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Ebay – Möglichkeiten zum Verkauf von Produkten
Ein virtueller, weltweit verfügbarer Marktplatz wie Ebay kann für ein Unternehmen ein wertvoller Vertriebskanal sein, beispielsweise für Rest und Sonderposten (Auslauf- und Vorjahresmodelle, Ausstellungsstücke und Vorführware, Konkurs- & Auflösungsgüter, Überbestände, verpackungsbeschädigte Produkte,…) oder Aktionsware, oder auch einfach zum Weiterverkauf von gebrauchten betrieblichen Wirtschaftsgütern dienen. Natürlich und vor allem ist Ebay für den Privatanwender interessant, da er über den Online-Marktplatz nahezu jede Neu- und Gebrauchtware verkaufen kann.
Abb. Ebay.de – Hauptmenü (Verkaufen)
Generell gibt es dazu zwei Verkaufsvarianten:
- Online-Auktionen
Wie bereits mehrmals erwähnt, wird hier der Preis für das Produkt durch den Auktionsprozeß gefunden. Allerdings muß das erste Gebot dem vom Verkäufer angegebenen Startpreis entsprechen. - Festpreis-Angebote (Sofort-Kaufen, )
Hier wird das Produkt zu einem vorher festgelegten Preis verkauft, ein Bieten ist nicht möglich. Diese Verkaufsvariante hat den Vorteil, daß man den Artikel sicher hat und außerdem nicht das Auktionsende abwarten muß. Im Prinzip gleicht diese Verkaufsvariante dem Verkauf über einen Online-Shop, allerdings mit einer von Ebay festgelegten Angebotsbefristung.Einen eigenen Online-Shop an sich ersetzt Ebay mit dem Sofort-Kaufen-Angebot nicht, da das jeweilige Produkt nur für eine bestimmte Frist auf dem Marktplatz angeboten werden kann, aber es bietet eine gute Verkaufsmöglichkeit auf einem weltweit verfügbaren Online-Marktplatz. Das Sofort-Kaufen-Angebot hat für auktionsunerfahrene Verkäufer weiterhin den Vorteil, daß sie die Risiken einer Auktion umgehen können. Das einzige, was der Verkäufer einsetzen muß, falls die Ware letztendlich nicht verkauft wird, sind die Angebotsgebühren; da diese aber unter 10 Euro liegen, kann man nicht gerade von einem großen Verlust sprechen. Außerdem bietet die recht gut besuchte Handelsplattform von Ebay gute Chancen, auch selten nachgefragte Artikel an die Frau oder den Mann zu bringen, so daß dieser Fall normalerweise nicht allzu oft eintreten dürfte.
Als Käufer ist die Anmeldung und Benutzung des Online-Marktplatzes von Ebay kostenlos, der Verkäufer muß Gebühren bezahlen. Diese setzen sich aus einer Angebotsgebühr, die abhängig von der Höhe des Sofort-Kauf-Preises ist und auf jeden Fall bezahlt werden muß, und einer vom Verkaufspreis abhängigen Verkaufsprovision zusammen, die nur dann anfällt, wenn die Ware tatsächlich verkauft wird. Geht übrigens die Abwicklung des Geschäfts nach dem Kaufvertrag schief, kann der Verkäufer sich die Provision nachträglich auf Antrag wieder zurückerstatten lassen.
Die Angebotsgebühr wurde übrigens laut Ebay vor allem deswegen eingeführt, um die Qualität des Produktangebots zu erhöhen, da vor Einführung der Gebühr die Menge der unverkäuflichen Produkte wesentlich höher war als jetzt.
Nachfolgend soll nun anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung kurz beschrieben werden, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung bei Ebay verkauft werden kann.
