*** Freude am Leben ist unser Ziel, selbst bestimmt und eigenverantwortlich leben der Weg und “die sich selbst organisierende Gesellschaft” die gemeinsame Vision, die unsere Herzen verbindet ***
Was sind Gewährleistungsrechte ?
Wird ein Vertrag geschlossen, verpflichten sich zwei (oder mehrere) Vertragspartner zu bestimmten Leistungen - der eine in der Regel zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung, der andere zur Bezahlung. Nun kann es aber vorkommen, daß die Ware oder Dienstleistung nicht so beschaffen oder erbracht worden ist, wie dies eigentlich sein sollte, oder nicht zu dem eigentlich vereinbarten Zeitpunkt geliefert wurde. In einem solchen Fall hat natürlich derjenige, dessen Anspruch aus dem Vertrag vom anderen Teil nicht oder nicht optimal erfüllt worden ist, bestimmt Rechte an den anderen, um einen Ausgleich für die dadurch entstandenen oder noch entstehenden Unannehmlichkeiten zu haben. Diese Rechte nennt man Gewährleistungsrechte.
Grundsätzlich ist bezüglich dieser Frage der zweite Teil des BGB, das Schuldrecht, einschlägig. Es handelt sich hierbei weitgehend um dispositives Recht (die Einzelheiten der Vertragsabwicklung stehen zur Disposition), das heißt, die beiden Vertragspartner können weitgehend frei vereinbaren, wie der Vertrag abgewickelt werden soll bzw. wie die jeweiligen Einzelheiten des Vertrages geregelt werden, so beispielsweise die Art der Zahlung.
Wie läuft ein Vertragsabschluss per Internet ab ?
Käufer und Verkäufer sind bei Vertragsabschluß nicht gleichzeitig anwesend und können deshalb kein Vertrauen von Angesicht zu Angesicht aufbauen. Im Internethandel fehlt außerdem beim Zustandekommen eines Vertrages (Kaufvertrag) die rechtsverbindliche Unterschrift des Kunden. Es tritt also die Situation auf, dass man mit einer Person kommuniziert und geschäftlich verkehrt, die man nicht kennt. Woher soll man wissen, ob diese wirklich diejenige ist, für die sie sich ausgibt ? Weiterhin fehlt eine Bestätigung, daß die Daten so ankommen, wie sie abgesendet wurden. Von einem vertrauensvollen, wirklich rechtsverbindlichen Handel kann hier kaum die Rede sein.
Beim Abschluß von Verträgen, die längerfristige Bindungen der beiden Vertragspartner oder größere (finanzielle) Verpflichtungen mit sich bringen, ist eine entsprechende Absicherung der beiden Parteien notwendig; dies bringt unter anderem mit sich, daß der Kunde eine Reihe von persönlichen Daten preisgeben muß, so beispielsweise seinen Namen und seine Adresse oder sogar Angaben über seinen gesundheitlichen Zustand, wie dies etwa bei einem Vertrag über eine Lebensversicherung der Fall ist. Deshalb ist hier notwendig, diese Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und daß derjenige, der sie im Rahmen eines Geschäftsabschlusses benötigt, sie nicht zu anderen Zwecken verwendet als zu jenen, mit denen der Betroffene einverstanden ist.
Welche Informationspflichten hat der Händler im Internet ?
Der Betreiber eines Online-Shops hat - im Gegensatz zum Inhaber eines traditionellen Ladens - dem Kunden eine ganze Reihe von Informationen zur Verfügung zu stellen.
Dadurch, daß man den Kaufgegenstand nicht sieht und somit nicht direkt vor Ort prüfen kann, ob er den jeweiligen Vorstellungen entspricht, und daß man vor allem auch den Händler nicht unmittelbar vor sich hat, um sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, kann eine Kaufentscheidung letztlich nur aufgrund der vom Händler zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen.
Welche wesentlichen Probleme gibt es beim Online-Handel und wie können diese im Vorfeld verhindert bzw. als solche erkannt werden ?
Der Ein- und Verkauf über das Internet bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: Die Online-Geschäfte können zeit- und ortsunabhängig abgewickelt werden, es besteht für den Kunden eine riesige Auswahl an Produkten und daher auch eine gute Möglichkeit des Vergleichens, der Verkäufer wiederum hat die Chance, sein Angebot schneller den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und vor allem bei bereits bekannten Kunden speziell auf deren individuellen Bedürfnisse einzugehen, d. h. ihnen persönlich auf sie zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Diesen Vorteilen stehen jedoch auch einige Nachteile gegenüber, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer:
Bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Grundlagen wie für solche, die "auf normalem Wege" zustande kommen. Das allgemeine Vertragsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort im 2. Buch (mit dem Titel Schuldrecht) niedergelegt ist, ist selbstverständlich auch hier anzuwenden, da nirgendwo eine Regelung besteht, aufgrund der diese Vorschriften für Internetkäufe oder ähnliches nicht anwendbar wären. Das Medium Internet beinhaltet jedoch einige Besonderheiten, zu denen das BGB (oder sonstige in Frage kommenden Rechtsvorschriften) keine ausreichenden oder eindeutigen Antworten liefern kann. Hierbei handelt es sich vor allem um Fragen, wie ein Vertrag zustande kommt oder wie gegebenenfalls bestehende Ansprüche auch belegt und durchgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurden einige zusätzliche Gesetze und Regelungen geschaffen, die speziell auf die Nutzung des Internets zugeschnitten sind.
Immer mehr Menschen kaufen über das Internet ein, weil sie die Vorteile, die diese Technik mit sich bringt, erkennen und für sich nutzen möchten: Es geht von zuhause aus, man ist nicht an Öffnungszeiten gebunden und kann in aller Ruhe Preisvergleiche anstellen. Dieses Bild wird leider durch Schreckensmeldungen getrübt, wie Online-Shopper von gewieften oder unseriösen Geschäftemachern übers Ohr gehauen werden. Ein häufig genanntes Betrugsdelikt ist dabei das Anbieten von Programmen, die „Dialer" oder „Viewer" genannt werden, und beispielsweise einen Zugang zu kostenfreien Erotikangeboten versprechen, stattdessen jedoch unbemerkt auf teure Auslandstelefonnummern oder 0190-Nummern umleiten. Auch hört man immer wieder, daß bei Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung auftreten, der Kunde das Nachsehen hat.
"Wie gefährlich ist der Einkauf per Internet aber nun wirklich ?".
Theoretisch kann alles innerhalb der EU-Grenzen gekauft werden, was sich im Gepäck mitnehmen oder per Post zuschicken lässt. Man sollte aber im Kaufrausch folgende Dinge nicht vergessen. Jede europäische Nation besitzt ihre eigenen und landestypischen Marktgegebenheiten. Nachfrager und Anbieter haben über Jahrzehnte hinweg ihre Verhaltensweisen erlernt und werden diese nicht über Nacht ablegen. Hinzu kommen sprachliche Barrieren sowie unterschiedliche Bedingungen zum Verbraucher- und Datenschutz. Praktische Beispiele für vorhandene rechtliche Grenzen, die es zu überwinden gilt, wären die Legitimationsprüfung bei neuen Kunden oder die unterschiedlichen Gesetzgebungen in Sachen Datenschutz.
Die Produktpalette beim Fabrikkauf ist sehr vielfältig und reicht von Textilien über elektronische Geräte bis hin zu Spielwaren. Das Warenangebot der Fabriken selbst ist jedoch meist begrenzt, was sich aus der Art der verkauften Produkte ergibt. So wird ein Hersteller wohl kaum die neue Produktion eines Auslaufmodells anstoßen.
Noch deutlicher wird das Ganze im Fall der Überproduktion; werden auch aktuelle Waren ab Werk verkauft, dann steht mit Rücksicht auf den Einzelhändler oft nur eine beschränkte Menge des Produkts für den Fabrikkauf zur Verfügung. Die Bestellung der Ware ist per E-Mail, Online- oder Faxformular möglich, kann aber auch telefonisch abgewickelt werden oder man kauft die Ware direkt vor Ort. Das bedeutet, daß man meist direkt zum jeweiligen Standort der Fabrik fahren muß - die Möglichkeit der Online-Bestellung wird aber von immer mehr Herstellern angeboten. Im ersten Fall muß bis zum Erhalt des gekauften Produkts mit den üblichen Versandzeiten (2 bis 5 Werktage) gerechnet werden, bei Kauf vor Ort kann man die Ware meistens nach der Bezahlung sofort mitnehmen.