*** Freude am Leben ist unser Ziel, selbst bestimmt und eigenverantwortlich leben der Weg und “die sich selbst organisierende Gesellschaft” die gemeinsame Vision, die unsere Herzen verbindet ***
Hier findest du Internetdienste, die dir helfen das günstigste Angebot, für die von dir gewünschten Produkte und Dienste zu finden. Außerdem werden hier Möglichkeiten gezeigt, wie du ganz allgemein Schnäppchen und Gratisangebote finden kannst.
Theoretisch kann alles innerhalb der EU-Grenzen gekauft werden, was sich im Gepäck mitnehmen oder per Post zuschicken lässt. Man sollte aber im Kaufrausch folgende Dinge nicht vergessen. Jede europäische Nation besitzt ihre eigenen und landestypischen Marktgegebenheiten. Nachfrager und Anbieter haben über Jahrzehnte hinweg ihre Verhaltensweisen erlernt und werden diese nicht über Nacht ablegen. Hinzu kommen sprachliche Barrieren sowie unterschiedliche Bedingungen zum Verbraucher- und Datenschutz. Praktische Beispiele für vorhandene rechtliche Grenzen, die es zu überwinden gilt, wären die Legitimationsprüfung bei neuen Kunden oder die unterschiedlichen Gesetzgebungen in Sachen Datenschutz.
Die Produktpalette beim Fabrikkauf ist sehr vielfältig und reicht von Textilien über elektronische Geräte bis hin zu Spielwaren. Das Warenangebot der Fabriken selbst ist jedoch meist begrenzt, was sich aus der Art der verkauften Produkte ergibt. So wird ein Hersteller wohl kaum die neue Produktion eines Auslaufmodells anstoßen.
Noch deutlicher wird das Ganze im Fall der Überproduktion; werden auch aktuelle Waren ab Werk verkauft, dann steht mit Rücksicht auf den Einzelhändler oft nur eine beschränkte Menge des Produkts für den Fabrikkauf zur Verfügung. Die Bestellung der Ware ist per E-Mail, Online- oder Faxformular möglich, kann aber auch telefonisch abgewickelt werden oder man kauft die Ware direkt vor Ort. Das bedeutet, daß man meist direkt zum jeweiligen Standort der Fabrik fahren muß - die Möglichkeit der Online-Bestellung wird aber von immer mehr Herstellern angeboten. Im ersten Fall muß bis zum Erhalt des gekauften Produkts mit den üblichen Versandzeiten (2 bis 5 Werktage) gerechnet werden, bei Kauf vor Ort kann man die Ware meistens nach der Bezahlung sofort mitnehmen.
Nachfolgend sollen nun noch einige interessante Dienstleistungen gezeigt werden, die dem Suchenden bei der Recherche nach einem bestimmten Angebot helfen können.
Ist man bezüglich eines gesuchten Produkts nicht fündig geworden, so gibt es bei einigen Online-Kleinanzeigenmärkten die Möglichkeit, sich über relevante Neuzugänge per E-Mail informieren zu lassen. Diese Funktion findet man häufig unter dem Stichwort "Anzeigen-Agent". Ein solcher wird beispielsweise von Biete.de (www.biete.de) bereitgestellt.
Ähnlich wie die Kleinanzeigenmärkte funktionieren auch die sogenannten Tauschbörsen, bei denen Produkte allerdings nicht verkauft, sondern gegen gleichwertige andere getauscht werden; beispielsweise bietet jemand einen Staubsauger und möchte dafür eine Bohrmaschine. Natürlich muß dabei das Alter und der Preis der Produkte in etwa gleich sein, denn wer einen qualitativ hoch- und neuwertigen Staubsauger gegen eine uralte Noname-Bohrmaschine eintauscht, kann nicht von einem guten Geschäft sprechen. Für den Fall, daß der Wert der jeweiligen Produkte voneinander abweicht, kann der Differenzbetrag durch einen entsprechenden Geldwert ausgeglichen werden.