- Registrierung Die bereits gezeigten Schritte, die für den Käufer notwendig sind, um am Handel auf der Ebay-Plattform teilzunehmen, gelten auch für den Verkäufer, wobei dieser zusätzlich noch seine Bankverbindung oder Kreditkarteninformationen mitteilen muß, damit Ebay die beim Sofort-Kaufen-Artikel anfallenden Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen vom Kundenkonto abbuchen kann.Weiterhin muß ein Kunde, der einen Sofort-Kaufen-Artikel über den Ebay-Marktplatz verkaufen möchte, über ein Bewertungsprofil von mindestens 10 Punkten verfügen. Hat man beispielsweise, weil man Neukunde ist, noch keine Artikel gekauft oder verkauft, dann kann man auch noch keine Bewertungen bekommen haben und damit keine Ware über „Sofort-Kaufen“ an den Mann bringen.Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, seine Identität über das PostIdent-Verfahren prüfen zu lassen und so zum „Geprüften Mitglied“ (erkennbar an dem Symbol „ „) zu werden. Als „Geprüftes Mitglied“ (es wurde sichergestellt, daß der eBay-Mitgliedsname mit der tatsächlichen Identität des Kunden übereinstimmt) kann man dann trotz leeren Bewertungsprofils von Anfang an Festpreis-Angebote anbieten.
Um die Teilnahme am PostIdent-Verfahren (http://pages.ebay.de/…) für den Kunden möglichst einfach zu gestalten, stellt Ebay unter der Adresse „http://pages.ebay.de/…“ ein Postformular zum Ausdrucken bereit. In diesem Formular müssen dann die betreffenden Angaben gemacht und diese und die Einwilligungserklärung zum PostIdent-Verfahren mit einer handschriftlichen Unterschrift bestätigt werden. Danach bringt man dieses Formular zu einer beliebigen Postfiliale und weist sich dort gegenüber dem Postbeamten aus. Nachdem dieser den Personalausweis/Reisepaß überprüft und damit die Identität des Ebay-Mitglieds eindeutig festgestellt hat, schickt er das beglaubigte Formular an Ebay. In der Regel erhält der Kunde dann in den nächsten Tagen eine Benachrichtigung und wird als Geprüftes Mitglied auf dem Online-Marktplatz mit dem Symbol „ “ markiert.
- Anmelden (als „Geprüftes Mitglied“)Um sich auf der Auktionsplattform zu identifizieren, gibt man die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten (Benutzerkennwort und Paßwort) ein und klickt auf die Schaltfläche „Einloggen„.
Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Einloggen
- Verkaufsangebot erstellenUm ein Verkaufsangebot zu erstellen, sind 5 Schritte notwendig; ist man beim letzten angelangt, so kann man dort die gemachten Angaben noch einmal überprüfen (und gegebenenfalls korrigieren) und deren Korrektheit mit einem Klick auf die Schaltfläche „Angebot senden“ bestätigen. Das gebührenpflichtige Angebot wird dann in die Ebay-Datenbank eingetragen.Im einzelnen handelt es sich um folgende 5 Schritte:
- Produktkategorie auswählenWas im jeweiligen Schritt (der am Kopf des Formulars angezeigt wird) zu tun ist, wird immer am Anfang des jeweiligen Formulars beschrieben.In diesem Beispiel soll ein Elektrowerkzeug, genauer ein Bohrhammer (Bohrmaschine für schwere Bohr- und Stemmarbeiten in Mauern und Beton) verkauft werden. Da ein solcher vor allem im gewerblichen Handwerk eingesetzt wird, soll er der Hauptkategorie „Büro & Gewerbe“ zugeordnet werden. Prinzipiell wäre natürlich auch die Kategorie „Elektrogeräte“ relevant.
Natürlich ist es möglich, mehrere relevante Kategorien anzugeben, um so eventuell einen größeren Interessentenkreis anzusprechen oder mögliche Zielgruppen zu testen. Allerdings verdoppeln sich dann auch die Angebotsgebühren.
Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Kategorie auswählen
- Artikelbezeichnung und -beschreibung eintragen Die Artikelbezeichnung ist der erste Eindruck, den ein möglicher Käufer von dem betreffenden Produkt gewinnt. Damit dieser bestmöglichst beurteilen kann, um was es sich bei dem Artikel konkret handelt, sollte die Artikelbezeichnung eindeutig und die Beschreibung des Artikels möglichst kurz und prägnant sein.Eine möglichst prägnante Beschreibung nennt die für den Käufer wesentlichen Eigenschaften des Artikels, wie etwa das genaue Alter, den aktuellen Zustand, das Vorhandensein einer noch nicht abgelaufenen Garantie, der noch vorhandene Rechnungsbeleg oder bei technischen Geräten die genaue Typenbezeichnung und verschweigt keinesfalls einen Mangel, auch wenn es sich dabei nur um einen kaum sichtbaren Kratzer handeln sollte.
Die fertige Artikelbezeichnung und -beschreibung sollte am Ende unbedingt auf eventuelle Rechtschreibfehler überprüft werden, da das Produkt sonst über die Ebay-Suchmaschine nur über Suchanfragen gefunden wird, deren Stichwörter die gleichen Fehler enthalten.
Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Artikelbezeichnung & Beschreibung
- Angebots-Präsentation genau festlegenIn diesem Schritt muß man sich unter anderem für die Verkaufsvariante entscheiden, also ob der Artikel im Rahmen einer Auktion oder zum Festpreis (Sofort-Kaufen) verkauft werden soll.
Da das Verkaufsangebot unmittelbar nach der Registrierung erfolgte (Neukunde) und noch keine Artikel gekauft oder verkauft wurden, ist das Bewertungsprofil leer. Deshalb findet man anstatt des Eingabefeldes für den Sofort-Kaufen-Preis den entsprechenden Hinweis „Nicht verfügbar….“ (siehe nachfolgende Abbildung). Auch für den Verkauf über eine Auktion gilt die Einschränkung, daß nur ein Artikel verkauft werden darf.Weitere Festlegungen, die bei diesem Schritt getroffen werden müssen, sind die Dauer des Angebots (3, 5, 7 oder 10 Tage), die Menge der Artikel (soweit zulässig), die Verkaufsvariante (Auktion, Sofort-Kaufen), der Startpreis im Falle eines Auktionsverkaufs, der Artikel-Standort und wahlweise die Zuordnung zu einer bestimmten Region.Bei stark nachgefragten Produkten kann durch einen niedrigen Startpreis ein höherer Endpreis erzielt werden, bei ausgefallenen Artikeln sollte der Startpreis allerdings, um kein zu großes Risiko einzugehen, so hoch wie der mindestens erwartete Verkaufspreis gewählt werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die BGH-Grundsatzentscheidung (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Az.: VIII ZR 13/01) zum Vertragsschluss durch Onlineauktionen. Dort versuchte ein Autohändler, seinen Neuwagen per Online-Auktion bestmöglichst zu verkaufen, indem er einen geringen Startpreis wählte, wohl in der Hoffnung, so ein heißes Bietgefecht auszulösen. Stattdessen erhöhte sich der Preis im Laufe des Auktionsprozesses nur schleppend und blieb am Ende der Auktion auf einem Höchstgebot stehen, das weit unter dem Listenpreis lag. Für diesen Preis wollte der Autohändler seinen Neuwagen nicht herausgeben, was er aufgrund des Urteils des BGH aber doch tun mußte. Der BGH wies darauf hin, daß rechtlich verbindliche Erklärungen auch per Mausklick abgegeben werden können. Mit der Einstellung des Angebots in die Auktionsseite sei ein verbindliches Angebot abgegeben, das der Käufer durch Höchstgebot und Zuschlag annehmen könne. Der BGH betonte, daß es insoweit nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses ankomme, die alle Teilnehmer darauf hinwiesen, daß Angebote verbindlich seien.
