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Ich heiße Martin und bin Lebensunternehmer, Coach, Vordenker, Vater, Autor, Elektro-Ingenieur, Netzwerker und Zimmerer.

Hier schreibe ich darüber, wie ich mir eine weitestgehend ideale Welt vorstelle und wie wir sie realisieren können und lade dich herzlich dazu ein, mitzulesen, mitzudenken und aktiv mitzumachen.

Diese ideale Welt ist die Welt der Lebensunternehmer; die mit ihren täglich gelebten Werten und Gewohnheiten, mutig und tatkräftig an einer neuen, für uns alle erstrebenswerten Lebensumgebung arbeiten.
Damit ich berechtigt darauf hoffen kann, daß diese schöne Welt eines Tages tatsächlich Wirklichkeit wird, lebe ich so weit ich es kann, diese Werte und Gewohnheiten der Lebensunternehmer selbst vor.
Nicht nur das, ich arbeite auch aktiv daran, dass diese Welt für alle, die es möchten, erreichbar bzw. erlebbar wird.
Ich wünsche dir viele interessante Leseminuten und hoffe, dass ich dich für die Welt der Lebensunternehmer begeistern kann 🙂

In diesem Sinne:

  • mach dir bewusst, was für dich möglich wäre
  • lerne auf praktischem Wege wie wir leben und übernimm, was für dich passt
  • erfahre wie du deine bzw. die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten kannst
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Ebay – Überprüfung des Verkäufers

 

Aktion

Nachdem die vom Verkäufer angegebenen Zahlungs- und Versandbedingungen bekannt sind, soll nun im nachfolgenden die Bewertung des Verkäufers überprüft werden (das gleiche gilt natürlich für die Bewertung des Höchstbietenden, falls Sie als Verkäufer auftreten). Diese Bewertung wurde von anderen Kunden von Ebay abgegeben, die bereits Geschäfte mit „hunter22_de“ (Pseudonym des Verkäufers) abgeschlossen haben.

Kehren Sie dazu zurück zur “ Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Artikel“, die am Anfang der Artikelseite zu finden ist. Klicken Sie dort unter „Verkäufer (Bewertung)“ auf den Mitgliedsnamen „hunter22_de„, um die Bewertung dieses Verkäufers anzuzeigen. Alternativ können Sie auch den Link „Bewertung des Verkäufers“ oder, falls angegeben, die Zahl in Klammern nach dem Mitgliedsnamen anklicken.

Resultat
Es öffnet sich die Bewertung des Verkäufers. Dieser ist seit 09.04.1999 Mitglied bei Ebay und hat seitdem insgesamt 210 positive Bewertungen erhalten und keine neutralen oder negativen Beurteilungen. Ganze 152 positive Bewertungen erhielt „hunter22_de“ in den letzten 6 Monaten und 12 in den letzten 7 Tagen. Die Gesamtbewertung des Verkäufers ist also ausgezeichnet.

Hinweis
Benutzer, die seit weniger als 30 Tagen bei Ebay registriert sind, werden durch ein Sonnenbrillensymbol neben dem Mitgliedsnamen gekennzeichnet.

Wie an der Klammer hinter dem Mitgliedsnamen „hunter22_de (privat)“ zu erkennen ist, hat der Verkäufer die Kommentare, die von den Mitgliedern abgegeben wurden, die ihn bewertet haben, als privat gekennzeichnet. Das bedeutet, diese sind nicht öffentlich zugänglich, könnten aber beispielsweise per E-Mail von ihm angefordert werden.

Da nicht nur die Gesamtbewertung von Bedeutung ist, sondern auch die einzelnen Kommentare zu den Bewertungen, soll nachfolgend nach einer kurzen internetkurs/allgemeinen Beschreibung des Bewertungssystems eine Bewertung betrachtet werden, bei der die Kommentar öffentlich zugänglich sind.


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Abb.  Ebay.de – Gesamtbewertung von „hunter22_de“


Welches Ziel verfolgt das Bewertungssystem und wie funktioniert es ?

Das Problem mit dem häufig fehlenden Identitätsnachweis der Geschäftspartner beim Internethandel wurde bereits ausführlich im Abschnitt „mögliche Probleme beim Online-Handel und Lösungen“ beschrieben. Bei Ebay kommt hinzu, daß die Käufer und Verkäufer unter einem Pseudonym auftreten; dieses hat den Vorteil, daß eine gewisse Anonymität gegenüber der Öffentlichkeit gewahrt bleibt (Verkäufer und höchstbietender Käufer erfahren die wahre Identität des jeweils anderen erst beim Kauf des Artikels, nicht aber während der Versteigerung).