Wofür sind Gratisführer besonders geeignet ?
Da das Angebot der Gratisführer äußerst vielfältig ist, kann sich der Blick auf deren Gratisangebote für jeden lohnen, egal, ob für den geschäftlichen oder für den privaten Bereich, wobei das Angebot für Privatanwender eindeutig überwiegt. Bei wirklich interessanten Gratisangeboten muß man dann schnell zuschlagen, da die Artikel in kürzester Zeit vergriffen sind.
Worauf sollte man achten ?
Wie bei allen Ein- und Verkaufsdiensten sollte man die bereits unter "Sicher internetkurs/ein-und-verkaufen" und dem Abschnitt "Bewertungskriterien für Online-Handelsplattformen" genannten Inhalte beachten.
Das Prinzip von Power-Shopping ist einfach: Mehrere Käufer, die das gleiche Produkt wollen, kaufen gemeinsam über die Handelsplattform des Powershopping-Anbieters ein, der die Sammelbestellung organisiert. Durch die Sammelbestellung erhalten die Kunden einen Mengenrabatt vom Hersteller. Allerdings müssen sich dazu innerhalb einer bestimmten Frist eine vorher festgelegte Anzahl von Käufern zum Kauf des betreffenden Produkts entscheiden. Je mehr Käufer sich innerhalb dieser Verkaufsfrist finden, umso größer wird der Mengenrabatt.
Da in diesem Praxis-Beispiel längst nicht alle Fragen zur Benutzung von Ebay geklärt wurden und dies vom Umfang her weder machbar noch vertretbar wäre, kann am Schluß nur noch auf die ausführliche Hilfe der Auktionsplattform verwiesen werden. Sie finden diese im Hauptmenü.
Die Community dient den Ebay-Mitgliedern vor allem dazu, Meinungen, Erfahrungen und Tipps über den Handel bei Ebay auszutauschen. Ebay selbst profitiert von dieser Community dadurch, daß Mängel und Probleme schnell offenbar werden und so beseitigt werden können.
Bei stark nachgefragten Produkten kann durch einen niedrigen Startpreis ein höherer Endpreis erzielt werden, bei ausgefallenen Artikeln sollte der Startpreis allerdings, um kein zu großes Risiko einzugehen, so hoch wie der mindestens erwartete Verkaufspreis gewählt werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die BGH-Grundsatzentscheidung (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Az.: VIII ZR 13/01) zum Vertragsschluss durch Onlineauktionen. Dort versuchte ein Autohändler, seinen Neuwagen per Online-Auktion bestmöglichst zu verkaufen, indem er einen geringen Startpreis wählte, wohl in der Hoffnung, so ein heißes Bietgefecht auszulösen. Stattdessen erhöhte sich der Preis im Laufe des Auktionsprozesses nur schleppend und blieb am Ende der Auktion auf einem Höchstgebot stehen, das weit unter dem Listenpreis lag. Für diesen Preis wollte der Autohändler seinen Neuwagen nicht herausgeben, was er aufgrund des Urteils des BGH aber doch tun mußte. Der BGH wies darauf hin, daß rechtlich verbindliche Erklärungen auch per Mausklick abgegeben werden können. Mit der Einstellung des Angebots in die Auktionsseite sei ein verbindliches Angebot abgegeben, das der Käufer durch Höchstgebot und Zuschlag annehmen könne. Der BGH betonte, daß es insoweit nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses ankomme, die alle Teilnehmer darauf hinwiesen, daß Angebote verbindlich seien.
Diese Aussage klingt zwar vordergründig so, als würde sich Ebay nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer sehen und sich aus den Handelsprozessen und vor allem den dabei möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten heraushalten - dem ist aber nicht so. Um den Kunden einen sicheren und komfortablen Ein- und Verkauf zu gewährleisten, bietet Ebay sehr nützliche Service-Funktionen an, von denen nun nachfolgend einige kurz beschrieben werden sollen: