stattdessen jedoch unbemerkt auf teure Auslandstelefonnummern oder 0190-Nummern umleiten. Auch hört man immer wieder, daß bei Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung auftreten, der Kunde das Nachsehen hat.

Wie gefährlich ist der Einkauf per Internet aber nun wirklich ?„. 

Der Bezug von Waren und Dienstleistungen über das Internet wird für die privaten Haushalte in wachsendem Maße zu einer zusätzlichen Alternative zu den bisherigen Einkaufsmöglichkeiten; er bietet vor allem vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten für den traditionellen Versandhandel. Damit aber der Verbraucher die Mehrwerte des elektronischen Handels in vollem Umfang nutzen kann, sind neben den technischen (Sicherheits)- Voraussetzungen bestimmte Regeln und Gesetze notwendig, um alle Schritte, die im Rahmen eines Einkaufs bzw. Vertragsabschlusses online vorgenommen werden, auf sichere Füße zu stellen und vor allem im voraus überschaubar zu machen. Nur so kann der Kunde das notwendige Vertrauen in den elektronischen Handel gewinnen, der unbedingte Voraussetzung dafür ist, daß der Online-Einkauf einmal so selbstverständlich werden kann wie der oben bereits angesprochene traditionelle Versandhandel.

Um die durch den E-Commerce entstehenden Nachteile wie Unsicherheit über den tatsächlichen Zustand der bestellten Ware (die man nicht sieht) oder fehlendes Vertrauen in den Anbieter (den man nicht persönlich kennt) auszugleichen, wurden dem Käufer eine ganze Reihe von Sicherheiten eingeräumt, die weit über die Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche hinausgehen, welche bei herkömmlichen Kaufverträgen bestehen. So besteht zum einen beispielsweise ein grundsätzliches Recht des Verbrauchers, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den online geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Zum anderen wurden die Pflichten des Verkäufers zur Information des Kunden erheblich erweitert; kommt der Händler diesen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, so ist der Kunde zur Geltendmachung seiner Ansprüche nicht auf sich allein gestellt, sondern kann Verbraucherschutzverbände einschalten und natürlich auch gerichtliche Schritte einleiten.

Es gibt jedoch trotz dieser sehr umfangreichen Absicherung des Online-Einkäufers einige Punkte beim elektronischen Geschäftsverkehr, die vor Abschluß einer Vertrages über das Internet bedacht werden sollten. So ist für Kaufverträge zwar grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben, von der deren Gültigkeit abhängt, letztendlich beweiskräftig im Streitfall sind jedoch nur schriftliche Vereinbarungen. Dies gilt auch für vertragliche Nebenabreden wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in der Regel Bestandteil jedes Vertrages sind. Um schriftliche Verträge per Internet abschließen zu können, ist es notwendig, eine digitale Unterschrift hinzuzufügen und damit zum einen sicherzustellen, daß der Unterzeichnende auch derjenige ist, der den Vertrag abschließt, und zum anderen zu gewährleisten, daß der Text der Vereinbarung nicht mehr im Nachhinein von einer der beiden Vertragsparteien geändert werden kann. Ohne digitale Unterzeichnung bleibt nur die Möglichkeit, beim Vertragsschluß alle relevanten Internetseiten auszudrucken und sorgfältig aufzubewahren, um sich im Streitfall darauf berufen zu können.

Die digitale Signatur ist seit August 2001 der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht somit rechtskräftiges elektronisches Handeln. Es gibt sie in zweierlei Form: als reine Softwarelösung für den PC oder gespeichert auf einer SmartCard, für deren Anwendung es allerdings eines Lesegeräts (SmartCard Reader) bedarf. Vorteil der SmartCard ist, daß diese als Multifunktionskarte verwendet werden kann, beispielsweise zur Bezahlung und als elektronischer Ausweis. Das Problem hierbei ist jedoch, daß es bis jetzt noch keine geeignete Infrastruktur für digitale Signaturen gibt, um sie zum einen der großen Masse leicht zugänglich zu machen und zum anderen gleichzeitig gegen den Zugriff von Unbefugten abzusichern.

