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Sicher bezahlen im Online-Handel
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Folgende Fragen beantwortet der Abschnitt
- Welche wichtigen Kriterien sollte ein ideales Online-Zahlungssystem erfüllen ?
- Welche wichtigen Zahlungssysteme gibt es und wie funktionieren sie ?
- Welches Zahlungssystem ist für den Käufer am Besten und welches für den Verkäufer ?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um die Anschrift und/oder die wirtschaftlichen Verhältnisse (Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) von Unternehmen und Privatpersonen zu überprüfen und verschollene Schuldner ausfindig zu machen ?
Welche wichtigen Kriterien sollte ein ideales Online-Zahlungssystem erfüllen ?
Eine der Kernfunktionen eines jeden Geschäftes ist der Zahlungsvorgang. Da bei einem Online-Kauf nicht einfach „das Geld auf den Tisch gelegt werden kann“, müssen für den Fernkauf geeignete Zahlungssysteme bereitgestellt werden. Generell sollte ein solches Zahlungssystem idealerweise sowohl für den Käufer als auch für den Anbieter sicher, einfach, komfortabel und auch für die Bezahlung von kleinen Geldbeträgen geeignet sein.
Ein ideales Online-Zahlungssystem aus Sicht des Käufers sollte sicher und einfach zu handhaben sein und von einer breiten Masse akzeptiert werden (hohe Verbreitung). Eine einfache Handhabung bedeutet beispielsweise, daß kein Mehraufwand in Form der Installation einer zusätzlichen Software entsteht. Sinnvoll wäre auch, wenn der Online-Händler auffällige Links zu Internetseiten anbieten würde, auf denen die Funktion und die Vor- und Nachteile des von ihm verwendeten Zahlungssystems kurz erklärt werden. Falls in den AGB’s des Anbieters Klauseln über die Bezahlung enthalten sind, so sollte der Kunde zum einen die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten hierzu haben, und zum anderen sollten diese Möglichkeiten alle so beschrieben sein, daß sie von einem Normalanwender leicht und eindeutig verstanden und angewendet werden können. Für Notfälle sollte eine Hotline-Nummer eingerichtet werden (Kundenservice).
AGB’s gelten nur dann, wenn sie wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen worden sind; Einzelheiten hierzu können Sie im Abschnitt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ nachlesen.
Ein ideales Online-Zahlungssystem aus Sicht des Verkäufers sollte vor allem möglichst wenig Zahlungsausfälle verursachen, sicher sein und von einer breiten Masse akzeptiert werden (hohe Verbreitung). Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Höhe der Gebühren für den laufenden Betrieb des Bezahlsystems.
Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer hat die Sicherheit des Online-Zahlungssystems einen hohen Stellenwert. Wenn Sie einen Rechner ans Internet anschließen, ist dieser Rechner Bestandteil eines großen Computer-Netzwerkes. Deshalb werden die Daten (Postanschrift, Kreditkartennummer, Kontonummer,…), die Sie beispielsweise in ein WWW-Bestellformular eingeben und absenden oder per E-Mail verschicken, nicht direkt zum Empfänger gesendet, sondern – durch die Netzstruktur des Internets bedingt – auf jedem Netzknoten zwischengespeichert, der auf dem Weg zum Empfänger liegt. Wegen der Datensicherung und als Vorsorge für Systemausfälle nehmen diese Netzknotenrechner auch längerfristige Speicherungen vor. Es werden also mehrfach Kopien Ihrer Daten angelegt. Ihre Bestelldaten können auf dem Weg von Ihrem Rechner zum Computer des Empfängers folgende Stationen durchlaufen: Kopie Ihrer Bestelldaten auf Ihrem PC — Kopie Ihrer Bestelldaten bei Ihrem Provider — Kopie Ihrer Bestelldaten auf einem/mehreren Netzknoten — Kopie Ihrer Bestelldaten beim Provider des Empfängers — Kopie Ihrer Bestelldaten auf dem PC des Empfängers. Da Sie nicht wissen, welche Personen Zugang zu den Netzknotenrechnern haben und der Transport von Daten via Internet ohne entsprechende Schutzmaßnahmen vergleichbar ist mit dem Versenden einer Postkarte über den Postweg, kann von einer ungeschützten Übertragung nur abgeraten werden; dies gilt vor allem im Hinblick auf die Zahlungsinformationen.
Welche Kriterien sollte aber ein sicheres Online-Zahlungssystem erfüllen ?