Die Festlegung des Mindestgebots über den Startpreis ist sinnvoll, weil der Anbieter dadurch seine konkreten Preisvorstellungen zum Ausdruck bringt. So wird wirksam vermieden, daß der betreffende Bieter unnötigerweise viel Zeit und Arbeit investiert, weil die Preisvorstellung des Anbieters für sein Produkt weit von dem abweicht, was der Bieter bereit wäre zu bezahlen.
Falls man sich vertippt und deshalb einen zu niedrigen Startpreis angibt, muß man die Ware nicht für den angegebenen Preis verkaufen.
Dazu ist es aber notwendig, das man den Fehler sofort (während der Auktionsfrist) korrigiert. Die Aussage beruht auf einer Gerichtsentscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg, wobei natürlich andere Gerichte in ähnlichen Fällen anders entscheiden können.Ferner hat man hier die Möglichkeit, ein Bild (nur JPG-Format) des Artikels an das Verkaufsangebot anzuheften. Dies kann entweder über den Ebay-Bilder-Upload (Plugin erforderlich) geschehen oder durch den Verweis auf einen Internet-Server (Internetadresse), auf dem das Bild zuvor abgelegt wurde.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte; diese Aussage sollte man gerade beim Verkauf im Internet, wo man die Ware nicht unmittelbar in den Händen halten kann, wörtlich nehmen. Es erhöht die Glaubwürdigkeit, wenn der Verkäufer ein aktuelles Foto von seinem Produkt mit in das Verkaufsangebot aufnimmt.
In dem Formular können auch die kostenpflichtigen Ebay-Dienste ausgewählt werden, mit denen man die Chance auf einen Verkauf entsprechend erhöhen kann; dies wäre beispielsweise die Aufnahme des Bildes in die Top-Angebote (ganz oben auf der Galerie-Seite) oder Aufnahme des Angebots in die Kategorie der Top-Angebote. Weiterhin kann ein kostenloser Besucher-Zähler hier ausgewählt werden, um eine grobe Vorstellung darüber zu bekommen, für wie viele Ebay-Besucher der Artikel tatsächlich interessant ist.
Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Bilder, Preis & Darstellung
Die Artikelbezeichnung „bohrhammer“ ist übrigens nicht sehr aussagekräftig; damit der Artikel zu möglichst vielen Suchbegriffen gefunden wird, wäre es besser gewesen, hier gleich wichtige Produkteigenschaften (z. B. neuwertig, Leistung des Geräts, Herstellername,…) direkt bei der Produktbezeichnung mitanzugeben.
- Zahlungs – und Versandart angebenIm vierten Schritt müssen die Zahlungs- und Versandbedingungen festgelegt werden. Als Zahlungsverfahren stehen dabei die Zahlung per Überweisung, per Nachnahme, mit Kreditkarte, mit Verrechnungsscheck, die Barzahlung bei Übergabe oder die Bezahlung mit dem Handy (Paybox) zur Verfügung.
Um ein für beide Handelspartner (Käufer und Verkäufer) möglichst sicheres Zahlungsverfahren bereitzustellen, kann man im Formular auch die Bezahlung über den Ebay-Treuhandservice auswählen.Weiterhin kann man Lieferungs- und Zahlungskonditionen vorgeben, beispielsweise regionale Lieferbeschränkungen (nur Europa, nur Deutschland, nur persönliche Übergabe) oder die Höhe der Versandkosten (falls der Käufer dafür aufkommen soll). Da diese unter anderem vom zu verkaufenden Produkt abhängen und somit in der Regel nicht parat sind, soll nun im folgenden gezeigt werden, wie man die Hilfe (am rechten Rand des Formulars zu finden) zur Lösung dieses Problems verwenden kann.
Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Zahlung & Versand
Verwendung der Hilfe zum Online-Formular, um die Versandkosten für den Bohrhammer zu berechnenKlicken Sie dazu auf den Link „Mehr zum Thema Versandkosten„, der in der vorangegangenen Abbildung rechts unten zu finden ist. Im Hilfefenster zum Thema „Ebay Versandservice – Preise“ klicken Sie dann auf den Link „Versandkostenrechner„.