Deshalb werden für den Zahlungsverkehr immer noch altgediente Verfahren wie die Zahlung per Nachnahme oder gegen Rechnung verwendet. Bei der ersten Bestellung bestehen viele Händler sogar auf Vorauskasse, was angesichts der Klagen vieler Online-Händler, daß etliche Käufer Bestellungen aufgeben und die Ware auch erhalten, jedoch nicht zahlen wollen oder gar nicht können, verständlich ist. Abhilfe sollen in Zukunft Online-Zahlungsverfahren schaffen, bei denen der Händler unmittelbar nach der Bestellung bereits die Zahlung bestätigt bekommt. Dadurch wird eine sofortige Auslieferung von digitalen Waren wie beispielsweise von Software möglich. Aber auch sonstige Produkte wie etwa Bücher können innerhalb von 24 Stunden geliefert werden. Das funktioniert bei den bisherigen Zahlungsverfahren nicht und ist beispielsweise bei der Zahlung per Nachnahme mit zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden. Bestimmte Online-Zahlungsverfahren garantieren sogar eine Verbesserung der Sicherheit gegenüber der Bezahlung mit einer Karte wie etwa der EC-Karte, da weder Händler noch Angestellte die Kartennummer erfahren. Das Risiko bei Mißbrauch, also wenn ein Unbefugter auf Ihre Kosten mit Ihrer Kreditkarte einkaufen würde, trägt übrigens die Bank bzw. der Verkäufer und nicht der Kunde. 

Gefährlich werden kann es, wenn Sie sofort und unwiderruflich zahlen, beispielsweise per Vorkasse, Geldkarte oder auch bei Nachnahme, wo Sie mit dem Päckchen an der Tür die „Katze im Sack“ kaufen und aufwändige Klagen anstrengen müssten, falls Sie Opfer eines Betruges würden. Zahlungen mit Kreditkarte oder über das Lastschriftverfahren bergen für die Konsumenten dagegen ein weit geringeres Risiko, da der Besitzer einer Kreditkarte bzw. eines Girokontos entsprechende Zahlungen innerhalb bestimmter Fristen zurücknehmen kann. Die Bank oder die Kreditkartenorganisation ist dann verpflichtet, den vollen Betrag zurückzubuchen. Es sind also tatsächlich hauptsächlich die Händler und nicht die Konsumenten, die beim Bezahlen per Kreditkarte oder Lastschrift das Sicherheitsrisiko eingehen, trotz korrekter Lieferung ihr Geld nicht zu bekommen. Überdies haben sie den Großteil der entstehenden Kosten des Zahlungssystems zu tragen.

Zusammenfassung:

Das Problem mit der Unsicherheit beim Online-Geschäft ist also weder bei den Gesetzgebern, die zu lange brauchen, um für den E-Commerce rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, noch bei den zu sicherheitsbewußten Kunden zu suchen, die dem Internet wenig Vertrauen entgegenbringen. Viele notwendige (und leider auch nicht notwendige) Gesetze und Regelungen für den nationalen und den Handel innerhalb der EU sind bereits verabschiedet. Hier wirkt vor allem die Europäische Union als treibende Kraft, die den elektronischen Handel als wichtigen Faktor für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt sieht.  

Das Problem ist vielmehr, daß nur wenige Online-Shopper ihre Rechte und Online-Händler ihre Pflichten genau kennen. Weiterhin sind beiden Parteien die Gesetze zum E-Commerce, in denen die jeweiligen Rechte und Pflichten verankert sind, nicht oder nur teilweise bekannt. Um die Inhalte dieser Gesetze allen Beteiligten näher zu bringen, bedarf es der Anstrengung sowohl der Verbraucherverbände als auch der Gesetzgeber, und nicht zuletzt müssen sich auch die Online-Händler selbst darum bemühen, durch zufriedene Kunden den Einkauf per Internet weiter zu etablieren.

 

 

 

 

 

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