- Kriterium 1: Verbindlichkeit
Verbindlich sind die bei einer Kommunikation ausgetauschten Daten und Informationen dann, wenn sie verläßlich und zu einem späteren Zeitpunkt nachweisbar eindeutig den Personen zugeordnet werden können, von denen sie versendet, empfangen und erzeugt wurden. Verläßlich bedeutet in dem Zusammenhang, daß sichergestellt ist, daß sich das System und die Dienste so verhalten, wie der berechtigte Anwender es erwarten kann, daß also beispielsweise das System nicht so geändert wird, daß bestimmte Befehle plötzlich ganz andere Wirkungen als gewohnt haben. Verbindlichkeit bedeutet somit, daß die Kommunikationspartner eindeutig identifiziert werden können; von den im Rahmen der Kommunikation ausgetauschten Dateien und Dokumenten muß die Herkunft eindeutig nachweisbar sein (Authentifizierbarkeit) und die Kommunikation muss in geeigneter Weise protokolliert werden. Die Protokoll-Dateien müssen dabei so ausgelegt sein, daß sie weder gelöscht noch geändert werden können. Dadurch wird es möglich, eventuelle Unstimmigkeiten bei der Bezahlung im System beweiskräftig zu dokumentieren, so daß sie zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, beispielsweise als Beweis für gerichtliche Auseinandersetzungen. Da durch den verbindlichen Abschluß eines Geschäfts von den Vertragspartnern (Käufer, Verkäufer) sowohl die Identität und deren Echtheit als auch deren Einwilligung in das Geschäft eindeutig nachgewiesen werden kann, ist dies alles nicht mehr abstreitbar. Das gleiche gilt dann natürlich auch für die Kommunikationsdokumente, die während des Geschäfts entstanden sind, beispielsweise Mahnungen, die der Kunde erhalten hat. - Kriterium 2: Vertraulichkeit
Als vertraulich bezeichnet man Informationen und Kommunikationsbeziehungen, die nur bestimmten Personen bekannt sein sollen. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet, wenn unberechtigte Personen weder vertrauliche Daten und Informationen lesen können, noch die Kenntnis darüber erlangen, daß vertrauliche (Fern)-Gespräche zwischen bestimmten Personen stattgefunden haben. - Kriterium 3: Unversehrtheit (Integrität)
Die via Internet transportierten Daten und Informationen müssen unversehrt und unverändert beim rechtmäßigen Empfänger ankommen. Dazu muß gewährleistet werden, daß die übertragenen Daten und Informationen nicht auf ihrem Weg zum Empfänger von unberechtigten Personen abgefangen und verändert oder gar gelöscht werden können oder – anders formuliert – die Daten und Informationen müssen genauso beim rechtmäßigen Empfänger ankommen, wie sie vom rechtmäßigen Absender abgeschickt wurden. Dies gilt natürlich nicht nur für die Daten, die übertragen werden, sondern auch für die lokal abgespeicherten Daten und Programme beim Internetdienste-Anbieter, die ebenfalls nicht ohne ausdrückliche Berechtigung durch den Eigentümer verändert oder gelöscht werden dürfen. - Kriterium 4: Verfügbarkeit
Der Zugriff auf die gerade benötigten Daten muss jederzeit möglich sein. Dazu muß die Funktionsfähigkeit der Systeme, die der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten bzw. Informationen dienen, immer gewährleistet sein.
Die Online-Zahlungssysteme, die die vorher genannten Kriterien erfüllen, beruhen größtenteils auf Verschlüsselungs- und Signiertechnologien. Die elektronische Verschlüsselung soll dabei sicherstellen, daß die (per Internet) übertragenen Zahlungsdaten nur vom rechtmäßigen Empfänger gelesen werden können (Vertraulichkeit der Information). Die elektronische Signatur dient dem Empfänger dazu, die eindeutige Identität des Absenders und daß dieser die Bezahlung tatsächlich durchgeführt hat nachzuweisen. Darüber hinaus dient sie auch dazu, die Unversehrtheit der Zahlungsinformationen sicherzustellen (Authentizität und Integrität der Information).
Durch die Verwendung von ausgewählten Online-Zahlungssystemen kann ein hohes Maß an Sicherheit geschaffen werden. Für eine absolute Sicherheit kann keines der Systeme garantieren; diese gibt es allerdings auch in traditionellen Bereichen nicht, wie etwa die Fälschungen von handschriftlichen Unterschriften oder das Kopieren von vertraulichen Papierdokumenten beweisen. Entscheidend für ein als sicher anzusehendes Online-Zahlungssystem ist, daß der Aufwand, den der Kriminelle betreiben müßte, um die Sicherheit des Systems auszuhebeln, den Nutzen bei weitem übersteigt.
Fazit:
Trotz der weitgehenden Einhaltung der vorher genannten Sicherheitskriterien bei der Entwicklung der Online-Zahlungssysteme konnte sich laut einer von der Mummert + Partner Unternehmensberatung begleiteten Untersuchung der Universität Karlsruhe, die im April 2002 veröffentlicht wurde, keines dieser Systeme wirklich durchsetzen – in der Regel wird immer noch mit herkömmlichen Zahlungsmethoden wie Lieferung auf Rechnung oder Nachnahme bezahlt. Bei eCash, dem Online-Zahlsystem der deutschen Bank, mißfiel dem Kunden, das er das Geld im voraus auf ein eigenes Online-Bezahlkonto einzahlen mußte, Millicent machte es erforderlich, bei jedem Händler ein eigenes Konto zu eröffnen und CyberCash arbeitete nur mit registrierten Händlern zusammen.