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Um das oben angesprochene Problem in den Griff zu bekommen, verwendet Ebay (und übrigens auch viele andere Online-Auktionen) neben anderen Sicherheitsmaßnahmen ein sogenanntes Bewertungssystem, mit dem sich die Anwender, genauer der Verkäufer und der Käufer, gegenseitig bewerten können. In die Gesamtbewertung gehen nur Bewertungen von verschiedenen Kunden ein, das bedeutet: Egal, wie oft ein Kunde beispielsweise eine positive Wertung für einen anderen abgibt, am Ende zählt nur eine.

Die Bewertung bezieht sich vor allem auf die Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit, das bedeutet, jene Verkäufer, die beispielsweise Vorkasse fordern, ohne zu liefern oder einfach schlechte Waren liefern, und Käufer, die mitsteigern, ohne die Ware am Ende auch zu nehmen, oder einfach nicht bezahlen, bekommen negative Bewertungen. Diese fallen anderen Benutzern und vor allem Ebay auf; ist jemand mehr als dreimal negativ aufgefallen und verfügt darüber hinaus nicht über eine größere Zahl an positiven Bewertungen, wird er von der Auktionsplattform verbannt und kann zumindest unter diesem Namen kein weiteres Unheil mehr anrichten.


Eine Bewertung mit öffentlichen Kommentaren wird beispielsweise für den Verkäufer des Artikels „Atlas Copco Akkuschrauber ABS 6 Neu ELU Bosch“ angeboten. Klicken Sie im Suchergebnis auf den betreffenden Link.

Hinweis
Wie an dem Icon „Sofort Kaufen“ zu erkennen ist, wurde für den Artikel ein Festpreis vorgegeben; der Kauf kann also mit dem Einkauf eines Produkts bei einem Online-Shop verglichen werden.


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Abb.  Ebay.de – Suchmaschine (Profisuche) – Suchergebnis (Atlas Copco Akkuschrauber ABS 6 Neu ELU Bosch)


Es öffnet sich die „Artikelseite“, auf der am Anfang eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Artikel zu sehen ist.

Klicken Sie nun unter „Verkäufer (Bewertung)“ auf die Klammer „(438)“ hinter dem Pseudonym „henry.a“, um dessen Bewertungsprofil anzuzeigen.


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Abb.  Ebay.de – Artikelseite (Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Artikel)


Hinweis
Was bedeutet der türkise Stern und das Icon „Power Seller“ nach dem Mitgliedsnamen ?

Generell kann an dem Stern und vor allem an dessen Farbe mit einem Blick die Gesamtbewertung des Mitglieds erkannt werden. Der türkise Stern ( micai459) steht für 100 bis 499 positive Bewertungspunkte, die das Mitglied bisher erworben hat, beispielsweise ein roter Stern ( micai460)  steht für 1.000 bis 4.999 positive Bewertungspunkte. Ein türkiser Powerstern ( micai461) steht für 25.000 bis 49.999 positive Bewertungspunkte und ein roter Powerstern ( micai462) steht für 100.000 und mehr positive Bewertungspunkte.

Das Icon „Power Seller“ ( micai463) neben dem Mitgliedsnamen eines Verkäufers zeigt an, daß es sich um einen erfahrenen und mustergültigen Verkäufer handelt. Käufer können in der Regel sicher sein, daß eine Transaktion mit einem PowerSeller schnell und problemlos verläuft.

Um Power Seller zu werden, müssen zwei wichtige Kriterien erfüllt sein: Der Ebay-Kunde muß über ein Bewertungsprofil von wenigstens 100 Bewertungspunkten verfügen, und mindestens 98% der Bewertungen müssen positiv sein. Ein Power Seller erhält übrigens besondere Leistungen von Ebay, beispielsweise den exklusiven PowerSeller-Support und den Informationsservice für PowerSeller.

Hinweis
Die Zertifizierung von Verkäufern zur Beglaubigung der Vertrauenswürdigkeit wird übrigens nicht nur von Ebay angeboten, sondern auch von anderen Dienstleistern. Hier wäre beispielsweise das Prüfsiegel „Qualified Seller“ oder „Trusted Seller“ (www.trusted-seller.de) zu nennen.