Abb. Ebay.de – Hilfe – eBay Versandservice – Preise
Es öffnet sich das betreffende Online-Formular, in das zunächst die notwendigen Daten des Artikels eingegeben werden müssen, der versendet werden soll, in diesem Fall ein Bohrhammer. Danach schickt man diese durch einen Klick auf die Schaltfläche „Berechnung“ zum iloxx-Server (www.iloxx.de, Logistiklösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen).
Abb. iloxx.de – Versandkostenrechner – Berechnungsanfrage
In diesem Falle soll der Hermes-Versand-Service ausgewählt werden, zum einen aus Preisgründen und zum anderen, weil die Zustellung der Ware nach 1-2 Werktagen völlig ausreicht.
Abb. iloxx.de – Versandkostenrechner – Berechnungsergebnis
- Überprüfen der gemachten Angaben und Absenden des Verkaufsangebots Der letzte Schritt der Angebotserstellung ist wiederum in drei Teilschritte unterteilt:Schritt 1: Artikel überprüfen
Hier werden die bisher gemachten Angaben unter „Zusammenfassung Ihres Angebots“ noch einmal übersichtlich angezeigt. Findet man dabei einen Fehler, so kann man über den nebenstehenden Link direkt zur entsprechenden Stelle springen, um den Fehler zu berichtigen.Schritt 2: Gebühren überprüfen
Hier sind die Standard-Angebotsgebühren und darüber hinaus, falls entsprechende Zusatzdienste in Anspruch genommen wurden, die betreffenden Preise dafür aufgeführt. Der Gesamtpreis des Verkaufsangebots wird am Ende unter „Gesamtbetrag der Gebühren“ angezeigt.Schritt 3: Artikel senden
Ist alles in Ordnung, kann das Verkaufsangebot nun mit einem Klick auf die Schaltfläche „Angebot senden“ zum Ebay-Server gesendet werden.
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.Abb. Ebay.de – Artikel verkaufen – Überprüfen & Senden
- Produktkategorie auswählenWas im jeweiligen Schritt (der am Kopf des Formulars angezeigt wird) zu tun ist, wird immer am Anfang des jeweiligen Formulars beschrieben.In diesem Beispiel soll ein Elektrowerkzeug, genauer ein Bohrhammer (Bohrmaschine für schwere Bohr- und Stemmarbeiten in Mauern und Beton) verkauft werden. Da ein solcher vor allem im gewerblichen Handwerk eingesetzt wird, soll er der Hauptkategorie „Büro & Gewerbe“ zugeordnet werden. Prinzipiell wäre natürlich auch die Kategorie „Elektrogeräte“ relevant.
Um den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über den virtuellen Marktplatz von Ebay noch professioneller und effektiver zu gestalten, bieten die Betreiber folgende Services an:
- den persönlichen Ebay-Shop (geeignet vor allem für Kunden, die häufig bei Ebay Artikel zum Verkauf anbieten)Der Benutzer kann auf der Ebay-Website einen eigenen Online-Shop einrichten, in dem sämtliche Online-Auktionen und Sofort-Kaufen-Artikel in einer separaten Liste des jeweiligen Shop-Inhabers aufgeführt werden. Der Benutzer ist für die in seinem Shop eingestellten Online-Auktionen und Sofort-Kaufen-Artikel sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.Laut Ebay ist zum Einrichten des professionellen Shops keine Programmierung und keine Software erforderlich. Der Shop ist während der Einführungsphase kostenlos, danach wird eine monatliche Shop-Gebühr erhoben.Der Shop stellt laut Ebay für Sie als Anwender folgende Funktionalitäten bereit:
- Im Shop werden alle Ihre Artikel abgebildet: Festpreisartikel und Auktionen. Eine Filterfunktion erleichtert es den Käufern, die nur Auktionen oder nur Festpreisartikel finden möchten.
