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Mehr Videos, Bilder und andere Medieninhalte aus anderen Webseiten bzw. Plattformen einbetten
Es ist gesetzlich erlaubt, auf bezahlten Mitgliederseiten, YouTube Videos und andere Inhalte zu verwenden bzw. Einzubetten.
Wird ein YouTube-Video auf einer anderen Webseite „eingebettet“ (Englisch: embedded), bedeutet das, es wurde nicht heruntergeladen und anderer Stelle wieder hochgeladen – es wird also nicht kopiert und dann weiterverwendet. Embedding bedeutet, dass das Video sich weiterhin auf der Ursprungsseite befindet und von dort auf eine andere Seite gestreamt und dort angezeigt wird. Bezeichnet wird diese Technik als „Framing“. Rechtlich wird ein eingebettetes Video damit genau so bewertet wie eine Verlinkung (EuGH, AZ C-348/13).
Da es sich beim Framing nicht um eine Vervielfältigung handelt, greift das Einbetten nicht in die Urheberrechte ein. Hat ein Urheber ein Video auf YouTube hochgeladen und damit frei zugänglich gemacht, erklärt er sich automatisch damit einverstanden, dass Sie oder andere Nutzer es auf Webseiten oder auf Social-Media-Plattformen einbetten dürfen. Urheber, die mit dem Framing auf externen Seiten nicht einverstanden sind, haben allerdings die Möglichkeit, das Einbetten ihrer Videos im Vorfeld technisch zu unterbinden.
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