Das Icon “ micai467 “ steht als Symbol für „Überweisung Plus“. Mit dieser Funktion können Verkäufer ihre Bankkontodaten im Rahmen der Verkaufsabwicklung an den Käufer weitergeben, ohne daß die Handelspartner per E-Mail miteinander in Kontakt treten müssen. Der Käufer kann sofort nach Angebotsende die Bezahlung per Überweisung veranlassen. Der Verkäufer erhält sein Geld schneller und kann den Artikel dann unverzüglich abschicken.

Weitere Informationen, welches Symbol welche Bedeutung hat, erhalten Sie übrigens, wenn Sie direkt auf das jeweilige Icon klicken.

„henry.a“ ist seit 22.08.2001 Mitglied bei Ebay und hat seitdem insgesamt 480 positive Bewertungen von unterschiedlichen Mitgliedern erhalten, 2 neutrale und eine negative Beurteilung. Ganze 192 positive Bewertungen erhielt er in den letzten 6 Monaten und 10 in den letzten 7 Tagen.

Die Gesamtbewertung des Verkäufers ist also sehr gut, da lediglich eine negative Beurteilung dabei ist und die positiven Bewertungen von unterschiedlichen Mitgliedern stammen.  

Hinweis
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Angabe der Produkte, für die der Verkäufer die positiven Bewertungen bekommen hat. Zusätzlich wäre die Angabe des mittleren Preises aller verkauften Produkte (Summe der Preise aller Produkte geteilt durch die Anzahl der Produkte) von Vorteil; so könnte man nämlich auf einen Blick feststellen, ob der Verkäufer nur Kleinwaren oder auch teure Artikel verkauft hat.

Die Relevanz dieses Kriteriums beweist ein Fall, der in der Sendung „Kripo Live“ vom „Mitteldeutschen Rundfunk“ (MDR) am 15. Juni 2003 ausgestrahlt wurde. Demnach hatten sich zwei Betrüger mit gefälschten spanischen Pässen Wohnungen gemietet, mehrere Bankkonten eröffnet und sich bei der Ebay-Plattform als Mitglieder registriert. Dort sammelten die beiden zunächst durch den vorbildlichen Verkauf von CD’s und anderen Kleinwaren so viel positive Kundenbewertungen, bis sie den begehrten Powerseller-Status, mit dem Ebay besonders erfahrene und mustergültige Verkäufer auszeichnet, erreicht hatten. Dann boten sie unter gutem Namen wesentlich wertvollere Produkte auf der Auktionsplattform an. Das Geld für die Ware mußten die Käufer auf Konten überweisen, die, wie bereits erwähnt, mit einer gefälschten Identität eingerichtet wurden. Das Duo betrog so seine knapp 360 Kunden in der relativ kurzen Zeit vom 12. bis zum 22. Januar um 110 000 Euro.

Eine Möglichkeit, die beschriebene Betrugsart zu verhindern, bietet Ebay mit dem Treuhand-Service, der garantiert, daß die Ware erst dann bezahlt wird, nach dem der Empfänger sie in ordnungsgemäßem Zustand erhalten hat und die Weiterleitung des Kaufpreises an den Verkäufer bestätigt.

Vor allem die negativen Bewertungen eines Ebay-Mitglieds sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Es sind beispielsweise berechtigte Zweifel angebracht, wenn einige Kunden nach der Bezahlung keine Ware erhalten haben und zwar auch dann, wenn viele andere Kunden hochzufrieden waren.


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Abb.  Ebay.de – Gesamtbewertung von „henry.a“


Hinweis
In der Klammer hinter dem Mitgliedsnamen „henry.a“ steht übrigens die Anzahl aller positiven minus der negativen Kommentare, bei diesem Mitglied sind das 438.

Unterhalb von der Gesamtbewertung folgt eine Tabelle mit den Kommentaren zu den einzelnen Bewertungen, die nach Aktualität (jüngster Kommentar zuerst) sortiert sind. Am „V“ in der letzten Spalte erkennt man, ob der Kommentar auf einen Verkauf oder einen Kauf erfolgt ist. Für die Bewertung eines Verkäufers sind vor allem die Kommentare für die Verkäufe von Bedeutung. Auf einen Kommentar kann übrigens auch eine Antwort erfolgen.