- Sie können persönliche Kategorien erstellen, mit deren Hilfe Ihre Kunden innerhalb Ihres Shops nach Artikeln suchen können.
- Bietet eine Suchmaschine, mit deren Hilfe Käufer Ihren Shop nach Artikeln durchsuchen können.
- Bietet Ihnen eine einfache, anpassbare Vorlage, mit der Sie Ihren Ebay Shop erstellen können.
- Ihr Ebay Shop wird auf der „Ebay Shop“-Startseite aufgelistet und erreicht so mehr Käufer.
Abb. Ebay.de – Kaufen – Shops
Der Menüpunkt „Shops“ im vorher abgebildeten Hauptmenü führt den Verkäufer zu dem Bereich, über den er seinen Shop eröffnen kann, und dient gleichzeitig dem Käufer zum Stöbern und Suchen in den relevanten Shops. - die persönliche Ebay-Homepage (geeignet für alle Kunden, vor allem Verkäufer, die dem Käufer zusätzliche Informationen über sich mitteilen möchten) Mit der eigenen Homepage kann man sich selbst auf der Ebay-Plattform präsentieren. Die Homepage bietet für den Verkäufer eine gute Möglichkeit, seine Glaubwürdigkeit und Seriosität mit Hilfe von entsprechenden Bildern, Texten und externen Links zu unterstreichen. Die Homepage läßt sich laut Ebay spielend einrichten und setzt keine technischen Kenntnisse voraus.
Abb. Ebay.de – Service – Meine Homepage
Wer neue Kunden gewinnen möchte, sollte die Chance nutzen, auch außerhalb der Ebay-Plattform auf sich aufmerksam zu machen.
Dies kann beispielsweise durch die eigene Homepage, durch das persönliche Gespräch oder aber auch durch Beiträge in entsprechenden Diskussionsforen, Diskussionslisten oder Chatforen geschehen. Die zuletzt genannten Kommunikationsdienste dürfen natürlich keinesfalls als kostengünstiges Werbemedium mißbraucht werden, aber was spricht dagegen, wenn man das zur optimalen Lösung des jeweiligen Problems relevante Produkt nennt bzw. auf geeignete Dienstleistungen verweist? Eine weitere Möglichkeit, um die Verkaufszahlen zu steigern, wäre, eine eigene Newsletter mit interessanten Informationen und Verkaufsangeboten bereitzustellen.
Für unerfahrene Online-Verkäufer bietet Ebay das Verkaufsagentenprogramm an.
Was ist ein Verkaufsagent?
Verkaufsagenten sind erfahrene Ebay-Verkäufer, die ihr Verkaufs-Know-how allen Interessierten zur Verfügung stellen. Verkaufsagenten verkaufen Waren für Dritte im eigenen Namen. Wer also ohne Aufwand das Teeservice der Tante loswerden, die Notebooks aus seinem Laden über das Internet vertreiben oder die Restposten der letztjährigen Babystrampler-Kollektion aus dem Lager veräußern möchte, sollte sich an einen Verkaufsagenten wenden. Die Verkaufsagenten ermöglichen somit allen Interessierten ein bequemes und erfolgreiches Verkaufen bei eBay. Gerade, wenn man wenig Zeit hat oder noch etwas unsicher ist im Umgang mit Ebay, kann ein Verkaufsagent eine große Hilfe sein.
Wie kann ein Verkaufsagent gefunden werden?
Interessierte finden einen Verkaufsagenten, indem sie das Verkaufsagenten-Verzeichnis (http://pages.ebay.de/…) durchsuchen. Man wählt einfach die gewünschte Region aus und schon werden alle dort gelisteten Verkaufsagenten genannt. Man kann sich auch alle Verkaufsagenten eines Landes anzeigen lassen. Jeder Verkaufsagent hat seine persönliche Info-Seite, auf der Details über die Person und ihr Geschäft verzeichnet sind. Anhand dieser Informationen kann schnell herausgefunden werden, welcher Verkaufsagent den eigenen Interessen am nächsten kommt.