Es ist eine Tatsache, daß Online-Zahlverfahren häufig nicht akzeptiert werden, weil sie zu kompliziert und umständlich sind (Installation, Administration und Bedienung der notwendigen Soft- und Hardware) und bei den Händlern hohe Kosten verursachen. Ein weiteres Problem ist, daß die zum Einsatz eines Online-Zahlsystem notwendigen Zertifikate von Bankinstituten mit einigem Zeitaufwand beglaubigt werden müssen.
Man sollte allerdings nicht vergessen, daß alle neuen Technologien gewisse Anlaufschwierigkeiten haben, da sie das Vertrauen der Menschen erst gewinnen und vor allem vorher erst einmal bekannt sein müssen. Das geht auch aus diesbezüglichen Studien hervor, die ergaben, daß viele Anwender von der Existenz der meisten Online-Zahlungsverfahren noch gar nichts wissen.
Welches Zahlungssystem ist für den Käufer am besten und welches für den Verkäufer ?
Eine generelle Regel, welches Zahlungsverfahren nun das beste ist, läßt sich weder für den Käufer noch für den Verkäufer aussprechen, dies hängt einfach von zu vielen individuellen Kriterien ab. Während für den einen die Sicherheit an erster Stelle steht, ist es für den anderen das Wichtigste, daß sich die Bezahlung einfach und bequem durchführen läßt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Art der verkauften Ware, also ob es sich um Produkte handelt, die schon in elektronischer Form vorliegen, wie etwa Software, Musik oder Dokumente, oder um sogenannte harte Ware wie beispielsweise Elektrogeräte oder gedruckte Dokumente. Für bereits in digitaler Form vorliegende Waren bieten sich Online-Zahlungsverfahren wie etwa Firstgate Click&Buy und SET an oder generell die Bezahlung mit einer sogenannten Wallet (elektronische Geldbörse) oder gar eine Kombination aus verschiedenen Zahlverfahren, etwa SET als Sicherheitsprotokoll in Verbindung mit einer SmartCard und einem Kartenlesegerät. Bei harten Waren sind es eher traditionelle Zahlungsverfahren wie etwa die Lieferung auf Rechnung oder das (elektronische) Lastschriftverfahren.
Da es, wie bereits erwähnt, nicht möglich ist, das beste Zahlungsverfahren für die Allgemeinheit festzulegen, sollen nachfolgend besonders sichere Zahlungsverfahren für Geschäftspartner vorgestellt werden, die sich nicht kennen und die mit harter Ware handeln.
Sicherste Zahlungsart für den Käufer
Die für den Käufer sicherste Zahlungsmethode ist die Lieferung auf Rechnung, da er so die Ware in aller Ruhe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen kann. Ist er zufrieden, dann kann er den offenstehenden Rechnungsbetrag überweisen. Leider hat dieses Zahlverfahren den Nachteile für den Verkäufer, daß der Kunde die Zahlung jederzeit zurückrufen kann, solange das Geld noch nicht auf dessen Konto gutgeschrieben ist. Eine weitere relativ sichere Zahlungsmethode ist das Lastschriftverfahren, da der Käufer bei eventuellen Schwierigkeiten die Abbuchung innerhalb von 6 Wochen rückgängig machen kann.
Eine Grundregel lautet:
Was offline, also beispielsweise per Post geliefert wird, sollte auch offline bezahlt werden (Lieferung per Rechnung, Lastschriftverfahren,…), Ware, die online geliefert wird (Software, Bilder, Musik,…) sollte auch online bezahlt werden, etwa mit SET, Firstgate Click&Buy oder der Geldkarte in Verbindung mit einem Kartenlesegerät.
Sicherste Zahlungsmethode für den Verkäufer
Wie das Berliner Wirtschafts-Forschungsinstitut Berlecon Research anhand einer Untersuchung im Februar 2001 festgestellt hat (die Beobachtungen dürften auch heute noch gültig sein), stellt die Zahlungsabwicklung beim Online-Kauf für den Händler ein größeres Risiko dar als für die Endkunden. Laut der Untersuchung sind es nicht die Probleme, die das Vertriebs-Medium Internet aufgrund technischer Gegebenheiten mit sich bringt (Bedienungsprobleme, Web-Betrügereien, Hacker-Angriffe,…), die dem Online-Handel spürbare Verluste einbringen; vielmehr haben die dort tätigen Händler mit den gleichen Problemen zu kämpfen wie auch ihre Kollegen im traditionellen Ladengeschäft, nämlich zu spät oder überhaupt nicht eintreffende Zahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand.
