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Ich heiße Martin und bin Lebensunternehmer, Coach, Vordenker, Vater, Autor, Elektro-Ingenieur, Netzwerker und Zimmerer.

Hier schreibe ich darüber, wie ich mir eine weitestgehend ideale Welt vorstelle und wie wir sie realisieren können und lade dich herzlich dazu ein, mitzulesen, mitzudenken und aktiv mitzumachen.

Diese ideale Welt ist die Welt der Lebensunternehmer; die mit ihren täglich gelebten Werten und Gewohnheiten, mutig und tatkräftig an einer neuen, für uns alle erstrebenswerten Lebensumgebung arbeiten.
Damit ich berechtigt darauf hoffen kann, daß diese schöne Welt eines Tages tatsächlich Wirklichkeit wird, lebe ich so weit ich es kann, diese Werte und Gewohnheiten der Lebensunternehmer selbst vor.
Nicht nur das, ich arbeite auch aktiv daran, dass diese Welt für alle, die es möchten, erreichbar bzw. erlebbar wird.
Ich wünsche dir viele interessante Leseminuten und hoffe, dass ich dich für die Welt der Lebensunternehmer begeistern kann 🙂

In diesem Sinne:

  • mach dir bewusst, was für dich möglich wäre
  • lerne auf praktischem Wege wie wir leben und übernimm, was für dich passt
  • erfahre wie du deine bzw. die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten kannst
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Patentinformationen gezielt finden

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Unter den vielfältigen Quellen für technische Informationen, stellen die Patentdokumente wohl die wertvollste Quelle dar. Das liegt vor allem daran, daß etwa 70% der technischen Information ausschließlich in der Patentliteratur erscheint und nie in Fachzeitschriften veröffentlicht wird.

Patentdokumente können beispielsweise: 

  • hochwertige Informationen über eine bestimmte Technologie liefern
  • als Anregung für eigene Produktverbesserungen oder Neuentwicklungen dienen und teure Doppelentwicklungen verhindern
  • Informationen über den aktuellen Stand der Technik liefern
  • wichtige Hinweise auf die Wettbewerbssituation ( Konkurrenzanalyse, Konkurrenzbeobachtung) in einem bestimmten technischen Bereich (IPC) liefern
  • zur fortlaufenden Überwachung von Technologie- und Produktentwicklungen dienen
  • Informationen über Technologien liefern, für die die Möglichkeit der Lizenznahme besteht

Was ist ein Patent ?

Ein Patent ist definiert als Rechtstitel, der nur dem Patentinhaber das Benutzungs- und Verfügungsrecht über seine Erfindung gewährt. Außerdem schützt es die technische Erfindung (technische Idee, Entwicklung oder Verfahren) vor der Nachahmung durch andere und sichert dem Patentinhaber so den Vorsprung vor der Konkurrenz.

Hinweis
Ein Schutzrecht für technische Ideen, Entwicklungen und Verfahren wird grundsätzlich als Patent bezeichnet. Es gibt aber noch weitere gewerbliche Schutzrechte, wie beispielsweise: 

  • Das Gebrauchsmuster, das dem Patent sehr ähnlich ist, da es in gleicher Weise eine technische Entwicklung schützt. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt aber max. 8 Jahre und nicht, wie beim Patent, max. 20. Außerdem können mit einem Gebrauchsmuster keine Verfahren geschützt werden und es wird nicht in allen Staaten gewährt.
  • Das Geschmacksmuster für die äußere Gestalt eines Produktes (auch für zweidimensionale Erzeugnisse wie Muster von Stoffen und Tapeten, Bilder, Prospektseiten, Etiketten).
  • Die Marke für den Namen einer Ware oder einer Dienstleistung.
  • Der Schutz nach dem Urhebergesetz, das ganz internetkurs/allgemein das persönliche geistige Werk (Kunst, Literatur, Musik,…) des Urhebers schützen soll. Mit dem Urheberschutz entsteht ein Schutz für die Form oder den Inhalt der Werke, das Kopieren und vor allem die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Urhebers ist verboten.

Im PDF-Dokument mit dem Titel „Von der Idee zum Patent“, das vom „Deutschen Patent- und Markenamt“ (DPMA, www.deutsches-patentamt.de) herausgegeben wurde, werden folgende wesentlichen Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer technischen Erfindung genannt:

  • Neuheit
    Die Erfindung muss weltweit neu sein, das heißt, sie darf vor der Anmeldung noch nicht veröffentlicht oder so benutzt worden sein, dass andere Kenntnis von ihr bekommen konnten. Dabei gibt es keine räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen.
  • Erfinderische Tätigkeit
    Die Erfindung muss eine ausreichende Erfindungshöhe aufweisen. Das bedeutet, daß nur die Leistung patentfähig ist, die über das hinausgeht, was jedem durchschnittlichen Fachmann bei herkömmlicher Arbeitsweise geläufig ist, wenn er den Stand der Technik verbessern will, die Erfindung sich also nicht naheliegend aus dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Anmeldetags ergibt.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
    Damit wird bezweckt, daß der Erfindergeist in erster Linie für das Gewerbe in nutzbringender Weise angeregt wird und nicht allein die reine Theorie um neue Methoden bereichert.

Nur wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Anmelder nach Prüfung der Erfindung durch das Deutsche Patent- und Markenamt ein Patent.

Was sind Patentdokumente ?

Ein Patentdokument besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular für die Erteilung eines Patents (das Formblatt gibt es beim „Deutschen Patent- und Markenamt“) und den Patentunterlagen.
Das Antragsformular enthält unter anderem die Bezeichnung der Erfindung und die Postanschrift des Patentinhabers. Die dem Antragsformular beigefügten Patentunterlagen beschreiben die Erfindung so vollständig, daß jeder Sachverständige sie allein aufgrund dieser Unterlagen nachvollziehen kann.

Die Patentunterlagen (national und international) bestehen aus den folgenden Teilen:

  • dem Bibliographieteil
    Die bibliographischen Angaben bilden mit der Zusammenfassung das Deckblatt des Patents.Die wichtigsten bibliographische Daten sind:

    • der Titel der Erfindung
    • die Dokumentennummer, Dokumentenart
    • die Klassifizierung der Erfindung nach der internationalen Patentklassifikation IPC
    • der Erfinder, Anmelder, Patentanwalt/Vertreter
    • die Anmeldenummer, Prioritätsangaben, Datumsangaben

    Die Zusammenfassung besteht in der Regel aus:

    • der Bezeichnung der Erfindung
    • der Kurzfassung des technischen Inhalts der Anmeldung (Problem, Lösung, hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit)
    • einer ausgewählten Zeichnung bzw. chemischen Strukturformel, mit der die Erfindung am deutlichsten beschrieben wird

    Die Zusammenfassung ist eine Kurzfassung des technischen Inhalts der Erfindung und sollte nicht mehr als 150 Wörter beinhalten. Sie dient der schnellen technischen Unterrichtung des Lesers der Patentliteratur.

  • dem Beschreibungsteil (Textbeschreibung der Erfindung) Dieser enthält Angaben über das technisches Gebiet, auf das sich die Erfindung bezieht, den derzeit bekannten Stand der Technik mit Fundstellen, dessen Würdigung und die Kritik, die der Anlass für die Erfindung (Problemlösung, Vereinfachung,…) war. Danach folgt die Beschreibung, wie die Erfindung die vorher genannten Kritikpunkte beseitigen und sich so vom derzeitigen „Stand der Technik“ abgrenzen soll. Außerdem müssen die vorteilhaften Wirkungen der Erfindung genannt und mindestens ein Weg aufgezeigt werden, wie die Erfindung praktisch umgesetzt werden kann.
  • den Patentzeichnungen (grafische Veranschaulichung der Erfindung)Die Zeichnungen (schematische Strichzeichnungen, Schaltpläne, Blockdiagramme) dienen der Erläuterung, der Verdeutlichung und dem besseren Verständnis der Textbeschreibung.
  • den PatentansprüchenDie Patentansprüche (Stoffansprüche, Verfahrensansprüche, Vorrichtungsansprüche, Hauptansprüche) geben an, was der Patentanmelder unter Schutz gestellt haben will. Es muß mindestens ein Patentanspruch formuliert sein.

Nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Tag, an dem das Antragsformular und die Unterlagen für die Patentanmeldung beim (deutschen) Patentamt eingereicht wurden, werden diese in Form einer Offenlegungsschrift veröffentlicht. Die Offenlegung erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob das Patentamt mit der Prüfung der Anmeldung bereits begonnen hat und ob die Anmeldung überhaupt patentwürdig ist. Sie dient lediglich der Information der Öffentlichkeit und soll unter anderem den Mitbewerbern ermöglichen, schon frühzeitig festzustellen, was in absehbarer Zeit an störenden Schutzrechten auf sie zukommen könnte.

Die Laufzeit von Patenten beträgt häufig nur 6 bis 10 Jahre, auch wenn sie bis auf 20 Jahre ausgeweitet werden könnte. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die immer rascher fortschreitende Technologie sein, die zur Folge hat, daß technische Innovationen schnell veralten. Ist die Laufzeit zu Ende, so verfällt auch das Schutzrecht und das Patent ist noch ein Teil der technischen Literatur bzw. des „Standes der Technik“. Laut Dr. Hans E. Fritsch dem stv. APr. der Hauptabteilung Patente des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sind weit über 90% der gesamten Patente nicht oder nicht mehr gültig, stehen damit auch nicht mehr unter dem Schutzrecht und dürfen somit nachgebaut werden.

Hinweis
Weitere Informationen zum Thema „Patentinformationen“ finden Sie beispielsweise im Internetangebot des bereits erwähnten „Deutschen Patent- und Markenamtes“ (DPMA, www.deutsches-patentamt.de/), das vor allem die Aufgabe hat, Patentinformationen für die Öffentlichkeit und für die Arbeit der internen Prüfer zur Verfügung zu stellen.

Unter „Informationen für Einsteiger“ finden Sie beispielsweise Angaben darüber, wie man ein Patent anmeldet, was patentiert werden kann und was nicht und welche Möglichkeiten das DPMA zur Recherche nach Patenten anbietet. Weiterhin gibt es umfangreiche Informationen zu sonstigen Schutzrechten wie Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern oder Topographien. Darüber hinaus werden unter der Adresse „www.dpma.de“ auch Informationsbroschüren zu Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern und auf einer weiteren Seite Formulare und Merkblätter zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Eine weitere Website, die umfangreiche Informationen über Patente und Gebrauchsmuster, aber auch über Marken und Geschmacksmuster bereitstellt, wird von den Patentinformationszentren unter „www.patentinformation.de“ angeboten.

Folgende weitere interessante Internetangebote liefern Informationen rund um die Patentrecherche:

Unterstützungsdienst des Europ. Patentamtes, www.european-patent-office.org
IPR Helpdesk, www.cordis.lu/…
Internationale Patentklassifikation, www.deutsches-patentamt.de/…


Relevante Internetadressen:

für Patentinformationen

Patentämter

Deutschland

Deutsches Patent- und Markenamt kurz DPMA, www.deutsches-patentamt.de/ oder www.dpma.de,

DPMA- Liste mit weiteren Patentämtern, http://www.dpma.de

Europa

Europäisches Patentamt, www.european-patent-office.org

Patentamt Schweiz, www.ige.ch

Patentamt Österreich, http://www.patentamt.at/…

Patentamt Frankreich, www.inpi.fr

Patentamt Großbritannien, www.patent.gov.uk

International

Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), www.wipo.org

International Patent Classification (IPC), http://classifications.wipo.int

www.jpo.go.jp
japanische Patente mit englischsprachigem Abstract

www.uspto.gov
US-Amerikanisches Patentamt „USPTO Web Patent Databases“

www.uspto.gov/patft/index.html Volltexte, Zeichnungen, Bibliographie und Zusammenfassungen aller US-Patente seit 1.1.1976


Patentdatenbanken

das eigenständige Patentinformationssystem „DEPATISnet“ (www.depatisnet.de) für den öffentlichen Zugang zu Patentinformationen

http://www.google.com/patents Google Patentsuche

weitere Patentinformationssysteme sind das Schutzrechtsauskunftssystem „DPINFO“ https://dpinfo.dpma.de

FIZ Technik Inform GmbH, www.fiz-technik.de bietet den Zugang zu den Patentdatenbanken PADE, PATE, PATA, PATB, PATO, PATZ, PATC, PATK

http://www.fiz-technik.de FIZ Technik, Liste mit den verfügbaren Datenbanken

STN Easy, http://stneasy.fiz-karlsruhe.de/html/deutsch/login1.html, bietet den Zugang zu den
Patentdatenbanken EUROPATFULL, INPADOC, PATDD, PATDPA, PATDPAFULL, PATIPC, PATOSDE, PATOSEP, PATOSWO, PCTFULL, WPIDS / WPIX oder PCTFULL

http://www.stn-international.com/  STN, Liste mit den verfügbaren Datenbanken


 Patentinformationszentren

www.kit.uni-kl.de, Kontaktstelle für Information und Technologie (KIT)

www.patentinformation.de, Deutsche Patentinformationszentren

www.piz-kassel.de, Patentinformationszentrum der Gesamthochschule Kassel

www.paton.tu-ilmenau.de, TU Ilmenau / PATON – Landespatentzentrum Thüringen


Information Broker

http://www.infobroker.de/…Patentrecherchen, Patentüberwachung, Patentdokumente per E-Mail oder Fax, Beratungen, Schulungen und vieles mehr

http://www.informationsdienst.de/… GFPI – Gesellschaft für praxisorientierte Informationsdienste, Recherchen zum Stand der Technik, Auswertung des Patentanmeldeverhaltens von Unternehmen, Statistische Analysen über die Patentaktivitäten einer Region/Stadt außerdem bietet GFPI Dienstleistungen zu allen Fragen der Informationsbeschaffung und Informationsbearbeitung an

weitere Informationsbroker

Die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und –praxis (DGI) www.dgd.de/ bietet eine Liste mit „Infobrokern“ an, die ihre Dienste vor allem kleinen Unternehmen und Start Up’s anbieten. Deren Suchaufträge reichen von der Beschaffung von Firmen- und Unternehmensdaten, Markennamen, Presseberichten über Patentrecherchen bis hin zu komplexen Marktuntersuchungen.


Lizenzdatenbanken und virtuelle Technologie-Marktplätze

http://www.dpma.de Mit Hilfe der Lizenzdatenbank RALF, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bereitgestellt wird, kann man sich über geschützte Erfindungen informieren, für die die Möglichkeit der Lizenznahme besteht.

www.technologieboerse.ihk.de, virtuelle Technologiebörse der IHK


Informationen zum Thema „Schutzrechte“

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), www.deutsches-patentamt.de

Häufig gestellte Fragen, http://www.dpma.de/…


Praxis

Wie kann man Patentinformationen (Patentdokumente) gezielt finden ?

Wie kann man sich einen speziellen Suchdienst für Patentinformationen anhand eines praktischen Beispiels vorstellen  ?

Die vollständigen Inhalte finden Sie in der kostenpflichtigen Ausgabe des Lehrgang

Wie kann man Patentinformationen (Patentdokumente) gezielt finden ?

Um gezielt nach Patentinformationen suchen zu können, muß zunächst festgelegt werden, welche grundsätzliche Information benötigt wird; dann ist zu entscheiden, mit welcher Patent-Informationsquelle diese am ehesten zu finden ist.

  1. Wahl der Rechercheart
    • Neuheitsrecherche


      .

    • „Stand der Technik“-Recherche


      .

    • Rechtsstandrecherche

    • Überwachungsrecherche

    • Recherchen für die Konkurrenzanalyse

    • Recherchen für die Trendanalyse


      .

  2. Wahl der Patentinformationsquelle
    Um nach Patentinformationen zu suchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, von denen die wohl effektivste und kostengünstigste die Internet-Recherche über eine entsprechende Patentdatenbank ist; die bereits erwähnten Gebrauchsmuster sind übrigens ebenfalls dort indexiert.
    Weltweit gibt es etwa 90 Patentdatenbanken, die vor allem von den nationalen Patentämtern, aber auch von privatwirtschaftlichen Anbietern bereitgestellt werden. Wer mit dem Internet nicht vertraut, kann natürlich auch auf traditionellen Wegen in speziellen Printmedien (Patentschriftsammlungen, Amtsblätter, Gazetten, Fachzeitschriften,…) bzw. in CD-ROM-Datenbanken fündig werden. Alle bisher beschriebenen Recherche-Möglichkeiten sind leider mit einigem Zeitaufwand verbunden und erfordern ein entsprechendes Fachwissen. Wer keine Zeit hat und/oder nicht über das entsprechende Fachwissen verfügt, kann gegen ein entsprechendes Entgelt Recherche-Profis wie Informationbroker oder die Mitarbeiter von Patentämtern bzw. Patentinformationszentren mit der Recherche beauftragen.Folgende Quellen stehen grundsätzlich zur Recherche nach Patentinformationen zur Verfügung:

    • Patentdatenbanken der Patentämter
    • Patentdatenbanken der privatwirtschaftlichen Anbieter
    • Patentinformationszentren (PIZ)
    • Information Broker
    • andere Quellen

    Patentdatenbanken der Patentämter

    Ganz internetkurs/allgemein unterstützten Patentämter den Erfinder bei der Anmeldung seiner Erfindung, erfassen die technischen Innovationen, erteilen und verwalten die Patente bzw. Gebrauchsmuster oder auch andere Schutzrechte, geben Auskunft in allen Bereichen der Technik, machen Patentinformationen der Öffentlichkeit zugänglich und helfen dem Suchenden bei der Recherche. Gerade für die praktische Umsetzung der Aufgabe, die in den Patenten enthaltenen Informationen allen zur Verfügung zu stellen, ist das Internet mit seinen Informations- und Kommunikationstechnologien ein bedeutendes Medium.

    Deutsches Patent- und Markenamt

    Das Deutsche Patent- und Markenamt mit Hauptsitz in München kann für die Information der Öffentlichkeit über technische Sachverhalte laut eigenen Aussagen auf über 35 Mio. internationale Patentdokumente sowie eine Bibliothek mit über 1,1 Mio. Büchern zurückgreifen und ist mit moderner Informationstechnik ausgestattet, mit deren Hilfe Recherchen in verschiedensten internen und externen elektronischen Datenbanken durchgeführt werden können. Dazu bietet das Deutsche Patent- und Markenamt die beiden Patentinformationssysteme „DEPATISnet“ und „DEPAnet“ an. Das Kürzel „DEPATIS“ steht übrigens für „Deutsches Patent-Informations-System“.

    Beide Dienste wenden sich vor allem an Erstnutzer von Patentinformationen, insbesondere an Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen sowie an Schulen, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.

    • DEPATISnet (www.depatisnet.de)
      Die kostenlos nutzbare Datenbank enthält Patentveröffentlichungen aus aller Welt und umfaßt 28 Millionen Patentdokumente; jährlich kommt etwa eine Million hinzu. Die Dokumente sind je nach Land unterschiedlich erfaßt, bei den japanischen Patentdokumenten beispielsweise ist der Titel und die Zusammenfassung in Englisch vorhanden, die deutschen Patente sind ab 1877 verfügbar.
      Die deutschen Dokumente werden jeweils am Veröffentlichungstag (üblicherweise Donnerstag) aktualisiert. Die weiteren Länder werden je nach Datenanlieferung beim Deutschen Patent- und Markenamt laufend auf den neuen Stand gebracht.
      Der Inhalt der DEPATISnet-Datenbank kann unter anderem nach folgenden Datenfeldern durchsucht werden: Veröffentlichungsnummer, Titel, Anmelder, Erfinder, Veröffentlichungsdatum, Bibliographische IPC, Anmeldedatum und Prüfstoff-IPC. Die einzelnen Datenfelder sind in der Einsteiger-Recherche automatisch UND-verknüpft, in der Expertensuche können sie mit allen üblichen booleschen Operatoren verknüpft werden. Eine Volltextsuche im Titel, der Zusammenfassung, der Beschreibung und den Ansprüchen ist auch vorhanden, allerdings nur für die deutschen Offenlegungs- und Patentschriften ab dem Jahr 1987. Bei den übrigen Patentdokumenten beschränkt sich die Volltextsuche auf den Titel und die Zusammenfassung oder ist gar nicht vorhanden.Die gefundenen Patentdokumente werden dann in einer Trefferliste zusammengefaßt, die standardmäßig die Veröffentlichungsnummer und den Titel des Dokuments anzeigt. Es ist aber auch möglich, weitere der vorher genannten Datenfelder innerhalb der Suchanfrage auszuwählen. Die Dokumente können im PDF-Format dargestellt und seitenweise durchblättert werden. Weiterhin können bestimmte Teile des Dokuments, wie etwa die Patentbeschreibung oder die Zeichnung direkt angezeigt werden. Auch der seitenweise Ausdruck des Dokuments ist möglich.

      Praxistip

      Für kostenlose Rechtsstand-Recherchen (keine Stand-der-Technik- oder Neuheitsrecherchen bzw. Markenähnlichkeitsrecherchen) oder zu den in DEPATISnet gefundenen Patenten eignet sich das ebenfalls vom DPMA bereitgestellte Schutzrechtsauskunftssystem „DPINFO“ (https://dpinfo.dpma.de/index.html).

      Dort bekommt man nach Angabe des Aktenzeichens (Anmeldenummer) des Patentdokuments ausführliche Informationen zum Rechts- und Verfahrensstand des betreffenden Patents. Mit DPINFO können nicht nur Rechtsstandrecherchen zu Patenten durchgeführt werden, sondern auch zu Gebrauchsmustern, nationalen Marken und Geschmacksmustern. Voraussetzung für den Zugriff auf DPINFO ist die Beantragung einer Nutzerkennung (User-ID) und eines Paßworts. Alternativ zur DPINFO-Online-Datenbank bietet das DPMA auch einen kostenlosen telefonischen Auskunftsdienst zu Rechts- und Verfahrensständen aus den Registern, wobei die telefonischen Auskünfte nur zu einzelnen, vom Anrufer zu benennenden Aktenzeichen erteilt werden.

      Hinweis

      Für DEPATISnet existiert auch eine passwortgeschützte Premium-Version, die unter anderem die Möglichkeit bietet, die Patentdokumente vollständig in einer Datei herunterzuladen und anzusehen. Weitere Vorteile sind: speicherbare Suchprofile, automatisches Speichern der Recherche-Historie und verschiedene Personalisierungsmöglichkeiten. Die Premium-Version ist allerdings nur über die Patentinformationszentren zugänglich.

    • DEPAnet
      Dieses Patentinformationssystem wird im Rahmen von esp@cenet (www.european-patent-office.org/), einem Kooperationsprojekt der Europäischen Patentorganisation (EPO) und deren Mitgliedsstaaten angeboten. DEPAnet ist sozusagen der Beitrag des deutschen Patentamts zum Datenbank-Netzwerk „esp@cenet“ der europäischen Patentämter. Anders als im vorher beschriebenen DEPATISnet beschränkt sich bei DEPAnet der Zugriff auf deutsche Patentinformationen (Offenlegungs- bzw. Patentschriften) der letzten 24 Monate. Diese Einschränkung gilt auch für die anderen am Netzwerk angeschlossenen europäischen Patentämter. Sollen auch ältere Patentdokumente in die Suche miteinbezogen werden, so muß im weltweiten Datenbestand (Link „ weltweit-30 Millionen Dokumente „) von esp@cenet recherchiert werden.Der Inhalt der DEPAnet-Datenbank wird wie der der anderen nationalen Datenbanken wöchentlich aktualisiert und kann über die „Erweiterte Suche“ nach folgenden Datenfeldern (bibliographischen Daten) gezielt durchsucht werden: Veröffentlichungsnummer, Aktenzeichen, Prioritätskennzeichen, Veröffentlichungsdatum, Anmelder, Erfinder, Klassifikationssymbol (IPC) und Titel. Die einzelnen Datenfelder können mit den üblichen booleschen Operatoren verknüpft werden. Eine Volltextsuche in den Patentdokumenten ist über die Schnellsuche (siehe auch nachfolgende Abbildung) möglich.

      Die gefundenen Patentdokumente können dann im PDF-Format dargestellt und seitenweise durchblättert werden. Weiterhin ist es möglich, bestimmte Teile des Dokuments wie etwa die Patentbeschreibung oder die Zeichnung direkt anzuzeigen. Auch der seitenweise Ausdruck des Dokuments ist möglich.


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      Abb.  esp@cenet – Deutsches Zugangsportal


    Eine weitere interessante Quelle für Patentinformationen ist das amtliche Deutsche Patentblatt (DPMApatentblatt, www.patentblatt.de), das die Bundesdruckerei in Zusammenarbeit mit dem „Deutschen Patent- und Markenamt“ entwickelt hat. Der Datenbestand der vom DPMApatentblatt angebotenen Datenbank umfaßt alle Veröffentlichungen des Deutschen Patentblatts (deutsche und internationale Patentschriften) seit der ersten Publikationswoche 1997 bis zur aktuellen patentamtlichen Publikationswoche. Konkret handelt es sich dabei um folgende unterschiedliche Patentschriften: OS – Deutsche Offenlegungsschriften, PS – Deutsche Patentschriften, GM – Deutsche Gebrauchsmuster, EP – Europäische Anmeldungen und Patente mit Benennung DE, WO – Internationale Patentanmeldungen (PCT), in deutscher Sprache und deutscher Übersetzung,  ZE – Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel, TO – Topographien und DD – Patentanmeldungen und Patente mit Ursprung in der früheren DDR.
    Der Inhalt der DPMApatentblatt-Datenbank wird wöchentlich, jeweils am Donnerstag, dem offiziellen Bekanntmachungstag des „Deutschen Patent- und Markenamtes“ aktualisiert und kann nach unterschiedlichen Datenfeldern wie etwa Anmelder, Erfinder, Hauptklasse (IPC) oder Titel gezielt durchsucht werden. Dadurch, daß die über das DPMApatentblatt veröffentlichten Daten garantiert rechtsverbindlich sind, ist es besonders gut für Rechtsstandrecherchen geeignet. Die einzelnen Datenfelder können mit den üblichen booleschen Operatoren verknüpft werden. Eine Volltextsuche in den Patentdokumenten ist ebenfalls möglich.
    In der Trefferliste erhält man zum jeweiligen Patentdokument die wichtigsten bibliographischen Daten, die in Tabellen übersichtlich angezeigt werden, und die Zusammenfassung.
    Die deutschen Patentdokumente (Offenlegungs- und Patentschriften ab der ersten Publikationswoche 1997, Gebrauchsmuster ab der 43. Publikationswoche 1999) können komplett im PDF-Format aus der Trefferliste heraus auf den eigenen Rechner heruntergeladen oder direkt im Web-Browser angezeigt werden. Der Download bzw. die Anzeige der vollständigen Dokumente ist kostenpflichtig. Weiterhin können die Dokumente auch per CD-ROM, Fax oder Post geliefert werden.
    Die Website bietet weiterhin Nachrichten aus dem Patentwesen und Links zu Patentämtern anderer Länder, deutschen Patentinformationszentren, Verbänden und Institutionen zum gewerblichen Rechtsschutz und zu Patentanwalts-Datenbanken.

    Weiterhin unterhält das „Deutsche Patent- und Markenamt“ sowohl für die Prüfer als auch für die Öffentlichkeit die deutschsprachigen Patentdatenbanken PATDPA und PATDD.

    Der nachfolgende Textabschnitt, in dem der Inhalt der beiden genannten Datenbanken beschrieben wird, wurde dem „DPMA-Jahresbericht 2001“ (Name des PDF-Dokuments „Jb2001.pdf“, Seite 59, 60) entnommen. Dieser kann übrigens über die Website des „Deutschen Patent- und Markenamts“ unter der Adresse “ www.dpma.de“ kostenlos heruntergeladen werden.


    PATDPA enthält detaillierte Informationen zu allen in Deutschland veröffentlichten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen und Patenten und Gebrauchsmustern. Sie ist die einzige Datenbank, die kompakt online-Zugang bietet zu bibliografischen, inhaltlichen und Rechtsstands-Informationen zu den Patent- und Gebrauchsmusterschriften des DPMA sowie den europäischen und den PCT-Schriften mit Benennungs- bzw. Bestimmungsland Deutschland. Im Laufe des Patentverfahrens eintretende Änderungen von bibliografischen und Rechtsstands-Daten werden fortgeschrieben. Die ursprünglichen Daten bleiben erhalten und werden nicht überschrieben. Ferner sind die enthaltenen Patentdokumente über die Internationale Patentklassifikation (IPC) zugänglich. Zusätzlich sind in PATDPA die im Recherche-und Prüfungsverfahren des DPMA ermittelten Druckschriften zitiert und abfragbar. PATDPA umfasst derzeit über 4 Mio. Patentdokumente, die bis zum Jahre 1968 zurückreichen. PATDD enthält mit ca. 120 000 Dokumenten die wichtigsten bibliografischen und inhaltlichen Daten der seit 1981 veröffentlichten Publikationen zu Patentanmeldungen, die beim Patentamt der DDR bis 1990 eingereicht wurden.


    Auf die beiden Patentdatenbanken PATDPA und PATDD kann über das Internetangebot „STNeasy“ (Startseite, http://stneasy.fiz-karlsruhe.de/… ) bzw. über die Internetseite mit der Adresse „www.fiz-karlsruhe.de/fiz/patente/dpma/patdpa.html“ zugegriffen werden. Das Kürzel STN steht übrigens für „Scientific & Technical Information Network“ (www.stn-international.de/home.html), das in Zusammenarbeit mit FIZ Karlsruhe (www.fiz-karlsruhe.de/), JST Japan (http://pr.jst.go.jp/) und CAS in Nordamerika (http://info.cas.org/) betrieben wird.


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    Abb.  STNeasy – Kurzbeschreibung der Patentdatenbank „PATDPA“


    Europäisches Patentamt (EPA) 

    Damit die interessierte Öffentlichkeit einen möglichst einfachen Zugriff auf die Patentinformationen der nationalen Patentämter hat, die dem Europäische Patentamt (EPA) angehören, wurde von der Europäischen Patentorganisation (EPO) das bereits unter „DEPAnet“ näher beschriebene europäische Patentdatenbank-Netzwerk „esp@cenet (Europeans network of patent databases, www.european-patent-office.org/) ins Leben gerufen.

    Weltweites Patentamt (World Intellectual Property Organization oder kurz WIPO)

    Die WIPO (www.wipo.org) oder zu deutsch Weltorganisation für Geistiges Eigentum ist eine zentrale Verwaltungsbehörde für internationale (PCT)-Anmeldungen sowie für die weltweite Marken- und Musterregistrierung. Das Kürzel „PTC“ steht dabei für „Patent Cooperation Treaty“, das bedeutet soviel wie Patentzusammenarbeitsvertrag. Dieser Vertrag wurde 1970 geschlossen und ermöglicht die internationale Anmeldung einer Erfindung bei einer zentralen Stelle, nämlich der WIPO. Dadurch werden die Anmelde-Prozeduren im Gegensatz zur Einzelanmeldung beim jeweiligen Patentamt der betreffenden Länder vereinfacht, was Zeit und Kosten spart. Nach einer PTC-Anmeldung prüfen die Patentämter der betreffenden Länder, in denen das Schutzrecht beantragt wird, ob die Erfindung laut deren nationalem Recht tatsächlich patentwürdig ist.

    Daß PTC-Anmeldungen gefragt sind, beweisen folgende Zahlen, die der Website von WIPO entnommen wurden: Die Anzahl der Mitgliedsstaaten hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt auf inzwischen 115 Staaten und die Menge der PTC-Anmeldungen ist von 2600 im Jahre 1979 auf 104000 im Jahre 2001 gestiegen.
    Die PTC-Anmeldungen werden in Papierform (PCT-Gazette) und digital (Datenbanken) veröffentlicht. Diese Datenbanken, die „PCT Electronic Gazette“ und die „PCT Full Text Database Prototype“, sind über die Website von WIPO unter der Adresse „http://ipdl.wipo.int“ über den Menüpunkt „Search IPDL“ im Hauptmenü erreichbar.

    Die PCT Electronic Gazette enthält die „first page“-Daten (Bibliographie, Zusammenfassung und Zeichnung) der PCT-Anmeldungen, die seit dem Januar 1997 veröffentlicht wurden. Diese sind auch zeitgleich über die Datenbank verfügbar. Wie bereits erwähnt, gibt es auch eine PCT-Volltext-Datenbank (PCT Full Text Database Prototype). Die Volltexte der PTC-Anmeldungen sind über diese Datenbank aber erst 2 Wochen nach der Veröffentlichung in der gedrucketen PTC-Gazette verfügbar.

    PCT Electronic Gazette
    Zugang für registrierte Kunden: http://ipdl.wipo.int/…
    Gastzugang: http://guest:guest@ipdl…
    PCT Full Text Database Prototype
    Zugang für registrierte Kunden: http://ipdl.wipo.int/…
    Gastzugang: http://guest:guest@ipdl…

    Hinweis
    Über die WEbsite von WIPO sind unter der Adresse „http://ipdl.wipo.int/“ über den Menüpunkt „Search IPDL“ im Hauptmenü noch folgende weitere Datenbanken erreichbar:

    • Madrid Express Database für weltweit geschützte Marken
      Zugang für registrierte Kunden: http://ipdl.wipo.int/…
      Gastzugang: http://guest:guest@ipdl…
    • Hague Express für weltweit geschützte Designs
      Zugang für registrierte Kunden: http://ipdl.wipo.int/…
      Gastzugang: http://guest:guest@ipdl…
    Fazit:

    Eine Eigenrecherche (Stand der Technik, Neuheit, Rechtsstand) über die Patentinformationssysteme „DEPATISnet“, „DPINFO, „DEPATnet“, „DPMApatentblatt“, „esp@cenet“, die „PCT Electronic Gazette“ und natürlich auch direkt über die Websites der Patentämter der betreffenden Länder ist möglich, erfordert aber einiges an Know-How und Zeit. Falls man zwar die Zeit aufbringen kann und über das Recherche-Know-How verfügt, aber trotzdem nicht fündig wird, sollte man einen Fachmann mit der Recherche beauftragen. Dazu bieten sich beispielsweise die Recherche-Dienstleistungen des Deutschen Patent- und Markenamts an. Einen Überblick hierzu finden Sie unter der Adresse „www.dpma.de„. Weitere Anbieter für Auftragsrecherchen aller Art sind die später beschriebenen Patentfachinformationszentren oder Informationbroker.

    Patentdatenbanken der privatwirtschaftlichen Anbieter

    Diese bieten den Zugriff auf nationale, EU-weite und/oder auch weltweite Patentinformationen an. Die meisten Patentdatenbanken privatwirtschaftlicher Anbieter sind mittlerweile per Internet (World Wide Web oder seltener Telnet) zugänglich, einige aber auch über andere Telekommunikationsdienste wie beispielsweise DATEX-P oder Sprint. Ein weiterer Zugang wird über die X.25 Netze der nationalen Telekommunikationsgesellschaften oder über das Wissenschaftsnetz bereitgestellt. Einige Beispiele solcher Netze sind das deutsche „WIN“, das schweizerische „CERN“ oder das französische „CIRE“.

    Ein sehr umfassendes Patent-Datenbanksystem ist PATE, dessen Datenbestand europäische Patentanmeldungen und erteilte Patente vom europäischen Patentamt sowie Weltpatentanmeldungen (PCT-Anmeldungen) der WIPO enthält.

    Hinweis
    Generell sind alle Patentdatenbanken auf die Richtigkeit und die Aktualität der von den teilnehmenden Patentämtern gelieferten Daten angewiesen. Die Lieferzeiten der bibliographischen Daten sind von Land zu Land verschieden.

    PATE ist in drei Teil-Datenbanken aufgeteilt:

    • PATA, Europäische Patentanmeldungen
    • PATB, Erteilte europäische Patente
    • PATO, Weltpatentanmeldungen

    Der kostenpflichtige Zugang zu den genannten Datenbanken wird beispielsweise von der „FIZ Technik Inform GmbH“ ( www.fiz-karlsruhe.de/fiz/patente/dpma/patdpa.html) angeboten.

    • PATA
      Für registrierte Nutzer: Übungsdatenbank:
    • PATB
      Für registrierte Nutzer: Übungsdatenbank:
    • PATO
      Für registrierte Nutzer: Übungsdatenbank:

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    Abb.  Fiz-technik.de – Kostenpflichtige Patentdatenbanken


    Hinweis
    Für bestimmte technisch-wissenschaftliche Bereiche gibt es auch spezielle Patentdatenbanken, wie etwa die Fach-Patentdatenbank „MARPAT“ für organische und metall-organische Verbindungen oder „CAPLUS“ für alle Bereiche der Chemie, Biochemie und chemischen Verfahrenstechnik.

    Fazit:

    Eine Eigenrecherche (Stand der Technik, Neuheit, Rechtsstand) mit Hilfe von privatwirtschaftlichen Patentinformationssystemen ist möglich, wenn das entsprechende Recherche-Know-How vorhanden und die für die Suche und Auswertung der Patentdokumente notwendige Zeit verfügbar ist. Ein entsprechendes Recherche-Know-How hat derjenige, der die wichtigen verfügbaren Patentinformationsquellen kennt und diese so zu nutzen weiß, daß er gezielt und schnell die richtigen und vollständigen Antworten auf ganz bestimmte Patent-Fragestellungen findet. Da die Eigenrecherche aber zusätzlich zum Fachwissen mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden ist, lohnt sie sich vor allem dann, wenn man häufig nach Patentinformationen sucht und diese sofort benötigt.

    Falls man mit der Eigenrecherche nicht fündig wird, ist es ratsam, einen Fachmann mit der Recherche zu beauftragen. Häufig handelt es sich allerdings bei den privatwirtschaftlichen Anbietern um Spezialisten für die Administration von Datenbanken, nicht aber um Spezialisten für Patentrecherchen. Was diese allerdings in der Regel bereitstellen, sind kostengünstige Angebote für qualitativ hochwertige Überwachungsrecherchen. Diese lohnen sich vor allem dann, wenn die Recherchen in kurzen Zeitabständen (wöchentlich, monatlich,…) durchgeführt werden sollen. Die Überwachungsrecherche und auch andere Recherchen (Neuheit, Konkurrenzanalyse,…) kann man natürlich auch bei Recherche-Profis wie den später beschriebenen Patentinformationszentren oder Informationbrokern in Auftrag geben.

    Patentinformationszentren (PIZ)

    Die Patentinformationszentren bieten neben den Auftragsrecherchediensten (Neuheitsrecherchen, „Stand der Technik“-Recherchen,…) auch die Möglichkeit, selbst nach den gewünschten Patentinformationen oder internetkurs/allgemein nach Schutzrechinformationen etwa in Bezug auf Marken zu suchen. In der Regel sind die Eigenrecherchen aber nur vor Ort (meist in unmittelbarer Nähe des Patentamts oder in Universitätsbibliotheken) möglich. Außerdem können in einem PIZ die Kopien von bestimmten Patentdokumenten, Marken oder Mustern angefordert werden. Für Einsteiger werden auch Schulungen in den Patentinformationszentren angeboten, in denen fachkundiges Personal im  Umgang mit den neuen Medien bei der Suche nach Patentinformationen zur Seite steht. Da ein PIZ in der Regel über einen umfassenden Schriftenbestand (offizielle Gazetten, Amtsblätter,…) an nationalen und internationalen Patenten (Marken, Mustern,…) verfügt, kann es für die Suche nach älteren Patentschriften sogar die letzte Alternative sein, doch noch die gesuchte Patentinformation zu finden. Ein weiterer Vorteil in diesem Zusammenhang ist, daß man sich so die möglicherweise in den Prüfberichten oder dem Beschreibungsteil der Patente zitierte Literatur sofort in der Bibliothek beschaffen kann. Bei Patentinformationszentren bekommt man auch, meist sogar kostenlos, Antworten auf Fragen zu gewerblichen Schutzrechten, beispielsweise in Bezug auf die Kosten bzw. das Anmelde- bzw. Erteilungsverfahren.

    Deutsche Patentinformationszentren

    In Deutschland bieten derzeit 19 Patentinformationszentren, die mit dem „Deutschen Patent- und Markenamt“ zusammenarbeiten, der interessierten Öffentlichkeit ihre Dienste an. Eine Liste der deutschen Patentinformationszentren und Patentinformationsstellen wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter „www.dpma.de“ bereitgestellt, eine weitere finden Sie unter „www.patentinformation.de„.

    Ein praktisches Beispiel für ein Patentinformationszentrum, das eine große Palette an verschiedenen Schutzrechts-Recherchen insbesondere für Patentinformationen anbietet, ist das Patentinformationszentrum der Universität Kaiserslautern (www.kit.uni-kl.de/PIZ).

    Das PIZ bietet unter anderem folgende Recherchedienste an:

    • Überwachungsrecherchen (Neuanmeldungen bestimmter Anmelder oder Erfinder, Rechtsstandänderungen bestimmter Patente,…)
    • „Stand der Technik“-Recherchen
    • Neuheitsrecherchen
    • Rechtsstandrecherchen (Informationen bezüglich des Rechtsstands bestimmter Patente, Patentfamilienrecherchen,…)
    • Konkurrenzanalyse
    • Patentstatistische Analysen (Trendanalyse)
    • Profildienste (Schriftenlieferung wöchentlich, monatlich, vierteljährlich nach vorgegebenen Kriterien)
    • Markenrecherchen und Geschmacksmusterrecherchen.

    Laut eigenen Angaben führt das PIZ der Universität Kaiserslautern die Recherche in folgenden Datenbeständen (Schriftsammlungen, Datenbanken) durch:

    • Nach Sachgebieten geordnete Sammlung der deutschen Patentdokumente ab 1878.
    • Deutsche Gebrauchsmuster ab 1984.
    • Europäische Patentanmeldungen ab 1984.
    • Numerische Sammlungen auf CD-ROM ,
      • Deutsche Schriften
      • Europäische Anmeldungen
      • PCT-Veröffentlichungen ab 1990
      • US-Schriften ab 1991
    • Hilfsmittel zur Erschließung der Bestände
      • Patenblätter des Deutschen und Europäischen Patentamtes
      • Internationale Patentklassifikation mit Stichwortverzeichnissen
      • Nummernlisten
      • Namensverzeichnisse
    • Merkblätter, Formulare und Gebührenordnungen zu den einzelnen technischen Schutzrechten
    • Patentanwaltsverzeichnis
    • Warenzeichenblätter und Warenzeichenlexikon
    • Warenzeichensammlung der nicht schutzfähigen Zeichen

    Weitere Dienstleistungen des PIZ der Universität Kaiserslautern sind:

    • Kopien der vorhandenen Schutzrechtsdokumente sowie Beschaffung von nicht vorrätiger Patentliteratur (schnellstmöglich über Telefax).
    • Beratung und Hilfestellung bei selbständigem Recherchieren in der Schriftensammlung.
    • Kostenlose Erfinderberatung jeden 1. Donnerstag im Monat (Voranmeldung erforderlich!)

    Nachfolgend sehen Sie einen Ausschnitt aus dem Internetangebot des von der Bibliothek der Gesamthochschule Kassel bereitgestellten Patentinformationszentrum (www.piz-kassel.de).


    micaa112

    Abb.  Piz-kassel.de – Eigenrecherche


    Ein Online-Lieferdienst für Patentdokumente wird über die Bundesdruckerei in enger Zusammenarbeit mit dem PATON (Patentinformationszentrum der TU-Ilmenau) unter dem Namen DEPAorder (www.depaorder.de) angeboten. Laut Angaben von DEPAorder sind so via Internet mehr als 10 Millionen Patentdokumente der wichtigsten Patentämter (Deutschland, Europa, Japan, USA, Russland und WIPO) sofort beziehbar. Weiterhin können über DEPAorder beispielsweise auch Patentschriften als Fax- oder Papierdokument von Patentämtern der ehemaligen DDR oder Sowjetunion bestellt werden. Die relevanten Patentdokumente (Voll- und Subdokumente) können im PDF- oder TIFF-Format heruntergeladen werden.
    DEPAorder richtet sich an die Nutzer von Patentinformationen, die einen schnellen Zugriff und einen sofortigen Bezug von Patentdokumenten über das Internet wünschen.

    Das Patentinformationszentrum PATON der TU Ilmenau (http://www.paton.tu-ilmenau.de) bietet übrigens nicht nur die Auftragsrecherche in Patent-, sondern auch in Fach- und  Wirtschaftsliteratur an.

    Folgende Dienste werden dabei bereitgestellt:

    • „Stand der Technik“-Recherchen (weltweit oder in ausgewählten Märkten)
    • Überwachungsrecherchen
    • Konkurrenzanalysen
    • Trendanalysen aufgrund von Patentstatistiken / Patentportfolios
    • Patentrechtsstände und Patentfamilien
    • Firmen- und Produktinformationen

    Europäische Patentinformationszentren

    Um den Zugang zu den Patentinformationszentren zu erleichtern, haben sich die europäischen Patentämter und Patentinformationszentren im Rahmen des sogenannten PATLIB-Netzwerks (www.european-patent-office) zusammengeschlossen. Über dieses Netzwerk ist der einfache Zugang zu mehr als 136 europäischen Patentinformationszentren (PATLIB-Zentren) möglich.

    Fazit:

    Eine Eigenrecherche (Stand der Technik, Neuheit, Rechtsstand) ist meist nur direkt beim PIZ vor Ort möglich und damit in der Regel sehr zeitaufwendig. Allerdings kann gerade für Anfänger die Präsenzrecherche beim nächstgelegenen PIZ sehr hilfreich sein, da hier auch Recherche-Schulungen von fachkundigem Personal angeboten werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse können dann verwendet werden, um die nächste Suche selbst via Internet (beispielsweise vom Arbeitsplatz aus) durchzuführen.
    Die Patentinformationszentren bieten, wie das Beispiel des PIZ der Universität Kaiserslautern zeigt, professionelle Auftragsrecherchen aller Art an.

    Information Broker

    Diese Informationsexperten können gegen ein entsprechendes Entgelt damit beauftragt werden, nach bestimmten Patentinformationen zu suchen. Information Broker verfügen in der Regel über ein umfassendes Handlungs- und Erfahrungswissen im Umgang mit den relevanten Informationsquellen, das ein Gelegenheitssucher wohl kaum haben kann. Weiterhin haben vor allem die auf Schutzrechte spezialisierten Information Broker eine wissenschaftlich-technische Ausbildung und verfügen über entsprechende Kenntnisse im Bereich geistiger Schutzrechte. Aufgrund des umfangreichen Fachwissens können Information Broker in der Regel mit allen Recherchen von der Neuheitsrecherche bis hin zur Konkurrenz- und Trendanalyse beauftragt werden.
    Um einen Information Broker mit der Suche zu beauftragen, kann man inzwischen meistens sogar über ein Online-Formular einen entsprechenden Suchauftrag erteilen. Der Information Broker recherchiert dann in den relevanten Internetquellen, falls notwendig, auch in papiergebundenen Dokumenten nach den im Suchauftrag angegebenen Informationen und gibt dem Auftragnehmer  beispielsweise per E-Mail oder Fax Bescheid, sobald er fündig wird. Der Auftragnehmer spart sich so die Zeit, selbst zu suchen und den Aufwand, sich das für die gezielte und vollständige Patent-Recherche notwendige Fachwissen anzueignen. Falls man sich dazu entschließt, die Dienste eines Infobrokers in Anspruch zu nehmen, sollte man sich vorher darüber informieren, in welchen Quellen dieser nach den gewünschten Patentinformationen recherchiert.

    Fazit:

    Die Beauftragung eines Infobrokers macht vor allem dann Sinn, wenn es um Recherchearten geht, die ein umfangreiches Fachwissen erfordern, wie es etwa bei den Recherchen für die Konkurrenz- oder Trendanalyse der Fall ist. Um hier gute Ergebnisse zu erzielen, ist der sichere Umgang mit einer Vielzahl von (unterschiedlichen) Daten- und Informationsquellen (Firmendatenbanken, Literaturdatenbanken,…) erforderlich. Außerdem müssen die Suchergebnisse richtig interpretiert, verglichen und in einen korrekten Zusammenhang gebracht werden.

    Aber auch bei komplexen Rechtsstand- oder Neuheits- sowie bei umfassenden „Stand der Technik“-Recherchen kann ein Infobroker wertvolle Dienste leisten, beispielsweise durch die Beantwortung von schwierigen Fragestellungen, die sich nach einer Eigenrecherche ergeben.
    Schließlich kann man von einem Infobroker auch die zur Überwachungsrecherche notwendige Basisrecherche bzw. die damit verbundene Vorbereitung eines geeigneten Rechercheprofils durchführen lassen. Dieses Suche nach Patentinformationen laut diesem Rechercheprofil kann dann bei einem privatwirtschaftlichen Datenbankanbieter in Auftrag gegeben werden.

    andere Quellen

    Weitere Möglichkeiten, um bestimmte Patentinformationen zu finden, sind beispielsweise Präsenzrecherchen in Bibliotheken, die telefonische Befragung von Experten oder die Hand-Recherche in offiziellen Gazetten.

    Ein praktisches Beispiel für eine Präsenzrecherche sind die sogenannten Auslegehallen, die vom DPMA sowohl am Hauptsitz in München als auch im Technischen Informationszentrum Berlin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Neben den gedruckten Informationsmitteln gibt es dort für die Öffentlichkeit einen freien Zugang zum elektronischen Patentinformationssystem „DEPATIS“. Die Benutzung der Sammlungen und Recherchehilfsmittel ist kostenlos. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „www.dpma.de„.

    Um die geeigneten Stichwörter für die gezielte Suche nach Patentinformationen zu finden, benötigt man weitere Informationsquellen, wie beispielsweise Wörterbücher, IPC-Verzeichnisse oder Stich- und Schlagwortverzeichnisse. Um den Inhalt der gefundenen Patentdokumente vollständig verstehen zu können oder die in den Prüfberichten oder dem Beschreibungsteil der Patente zitierte Literatur zu finden, ist häufig eine Vielzahl weiterer Einzelinfos notwendig. Das können beispielsweise Konferenzberichte, Fachbücher, (wissenschaftliche) Fachzeitschriften, (technische) Wörterbücher, Firmeninfos, wissenschaftliche oder juristische Informationen sein.