Fazit:
Die Versteigerung/der Verkauf eines Artikels über Ebay ist zweifellos mit etwas Aufwand verbunden. So müssen die Artikelbeschreibungen erstellt und über das entsprechende Online-Formular veröffentlicht werden. Dann heißt es warten bis sich ein Käufer entschließt den Artikel zu ersteigern bzw. zu kaufen. Falls es zu Unklarheiten kommt, müssen diese via Online-Kommunikation geklärt werden. Nach dem der Verkäufer das Geld erhalten hat (hier ist ein online zugängliches Girokonto, sehr von Vorteil), muß er den Artikel verpacken und verschicken. Wenn alles gut gelaufen ist, bekommt man hoffentlich die verdiente und für den Verkäufer so wichtige positive Bewertung und gibt diese natürlich auch an den Käufer zurück.
Das gerade kurz beschriebene Verkaufszenario ist mit etwas Übung und der kompetenten Nutzung der zentralen Einstiegsseite „Mein Ebay“, die mit zahlreichen Funktionen dem Anwender wirksam hilft seine Ein- und Verkäufe effektiv abzuwickeln, vertretbar. Letztendlich ist auch der Verkauf von gebrauchten Waren über den regionalen Zeitungskleinanzeigenmarkt, dem schwarzen Brett im Supermarkt oder dem Flohmarkt vor Ort mit einigem Aufwand verbunden. Nicht zuletzt hat man bei Ebay, gerade bei weniger nachgefragten Produkten, wesentlich höhere Verkaufschancen da über den weltweit verfügbaren Marktplatz, nicht nur potentielle Käufer aus der Region, sondern aus ganz Deutschland und theoretisch aus der ganzen Welt Zugang zu dem Verkaufsangebot haben.
Wer sich den Aufwand sparen möchte, der kann natürlich auch einen Dienstleister mit der Versteigerung/dem Verkauf des Artikels beauftragen. Hier bieten sich die bereits genannten Ebay-Verkaufsagenten an oder aber man engagiert einen externen Dienstleister wie beispielsweise „dropshop.de“ (www.dropshop.de). Dieser übernimmt die Versteigerung/den Verkauf für den Kunden und verlangt nach erfolgreicher Arbeit eine Provision von 10 € und 30 Prozent des Verkaufspreises (Stand: 12/2005).
Der Dienst richtet sich sowohl an Privatleute als auch an Geschäftskunden, deren Überbestände aber auch aktuelle Neuwaren europaweit angeboten werden. Der Dienst für Geschäftskunden beschränkt sich dabei nicht auf Ebay, sondern erstreckt auf über 20 verschiedene Online-Handelsplattformen. Die Produkte müssen vom Kunden lediglich in einer der über 50 Annahmestellen in Deutschland und Österreich abgegeben werden.
Nach dem ersten erfolgreichen Verkauf erhält man von Ebay übrigens eine Glückwunsch-E-Mail, auf der man Links zu Seiten mit nützlichen Tipps findet, die man sich aufmerksam durchlesen sollte.
Abb. Mozilla Thunderbird – Glückwunsch-E-Mail von Ebay zum ersten Verkauf
Ein interessanter Link ist beispielsweise der Verweis auf die „Turbo Lister-Funktionen„.
Abb. Mozilla Thunderbird – Glückwunsch-E-Mail von Ebay zum ersten Verkauf – Tipp „Turbo Lister-Funktionen“
Ein weiterer interessanter Link führt zur „eBay University„.
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Abb. Mozilla Thunderbird – Glückwunsch-E-Mail von Ebay zum ersten Verkauf – Tipp „eBay University“
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