Die sichersten traditionellen Zahlungsverfahren für den Verkäufer wären die Vorauskasse oder die Zahlung per Nachnahme. Leider sind beide nicht besonders attraktiv für den Käufer. Ein sehr sicheres Online-Zahlungsverfahren speziell für die Kreditkarte ist SET, das aber zum einen mit der geringen Verbreitung der Kreditkarte in Europa zu kämpfen hat und zum anderen für viele Kunden zu kompliziert ist. Da aber dieser Sicherheitsstandard auch für andere Zahlungsverfahren wie beispielsweise die Bezahlung mit der Geldkarte verwendet werden kann, muß man hier abwarten, was die Zukunft bringt und ob SET stärker als bisher zum Einsatz kommen wird.
Fazit: Sicherste Zahlungsart für den Käufer und den Verkäufer
Gerade bei kleinen und mittelständischen Händlern können ausstehende Zahlungen die Existenz bedrohen. Genauso wenig möchte der Käufer die Katze im Sack kaufen und der weniger versierte Anwender sich mit komplizierten Zahlungsverfahren abmühen müssen, bei denen er Hard- und Software kaufen, installieren und konfigurieren muß.
Für beide Seiten akzeptabel könnte folgende Lösung sein:
Der Neukunde kauft zunächst beispielsweise per Vorauskasse oder Nachnahme, um seine Zahlungsmoral unter Beweis zu stellen. Verläuft die Anfangsphase für den Händler zufriedenstellend, können die Waren künftig per Rechnung geliefert oder mit dem (elektronischen) Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Für Unternehmen, die teure Güter über das Internet internetkurs/ein-und-verkaufen und auch ein entsprechendes Budget für die Sicherheit des Zahlungsverkehrs aufbringen können, bietet sich SET an, da es einen einfachen, schnellen und vor allem sicheren Zahlungsverkehr im Internet ermöglicht und von den großen Banken sowie Unternehmen wie Microsoft und IBM unterstützt wird.
Eine weitere, im nächsten Teilabschnitt genauer beschriebene Möglichkeit ist, daß der Händler vor Auslieferung der Ware oder dem Erbringen einer Dienstleistung an Erstkunden deren Anschrift und wirtschaftlichen Verhältnisse (Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) überprüft. Darüber hinaus könnte sich der Online-Händler nach jeder Erstbestellung durch eine Rückfrage per E-Mail oder per Post vergewissern, ob auch der Absender derjenige ist, dessen Name aus der Bestellung ersichtlich ist und er die betreffende Ware tatsächlich haben möchte.
Ebenfalls für beide Seiten akzeptabel dürfte die Bezahlung über ein Treuhandkonto sein. Diese verhindert Zahlungsausfälle beim Händler, gibt dem Käufer die notwendige Sicherheit, auch die gewünschte Ware ordnungsgemäß zu erhalten und ist sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer relativ einfach in der Anwendung. Oberstes Kriterium ist hier die Vertrauenswürdigkeit des Treuhändlers, da diesem beide Seiten vertrauen müssen, damit das Geschäft zustande kommt.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Anschrift und/oder die wirtschaftlichen Verhältnisse (Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) von Unternehmen und Privatpersonen zu überprüfen und verschollene Schuldner ausfindig zu machen ?
Wie eine Studie des Wirtschaftsinstitutes Berlecon Research vom Jahre 2001 und weitere diesbezügliche Studien bestätigen, läßt die Zahlungsmoral der Kunden im Online-Geschäft sehr zu wünschen übrig. Von dem Problem sind vor allem die kleinen und mittelständischen Händler betroffen, für die eine entsprechende Anzahl von nicht zahlungsfähigen oder -willigen Kunden den Konkurs bedeuten kann.
Die Großen der Branche dagegen haben ein Abwehrnetz entwickelt, um das genannte Problem in den Griff zu bekommen. Eine dieser Schutzmaßnahmen von großen Versandhäusern ist beispielsweise der Austausch der Adressen jener Kunden, die wegen Zahlungsschwierigkeiten bereits aufgefallen sind. Was aber können kleine und mittelständische Unternehmen machen, um die Anschrift und/oder die wirtschaftlichen Verhältnisse (Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) von Unternehmen und Privatpersonen zu überprüfen und verschollene Schuldner ausfindig zu machen ?
Dazu gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:
- Telefon-CD’s
- Einwohnermeldeämter, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (Insolvenzen, Geschäftsberichte,…) und öffentliche Register (Handelsregister, Vereinsregister, Schuldnerverzeichnis,…)
- Bankinstitute, SCHUFA und Gerichtvollzieher
- Inkasso-Unternehmen
- Auskunfteien, Detekteien und Privatdetektive
Telefon-CD’s
Eine Möglichkeit zur aktuellen und bundesweiten Recherche nach Telefon-, Fax- und Mobilfunknummern sowie nach Adress- und Brancheneinträgen bietet die Telefon-CD von KlickTel (www.klicktel.de).