    Wie und vor allem wo Sie diese finden können, wird im Rahmen dieses Dokuments und in den Abschnitten „Fachliteratur (Bücher, Fachzeitschriften,…)„, „Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine„, „Juristische Informationen“ oder „Wissenschaftliche Informationen“ genauer erklärt.

    Viele der genannten Informationsquellen findet man in gebündelter Form auch bei den kostenpflichtigen Informationsdiensten, beispielweise bei der „FIZ Technik Inform GmbH“ (www.fiz-technik.de). Dort stehen eine Vielzahl von kostenpflichtigen Datenbanken zum gezielten Abruf von Inhalten aus der naturwissenschaftlichen und technischen Fachliteratur (Patente, Normen, Bücher, Fachzeitschriften, Konferenzberichte, Forschungsberichte, Doktorarbeiten,…) zur Verfügung.

Fazit:

Es wurde deutlich gezeigt, wie wichtig die Verwendung spezieller Such- und Informationsdienste (Patentämter, Patentdatenbanken,…) ist, um gezielte Recherchen bezüglich eines bestimmten Sach- oder Fachgebiets durchzuführen und qualitativ hochwertige Informationen zu finden. Mit den internetkurs/allgemeinen Suchdiensten wäre eine qualifizierte, systematische und vollständige Recherche nach Patentinformationen undenkbar, da in deren Datenbestand nur die Internetseiten der genannten Patentsuch- und -informationsdienste (Suchformulare, Downloadseiten, Startseiten,…) indexiert sind, nicht aber die Inhalte der Patentdatenbanken – die Patentdokumente. Die internetkurs/allgemeinen Suchdienste können bei der Suche nach bestimmten Patentinformationen oder internetkurs/allgemein bei der Suche nach Schutzrechtsinformationen lediglich zusätzliche Informationen liefern, wie etwa die Adressen von speziellen Such- und Informationsdiensten für Unternehmen, Fachliteratur, Produkte, wissenschaftliche Informationen oder Internetseiten mit relevanten Berichten und Artikeln.

Derzeit gibt es keine zentrale Patentdatenbank, in der alle nationalen und internationalen Patentdokumente vollständig erfaßt sind; ob es in Zukunft eine solche geben wird, ist fraglich. Das bedeutet, daß auch in Zukunft einiges an Hintergrundwissen notwendig sein wird, um für unterschiedliche Patentinformationen die jeweils relevante Informationsquelle (Patentdatenbanken, Lieferdienste für Patentdokumente, Amtsblätter, Gazetten,…) auszuwählen und mit dieser dann die gewünschte Information gezielt aufzufinden. In diesem Zusammenhang sollte man auch nicht vergessen, daß vor allem bei der Suche nach älteren Patentschriften und Fach- oder internetkurs/allgemein Schutzrechtsliteratur die Internetsuche beispielsweise durch Präsenzrecherchen bei Patentinformationszentren oder durch eine Auftragsrecherche – etwa bei DEPAorder (www.depaorder.de) – ergänzt werden muß. Da die elektronische Erfassung auch älterer, sehr selten nachgefragter Patent- und Fachliteratur nicht ganz billig ist, wird das wahrscheinlich auch in naher Zukunft so bleiben.

Eines ist jedoch eine unbestrittene Tatsache: Das elektronische Patentwesen ist transparenter, kostengünstiger und wesentlich effizienter für die Anmeldung und gezielte Recherche von Patenten  als das in papiergebundener Form. Erst durch die online verfügbaren Patentdatenbanken ist es, ein entsprechendes Fachwissen vorausgesetzt, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen und Erfindern möglich, mal schnell am Arbeitsplatz oder von zuhause aus die Neuheit einer Idee zu überprüfen oder andere Schutzrechtsinformationen abzurufen. Angesichts der vielfältigen Vorteile, die durch die elektronische Abwicklung der Prozesse rund um dieses Schutzrecht entstehen, ist es nicht verwunderlich, daß an der weiteren Verbesserung der dazu notwendigen Systeme eifrig gearbeitet wird.

Worauf sollte man achten ?

Damit ein Unternehmen bestmöglichst von Patentinformationen profitieren kann, müssen diese optimal für den individuellen Anwendungsfall nutzbar gemacht werden.
Der Zugang zu Patentinformationen ist durch die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets wesentlich vereinfacht worden. Auch der Zeitaufwand, der früher dazu notwendig war, die unwichtigen von den wichtigen Patentinformationen zu trennen, läßt sich heutzutage mit Hilfe von Patentdatenbanken, die Personalisierungsfunktionen (Überwachungsrecherche) anbieten, größtenteils maschinell bewältigen. Durch die schnelle und kostengünstige Verteilung der relevanten Patentinformationen per Fax- und/oder Mailservice gelangen die Informationen wesentlich rascher zum Unternehmen als früher, wo umständliche Vervielfältigungs- und Hauspostverteilungsarbeiten notwendig waren. Es ist also wichtig, bei der Auswahl von Patentdatenbanken darauf zu achten, daß diese auch Personalisierungsfunktionen und einen Fax- und/oder Mailservice anbieten. 

Falls man die Datenbank lieber selbst nach relevanten Patentdokumenten durchsuchen möchte, sollte diese über ausreichende Suchmöglichkeiten zur Eingrenzung der Suche verfügen. Weiterhin sollte man über die Datenbankbeschreibung sicherstellen, daß die benötigten Informationen in der betreffenden Datenbank auch gefunden werden können.

Auf welche (weiteren) wichtigen Punkte man bei der Auswahl von Patentdatenbanken achten sollte, erfahren Sie im nächsten Teilabschnitt.

Beispiel

Wie kann man sich einen speziellen Suchdienst für Patentinformationen anhand eines praktischen Beispiels vorstellen  ?

Systematischer Inhalt
Spezielle Bewertungskriterien für die Qualitätsbewertung von Suchmaschinen (Datenbanken)

Es sollen nun zunächst einige wichtige Kriterien genannt werden, die eine Datenbank generell erfüllen sollte. Danach soll eine Patentdatenbank gesucht werden, die diese Kriterien weitestgehend erfüllt, und die gefundene soll dann vor allem hinsichtlich ihrer Suchmöglichkeiten und Serviceleistungen genauer betrachtet werden.

Hinweis
Die genannten Kriterien sind ein Ausschnitt aus denen, die bereits im Abschnitt „Bewertungskriterien für Suchmaschinen“ aufgestellt und beschrieben wurden.

Eine gute Datenbank sollte:

  • den Benutzer über die Identität des Anbieters, den Preis für die Datenbanknutzung, die Herkunft und Aktualität der Daten und den genauen Inhalt der Datenbank aufklären
  • über ausreichende Suchmöglichkeiten zur Eingrenzung der Suche verfügen und das Suchergebnis übersichtlich und leicht auswertbar präsentieren.
  • auch für den unerfahrenen Anwender nach kurzer Einarbeitungszeit bedienbar sein
  • entsprechende Serviceleistungen anbieten, um dem Datenbankbenutzer entsprechende Anreize zu bieten, gerade diese und keine andere Datenbank zu verwenden

 

Diese Inhalte sind in diesem kostenlosen Internet-Guide nicht zugänglich. Sie finden die Inhalte in der vollständigen und kostenpflichtigen Ausgabe des Lehrgangs oder im Selbstlernkurs „Patentdatenbanken kompetent nutzen

 

 

 

 

 

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