Ein praktisches Beispiel wäre, wenn ein Käufer einen negativen Kommentar über einen Verkäufer schreibt und dieser dann dazu Stellung nimmt: 

Kritik: Kein Kontakt, Vorsicht!!!!
Antwort: Wir können leider nicht immer 2 Wochen warten, bis sich ein Kunde auf unsere E-mail meldet und zudem auch nicht mal telefonisch erreichbar ist!!!! Nur zur info, wir bleiben sehr oft auf unseren waren sitzen, weil kein „kontakt „zustande kam!!!
Follow-up: Habe am selben Tag eine E-mail geschrieben und über Ebay versucht Kontakt zu bekommen aber es kam keine Antwort.!!!!!!!!!!!!!!!

Ein Klick auf den jeweiligen Mitgliedsnamen zeigt das betreffende Bewertungsprofil an, und in der Spalte „Artikelnummer“ kann der gekaufte Artikel abgerufen werden.


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Abb.  Ebay.de – Gesamtbewertung von „henry.a (438)“ – Kommentare


Hinweis
Solch ein Bewertungssystem funktioniert natürlich nur, wenn die Kunden nach Abschluß des Geschäfts über den betreffenden Käufer bzw. Verkäufer eine Bewertung abgeben.
Von dieser ehrlichen Bewertung können wiederum andere und letztendlich auch der Bewerter selbst nur profitieren. Damit der Kunde seine Erfahrungen mit dem jeweiligen Handelspartner anderen Mitgliedern mitteilen kann, stellt Ebay ein entsprechendes Bewertungsforum unter der Adresse http://pages.ebay.de/… bereit. In diesem Forum können die Bewertungen ausführlicher formuliert werden als über die Kurzkommentare.

Nachfolgend finden Sie einige Angaben von Ebay zum Bewertungssystem, die in den AGB (Stand: 25.03.2003) enthalten waren:

5.Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere eBay-Konten zu eröffnen. Der Mißbrauch mehrerer eBay-Konten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungs-Systems, ist verboten.

7.eBay kann das Nutzerkonto sperren, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGB, die eBay-Grundsätze oder im Rahmen der Nutzung der eBay-Website gegen geltendes Recht verstößt oder eBay ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Nutzers hat. eBay kann ein Nutzerkonto insbesondere dann sperren, wenn der Nutzer wiederholt im Bewertungssytem gemäß § 4 negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist;

§4. Bewertungs-System

1.Beim Handel über das Internet bestehen Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Nutzern im Internet schwierig ist, kann eBay nicht zusichern, daß jeder Nutzer die natürliche oder juristische Person ist, für die er sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen durch eBay ist es möglich, dass ein Nutzer falsche Adressdaten gegenüber eBay angegeben hat. Der Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.

2.Um betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat eBay ein öffentlich zugängliches Bewertungs-System eingerichtet, mittels dessen sich Nutzer nach der Durchführung eines Vertrages gegenseitig bewerten können. Das Bewertungs-System soll Nutzern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Nutzer einzuschätzen. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein.

3.Der Nutzer ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

4.Jede Nutzung des Bewertungs-Systems, die dem Zweck des Bewertungs-Systems zuwider läuft, ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt, unzutreffende Bewertungen abzugeben; Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen; in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrages in Zusammenhang stehen; Bewertungen außerhalb der eBay-Website zu verwenden.

5.Es ist untersagt, in den Angebotsseiten, der mich-Seite, den Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen u. a. von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung von eBay Mitgliedern bereitgestellt werden, es sei denn eBay autorisiert solche Zeichen.

6.Das Bewertungs-System dient ausschließlich dazu, den Handel zwischen eBay-Nutzern zu erleichtern. eBay kann das Konto des Nutzers jederzeit sperren oder seine Bewertungen entfernen, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt.

Hinweis

Bei der Durchsicht der Bewertungsprofile von verschiedenen Ebay-Mitgliedern ist aufgefallen, daß neutrale und negative Bewertungen von Käufern gerade von Ebay-zertifizierten Verkäufern (Powersellern,…) mit nicht immer gerechtfertigten Beschwerden beantwortet werden. Ein mögliches Ergebnis ist dann, daß der Käufer, der seine Unzufriedenheit mit einer neutralen oder negativen Bewertung zum Ausdruck bringt, aufgrund der darauf folgenden Beschwerde des Verkäufers selbst eine negative Bewertung bekommt. Im schlechtesten Fall bleibt diese negative Bewertung beim Käufer stehen und wird bei dem vermeintlich ungerecht behandelten Verkäufer gelöscht. Das Beispiel soll zeigen, daß ein solches Bewertungssystem durchaus kritisch betrachtet werden sollte. Weitere Informationen finden Sie in der Ebay-Hilfe zum Thema „Grundsätze zur Löschung von Bewertungen“.

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