Falls man sich den Kauf der CD sparen möchte, kann man übrigens auch telefonisch über die Telefon-Auskunft (011815) auf die KlickTel-Datenbestände zugreifen. Weitere Telefon-CD-Anbieter sind das „Telefonbuch für Deutschland“ (www.tvg-software.de/) und „D-Info“ (www.d-info.de). Natürlich kann man auch Online-Telefonbücher verwenden wie etwa Teleauskunft.de (www.teleauskunft.de) für die nationale Suche nach Telefonnummern oder Auslandsauskunft.de (www.auslandsauskunft.com) für die internationale Telefonnummernsuche. Allerdings muß man hier den Wohnort der Person oder den Geschäftssitz des Unternehmens kennen.
Für die kostenlose Suche nach Personen oder Unternehmen lohnt sich auch ein Blick in die Suchergebnisse der Suchmaschine Google. Um so fündig zu werden, muß die betreffende Person bzw. das Unternehmen natürlich zum einen Spuren im World Wide Web oder in Newsgroups hinterlassen haben, beispielsweise durch eine eigene Homepage oder Beiträge in Webforen oder Newsgroups, und zum anderen müssen die Internetseiten mit den Spuren in den Google-Datenbanken indexiert sein.
Wird die Suche mit Google im World Wide Web (Register „Web“) durchgeführt, dann geben Sie am besten den Vor- und/oder Nachnamen der Person oder den Firmennamen in das Eingabefeld der Suchmaschine ein und starten die Suche. Natürlich kann man auch eine Phrasensuche (Suchanfrage „Name Vorname“) durchführen. Die Suche in den Newsgroups (Register „Groups“) kann prinzipiell genauso wie Suche im Web durchgeführt werden; zusätzlich gibt es hier noch die Möglichkeit, über „Author“ nach Beiträgen in Newsgroups zu suchen, die von einem bestimmten Autor verfaßt wurden. Dazu muß man allerdings dessen E-Mail-Adresse kennen und in das Suchfeld „Author“ in der erweiterten Suche eingeben.
Falls man die E-Mail-Adresse nicht kennt, so kann man mit den folgenden speziellen Suchdiensten versuchen, diese ausfindig zu machen:
Der Dienst http://mesa.rrzn.uni-hannover.de fragt die Suchmaschinen Bigfoot, laf, Populus, Suchen, Whowhere und Yahoo People Search ab.
www.email-verzeichnis.de/index.html
http://people.yahoo.com Suchmaschine für internationale E-Mail-Adressen, Telefon- und Netphone-Nummern
Einwohnermeldeämter, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (Insolvenzen, Geschäftsberichte,…) und öffentliche Register (Handelsregister, Vereinsregister, Schuldnerverzeichnis,…)
Zur Suche nach Privatpersonen kann man direkt bei dem jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anfragen, das sich aus der letzten bekannten Postadresse der gesuchten Person ergibt. Grundsätzlich sollte man aber bedenken, daß die vom Einwohnermeldeamt gefundene Meldeanschrift lediglich besagt, daß sich die betreffende Person bei diesem Amt angemeldet hat, nicht aber, daß sie tatsächlich dort wohnt. Es wird weiterhin auch nicht überprüft, ob eine mitgeteilte Verzugsanschrift noch aktuell ist. Eine andere Möglichkeit ist, daß man die Anfrage an einen speziellen Suchdienst wie etwa Ewoma.de (www.ewoma.de) richtet, der diese dann an das zuständige Einwohnermeldeamt weiterleitet und die so gefundene Meldeanschrift dann per E-Mail oder über eine SSL-gesicherte Internetseite dem Kunden mitteilt. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche ist, wie bei der direkten Anfrage beim Einwohnermeldeamt auch, eine vollständige, ehemals gültige deutsche Anschrift der gesuchten Person, die nicht älter als 10 Jahre sein sollte, weil es sonst sein kann, daß die entsprechenden Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Von Vorteil ist es darüber hinaus, wenn zusätzlich das Geburtsdatum der betreffenden Person bekannt ist. Laut Ewoma.de hängen die „Lieferzeiten“ ( 2 – 93 Tage) im wesentlichen vom betreffenden Einwohnermeldeamt ab.
Eine weitere Möglichkeit zur Suche nach Personen bieten die Bürgerämter in den Städten, Gemeinden oder den Verwaltungsgemeinschaften.
Die Suche nach Adressen, Auskünften und Telefonnummern von juristischen Personen (Unternehmen,…) und Privatpersonen in Deutschland und ganz Europa bietet Supercheck.de (www.supercheck.de) Inkassounternehmen, Anwaltskanzleien, Leasingunternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen, dem Versandhandel, Finanzdienstleistern, Internet Service-Providern, Telekommunikationsunternehmen und Unternehmen im Handel und Handwerk an. Der Anbieter gewährt keine Auskünfte an Privatpersonen. Als Informationsquellen dienen laut Anbieter hochaktuelle eigene sowie externe Datenbestände angebundener Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie von Behörden und Einwohnermeldeämtern, darüber hinaus Vor-Ort-Recherchen (Umfeldermittlungen inklusive Befragung von Nachbarn, Vermietern oder Hausbewohnern). Die Recherche kann einige Stunden, Tage, aber auch Wochen in Anspruch nehmen. Der aktuelle Status der Suche kann jederzeit online überprüft werden. Im Gegensatz zu den Daten der vorher genannten Einwohnermeldeämter, die in manchen Fällen auch veraltet sein können, werden die von Supercheck.de einer zusätzlichen Zustellbarkeits-Prüfung unterzogen und, falls erforderlich, korrigiert.
Eine gute Informationsquelle zur Suche nach Firmeninformationen sind auch öffentliche Register wie etwa das Handelsregister, in dem Unternehmen der unterschiedlichsten Rechtsformen (Einzelkaufmann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,…) eingetragen sind. Dort sind unter anderem folgende Informationen über ein Unternehmen zu finden: die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens oder der Vorstand und die Höhe des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft. Neben online verfügbaren Datenbanken kann auch das für den Standort des Unternehmens zuständige Amtsgericht als Anlaufstelle dienen, um den jeweiligen Handelsregistereintrag einzusehen. Alle Eintragungen im Handelsregister müssen übrigens im später näher beschriebenen Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt bekannt gemacht werden, so daß natürlich auch diese beiden als Bezugsquelle für die genannten Informationen dienen können.
Weitere öffentlich zugängliche Register sind das Vereinsregister, in dem Vereine (§ 21 BGB) eingetragen sind, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht, Gemeinnützigkeit), und das Schuldnerregister, in dem Unternehmen und Privatpersonen verzeichnet sind, die eine „Eidesstattliche Versicherung“ gemäß § 807 Zivilprozeßordnung (ZPO) oder nach § 284 Abgabenordnung (AO) – früher Offenbarungseid- über ihr Vermögen abgegeben haben oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Man sollte hierbei bedenken, daß es auch viele zahlungsunfähige Schuldner gibt, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind. Die Inhalte der genannten Register können ebenfalls über Online-Datenbanken durchsucht oder über das zuständige Amtsgericht erfragt werden.
Nachfolgend werden einige Anlaufstellen für die Suche im Handelsregister genannt, die im Internet zur Verfügung stehen:
Handelsregister-info.de (www.handelsregister-info.de) ermöglicht den Zugriff auf deutschlandweite Register (Handelsregister, Schuldnerverzeichnis, Vereinsregister, Musterregister, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister, Binnen- und Seeschiffahrtsregister,…) und Register, die sich auf die Hauptstadt Berlin beschränken.
www.jusline.de bundesweite Expressrecherche im Handelsregister
Eine zentrale Anlaufstelle zur Suche nach Unternehmensinformationen ist der Bundesanzeiger, der vom Bundesjustizministerium herausgegeben wird. Im Bundesanzeiger werden folgende Informationen veröffentlicht: Eintragungen in das Handels- und sonstige Register, Jahresabschlüsse, Hinterlegungsbekanntmachungen, Bekanntmachungen von Aktiengesellschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen, Insolvenzen, gerichtliche sowie andere Bekanntmachungen.
Im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) beispielsweise kann man gezielt via Internet nach gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen über Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) recherchieren. Weiterhin werden dort bundesweite Konkurse, Gesamtvollstreckungs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren veröffentlicht.
Es werden zwar alle amtlichen Bekanntmachungen aus der gedruckten Ausgabe des Bundesanzeigers auch elektronisch bereitgestellt; diese aber können laut bestehenden rechtlichen Vorgaben nur innerhalb von 2 Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung uneingeschränkt durchsucht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar noch eine Suche über den gesamten Datenbestand zulässig, aber nur mittels einer Suchfunktion über bestimmte vorgegebene Recherchekriterien.
Über die Unternehmensinformationen, die vom Bundesanzeiger bereitgestellt werden, kann man sich natürlich auch längerfristig bezüglich eines bestimmten Unternehmens informieren, um so das Risiko eines Geschäftsabschlusses auch über einen längeren Zeitraum abschätzen zu können. Durch die fortlaufende Information können Veränderungen in der Situation des betreffenden Geschäftspartners, beispielsweise Insolvenzeröffnungen, Haftanordnungen, Änderungen im Handelsregister, Pressemitteilungen, Änderungen im Zahlungsverhalten und bei den Bilanzen und der GuV erkannt und entsprechend reagiert werden.
Ein praktisches Beispiel, wie man mit Hilfe bestimmter Informationsquellen die Informationen finden kann, mit denen die wirtschaftlichen Verhältnisse eines bestimmten Unternehmens überprüft werden können, finden Sie im Abschnitt „Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine„.
Bankinstitute, SCHUFA und Gerichtvollzieher
Eine sichere Möglichkeit, mehr über die wirtschaftlichen Verhältnisse des betreffenden Kunden zu erfahren, ist die direkte Rückfrage bei seiner Hausbank. Allerdings darf diese aufgrund des Bankgeheimnisses nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ihn betreffende Bank- und Kreditauskünfte weitergeben.
Laut dem sehr interessanten, online unter „http://149.219.195.60/“ verfügbaren Beitrag mit dem Titel „Datenhandel – Was wissen andere von Ihnen, was nicht einmal Sie selbst von sich wissen ?„, der aus der WDR-Sendung „Ratgeber Recht“ vom 03.03.2002 stammt, weiß niemand so genau, welche Informationen die Banken liefern.
Dies geht aus folgendem Zitat des Beitrags hervor:
Welche Informationen die Banken liefern, weiß keiner so genau. Noch nicht einmal die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes konnten uns da genaueres sagen. Und wenn schon die „nichts genaues nicht wissen“, kann auch niemand kontrollieren, mit welchen Daten gehandelt wird.
Die Aussage stammt vom Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Gartska gegenüber dem ARD-Ratgeber Recht.
Fest steht jedenfalls, daß die Banken regelmäßig Informationen an die Schutzgemeinschaft für internetkurs/allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA, www.schufa.de) weitergeben; diese kann übrigens eine weitere interessante Anlaufstelle für Unternehmen sein, die konkrete Informationen über Bonität (Zahlungsfähigkeit) und Kreditwürdigkeit eines Kunden haben möchten.
Eine genaue Erklärung, was die SCHUFA ist und welche Daten sie woher für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden bezieht, können Sie auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (www.bfd.bund.de) unter der Rubrik „Datenschutz von A – Z“ nachlesen. Dort finden Sie übrigens auch eine genaue Beschreibung zum bereits erwähnten Schuldnerverzeichnis. Interessant sind auch die Inhalte, auf die am Ende der Beschreibung unter „Bürgerfragen zum Thema:“ verwiesen wird.
Abb. Bfd.bund.de – Datenschutz von A – Z – SCHUFA
Es gibt mittlerweile Payment-Dienstleister, die es ermöglichen, die Datenbank der SCHUFA direkt an das unternehmenseigene Warenwirtschaftssystem bzw. den Online-Shop anzukoppeln, um so vor der Auftragsbestätigung eine automatische Überprüfung der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden vorzunehmen.
Auch eine Anfrage bei dem für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher kann wertvolle Informationen liefern, denn der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, sein Wissen über Geldforderungen und Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger mitzuteilen.
Inkasso-Unternehmen
Mehr als die Anschrift oder Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und Geschäftspartner bieten Inkasso-Unternehmen, sie übernehmen bei Bedarf das komplette Forderungsmanagement einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren, Pfändungen oder eidesstattlicher Versicherungen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (www.inkasso.de) bietet ein nach Postleitzahlen durchsuchbares Mitgliedsverzeichnis seriöser Inkasso-Unternehmen.
Auskunfteien, Detekteien und Privatdetektive
Die Anschrift oder Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit eines Kunden kann man auch über Auskunfteien bzw. Detekteien erhalten, die Daten von Personen und Betrieben speichern, um diese auf Anfrage an Dritte zu übermitteln. Die Auskunfteien erhalten nur einen Teil der Daten von ihren Kunden selbst, den größten Teil der notwendigen Informationen (Arbeitsgeber, Verdienst, Umsatz, Grundbesitz, Bankverbindung, Zahlungsverhalten, Schulden, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, Mahnbescheide, laufende Inkassoverfahren, Haftanordnungen,…) zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Privatpersonen ermitteln sie selbst.
Dazu verwenden sie vorwiegend die bereits genannten Quellen, wie etwa Telefon-CD’s oder -Bücher, Einwohnermeldeämter, Bürgerämter, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (Insolvenzen, Geschäftsberichte,…), öffentliche Register (Handelsregister, Vereinsregister, Schuldnerregister,…). Dies belegt auch die folgende Aussage aus der Infobroschüre zum Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) von Herrn Dr. Helmut Rödl, dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e.V.: „Creditreform ist die marktführende Organisation, die ihre Mitglieder vor Forderungsausfällen schützt. Wir schaffen Transparenz mit hoch qualifizierten Bonitätsauskünften. Seit Jahrzehnten ist dabei der Bundesanzeiger unser wichtigster und verlässlichster Lieferant für vollständige und umfassende Unternehmensinformationen.“
Wie ein Test des Wirtschaftsmagazins Capital (www.capital.de) vom 28.01.2000 ergab, sollte man die Informationen auch von renommierten Auskunfteien durchaus kritisch betrachten.
Capital empfahl damals, sich bei Wirtschaftsanfragen besser an die Hausbank zu wenden, die sich dann mit dem Geldinstitut des potenziellen Geschäftpartners in Verbindung setzt.
Sehr bekannte Auskunfteien in Deutschland sind beispielsweise der Verband der Vereine Creditreform e.V. (www.creditreform.de), die Vereinigten Auskunfteien Bürgel (www.buergel.de Dun & Bradstreet (www.dbgermany.com) und der Kreditschutzverein für Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Viele Auskunfteien bieten übrigens neben den Wirtschaftsauskünften über Unternehmen und Privatpersonen auch eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen an, wie das Beispiel des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. zeigt.
Dort werden zusätzlich folgende Dienste angeboten: Firmeninformationen (Informationsquellen, Bonitätsindex,…), Risikomanagement (Consulting, Risiko-Analysen, Kreditmanagement-Softwarelösungen, Newsletter, Links,…), Forderungsmanagement (Das kaufmännische Mahnverfahren, Das gerichtliche Mahnverfahren, Das Überwachungsverfahren, Auslandsinkasso, Verlustrechner,….), Wirtschafts- und Konjunkturanalysen (Bestellung von Analysen, Insolvenzen in Europa 2002/03, Insolvenzen, Neugründungen und Löschungen 2002, Wirtschaftslage Handwerk 2002…).
Der Verband der Vereine Creditreform e.V. bietet darüber hinaus auch eine wissens- und nutzwert-orientierte Website (www.creditreform-magazin.de) für Unternehmer im Mittelstand an. Neben Berichten aus aktuellen Ausgaben der Zeitschrift „Creditreform“ findet man dort auch Checklisten, Tipps und Leserservices für das tägliche Business.
Nachfolgend finden Sie eine Musterauskunft. Für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit ist dabei besonders der anschließend beschriebene Bonitätsindex von Bedeutung.
Abb. Creditreform.de – Firmeninformationen – Musterauskunft
Der Bonitätsindex des vorher genannten Musterunternehmens wird mit Hilfe einer gewichteten Entscheidungsmatrix ermittelt (ein praktisches Beispiel hierfür finden Sie im letzten Teilabschnitt des Szenarios der Lektion „Virtuelle Gemeinschaften“). Da die Risikofaktoren „Zahlungsweise“ (20%) und „Krediturteil“ (25%) sehr hoch gewichtet werden und mit der Note (Klassifikation) 2 (2= gut,…, 6=ungenügend) in die Bewertung eingehen, was auch für die meisten übrigen Risikofaktoren gilt, ergibt sich ein insgesamt guter Bonitätsindex (229) und damit eine positive Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des vorher genannten Musterunternehmens.
Abb. Creditreform.de – Firmeninformationen – Bonitätsindex
Für die Suche nach internationalen Detekteien und Auskunfteien bietet die Auskunftei „Smart Trackers Inc.“ mit Sitz in den USA eine interessante Linkliste (www.auskunftei.de), auf der unter anderem sehr bekannte Vertreter dieser Berufsgruppe wie etwa KROLL & ASSOCIATES (www.krollassociates.com), die ESPO SECURITY MANAGEMENT (www.espo.de) oder PINKERTON (www.pinkertons.com) kurz beschrieben werden.
Eine weitere Möglichkeit, um beispielsweise einen verschollenen Schuldner ausfindig zu machen, ist ist die Beauftragung eines Privatdetektives. Laut dem „Bundesverband Deutscher Detektive e.V.“ ist der Einsatz der Detektive dann sinnvoll, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht oder erst bei konkreten Beweisen eingeschaltet werden soll; das gleiche gilt für Fälle, in denen die Behörden – aus welchen Gründen auch immer – die Ermittlungen eingestellt haben. Privatdetektive beschaffen und sichern Beweismaterial für Zivil- und Strafprozesse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Tätigkeitsbereich eines Privatdetektivs geht übrigens weit über die Suche nach geschäftlichen Schuldnern hinaus. So können Privatdetektive bei Problemen mit der Einhaltung der Unterhaltspflicht genauso herangezogen werden wie für Versicherungsbetrugsdelikte, Schwarzarbeit, Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen oder Patentrechtsverletzungen. Weitere Tätigkeitsfelder finden Sie auf der Homepage des „Bundesverband Deutscher Detektive e.V.“ (www.bdd.de). Außerdem wird dort ein Mitgliedsverzeichnis zur Recherche nach Privatdetektiven bereitgestellt, die Mitglied beim „BDD“ sind.
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